Durch immergrün-Energie gelöste Beschwerde. | 144 Views | 30.03.2021 | 12:45 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1086441

immergrün-Energie GmbH (Köln)

Unzulässige Preiserhöhung

Bestell-/Kundennummer: 28708I1274

Wie ich Ihnen bereits schriftlich mitgeteilt habe, ist meiner Meinung nach ihre Preiserhöhung unzulässig.

SCHLAGWORTE

Ich habe nie ein Preiserhöhungsschreiben erhalten. Sie haben weder im Betreff eines Schreibens noch im Text auf „transparente und verständliche Weise“ mir die Preiserhöhung mitgeteilt. Das verstößt meiner Meinung nach gegen §41 (3) EnWG. Ich habe meinen Sachverhalt mit den Gerichtsurteilen des LG Köln vom 26.11.2019 (Az. 31 O 329/18) und des OLG Köln vom 26.06.2020 (Az. 6 U 304/19) verglichen, die zu Gunsten der Verbraucher entschieden wurden. Zudem zweifle ich die rechtliche Grundlage der Preiserhöhung an. Zuletzt vermute ich, dass Sie Ihren Gewinnanteil mit dieser Preiserhöhung steigern. Dies ist aber nicht zulässig, da Sie nur unvermeidbare Kostensteigerungen ohne Erzielung eines zusätzlichen Gewinns an die Kunden weitergeben dürfen und dabei Kostensenkungen auch zeitlich ebenso und nach den gleichen Maßstäben berücksichtigen müssen wie Kostensteigerungen. Für Details verweise ich auf die Seite „Preiserhöhung“ von Verbraucherhilfe-Stromanbieter.de

Vor diesem Hintergrund erwarte ich alle korrigierten Rechnungen und die Überweisung der Guthaben bis zum 31.03.2021.

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Meine Forderung an immergrün-Energie GmbH: Rücknahme der Preiserhöhung und Auszahlung des Guthabens.


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Kommentare und Trackbacks (2)


06.04.2021 | 13:43
von ReclaBoxler-1086441 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auf meine Argumentation sowie die Reclabox Beschwerde zum immergrün Vertrag (Vertragsnummer: 2161204784) wurde seitens immergrün noch nicht eingegangen. Ich halte weiterhin an meinen Forderungen fest.


05.05.2021 | 08:28
von ReclaBoxler-1086441 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Preiserhöhung wurde zurück genommen und das Guthaben ausgezahlt.




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