124 Views | 23.03.2021 | 14:35 Uhr
geschrieben von Daniel Jankowski

Flora Prima GmbH (Wendeburg)

Dubioses Geschäftsgebaren!

Schicken Ware mit Billigversand und zocken danach ab. Schicken Mahnungen und hetzen Inkassos los um die Kunden einzuschüchtern.

Ich hatte Blumen bestellt, lt. Angaben auf der Webseite können Blumen auch ein Tag später geliefert werden.
Auf Anfragen erhielt ich keine oder herablassende Antworten. Am fünften Tag wollte DHL die Blumen zustellen. Der Karton war beschädigt und sogar aufgeweicht und defekt. Die komplette Ware war von außen sichtbar bereits nur noch für die Tonne. Annahme wurde verweigert und es wurde mehrere Male um Klärung gebeten. Man erhielt nur Arrogante und herablassende Antworten. Nun werden Mahnungen verschickt und mit Inkasso usw. gedroht. Ich werde nicht einen Cent bezahlen aber ich werde es auch nicht darauf beruhen lassen so lange sich Floraprima nicht aufrichtig entschuldigt.

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Meine Forderung an Flora Prima GmbH: Rücknahme der Forderung und aufrichtige schriftliche Entschuldigung.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (3)


30.03.2021 | 16:42
von Daniel Jankowski noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein, endgültig noch nicht! Die aufrichtige Entschuldigung fehlt nach wie vor.


05.05.2021 | 19:26
von Daniel Jankowski noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Eine ehrliche Entschuldigung steht noch aus!


01.06.2021 | 10:22
von J. P. | Regelverstoß melden
Bei mir ist es ähnlich passiert zum Muttertag 2021. Zwei Bestellungen total verstunken und verwelkt am 10. Mai geliefert, 4 Tage nach Versand! Bestand auf Ersatzlieferung und mir wurde ein Gutschein für Euro 5. - angeboten.

Habe bei FloraPrima 12 Jahre bestellt, mehr als Euro 350. - denen zugetragen, und FloraPrima hat nicht einmal die Einsicht hier dem Kunden den Betrag zu erstatten oder Ersatz zu liefern.

Jetzt wird eben auch mit Inkasso gedroht. Chargeback über American Express erfolgte bereits, da will FloraPrima nun auch das Geld zurück. BGB ist klar: Bei Lieferung fehlerhafter oder falscher Ware ist der Kunde zum Ersatz oder Erstattung berechtigt. Jetzt schaltet sich mein Rechtsanwalt ein.



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