immergrün-Energie GmbH (Köln)
Unzulässige Preiserhöhung
Bestell-/Kundennummer: 28708I1274
Wie ich Ihnen bereits schriftlich mitgeteilt habe, ist meiner Meinung nach ihre Preiserhöhung unzulässig.
Ich habe nie ein Preiserhöhungsschreiben erhalten. Sie haben weder im Betreff eines Schreibens noch im Text auf „transparente und verständliche Weise“ mir die Preiserhöhung mitgeteilt. Das verstößt meiner Meinung nach gegen §41 (3) EnWG. Ich habe meinen Sachverhalt mit den Gerichtsurteilen des LG Köln vom 26.11.2019 (Az. 31 O 329/18) und des OLG Köln vom 26.06.2020 (Az. 6 U 304/19) verglichen, die zu Gunsten der Verbraucher entschieden wurden. Zudem zweifle ich die rechtliche Grundlage der Preiserhöhung an. Zuletzt vermute ich, dass Sie Ihren Gewinnanteil mit dieser Preiserhöhung steigern. Dies ist aber nicht zulässig, da Sie nur unvermeidbare Kostensteigerungen ohne Erzielung eines zusätzlichen Gewinns an die Kunden weitergeben dürfen und dabei Kostensenkungen auch zeitlich ebenso und nach den gleichen Maßstäben berücksichtigen müssen wie Kostensteigerungen. Für Details verweise ich auf die Seite „Preiserhöhung“ von Verbraucherhilfe-Stromanbieter.de
Vor diesem Hintergrund erwarte ich alle korrigierten Rechnungen und die Überweisung der Guthaben bis zum 31.03.2021.