160 Views | 06.04.2021 | 19:07 Uhr
geschrieben von Sebastian Schertel

Jura Power GmbH & Co. KG (Neumarkt)

Guthaben aus Stromlieferung nicht ausbezahlt

Bestell-/Kundennummer: Kundenummer 1036336 Rechnungnr. 000000450137

Das Unternehmen war seiner gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen und hatte meine Abrechnung 6 Wochen nach dem Abrechnungszeitraum noch nicht erstellt.

Aufgrund meiner Mahnung wurde diese mit Datum 16.02.2021 erstellt und in der Rechnung der Hinweis vermerkt, das Guthaben bis zum 02.03.2021auszuahlen. Die Frist 02.03.2021 ist fruchtlos verstrichen.

Daraufhin habe ich per E-Mail das Unternehmen ermahnt, mein Guthaben bis zum 25.03.2021 auszuzahlen. Mein Guthaben ist jedoch immer noch nicht überwiesen worden. Aus diesem Grund mahne ich hierüber letztmalig, Frist 07.04.2021.

Meine Forderung: Umgehende Auszahlung meines Guthabens zzgl. Verzugszinsen und illegaler Preiserhöhung wegen Umsatzsteuerwechsel zum 01.01.2020. Jura Strom hat hier ohne Mitteilung und versteckt aus den vereinbarten Bruttopreisen, die 19% Umsatzsteuer enthielten, 16 % herausgerechnet und die Nettopreise entsprechend nach oben angepasst.

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Meine Forderung an Jura Power GmbH & Co. KG: Guthaben lt. Schlussrechnung 218,51 € + illegaler Preiserhöhung 35,35 € = 253,86 €


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Kommentare und Trackbacks (4)


13.04.2021 | 20:48
von Sebastian Schertel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe deshalb die Beschwerdestelle in Berlin eingeschaltet. Scheinbar verstehen die bei Jura Power keine andere Sprache.


28.04.2021 | 19:42
von Sebastian Schertel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Jura Strom glaubt evtl. das aussitzen zu können. die halten es auch nicht für nötig ein Lebenszeichen von sich zu geben. Vielleich haben die schon Insolvenz angemeldet und ich weis nichts davon. Die Beschwerdestelle Energie hat auch mit Jura Strom Kontakt aufgenommen um meinen Fall zu lösen. Da hat Jura Strom noch drei Arbeitstage Zeit. Auch das werden die verstreichen lassen. Ich hoffe, dass dann die Beschwerdestelle anwaltlich gegen Jura Strom vorgeht.


05.05.2021 | 15:52
von Sebastian Schertel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich teile Ihnen mit, dass heute am 05. Mai 2021 eingehend, die Firma Jura Strom GmbH & Co KG eine Zahlung von 218,51 €
veranlasst hat.
Damit ist zwar deren Abrechnung bezahlt; nicht berücksichtigt sind die Senkung der Umsatzsteuer von 19% auf 16%, die illegale
Preiserhöhung per 1.7.2021 und auch nicht die Verzugszinsen welches dem Unternehmen mitgeteilt und angefordert wurde.
Begründung: § 3 Umsatzsteuergesetz -UStG- regelt die Lieferung und die damit zu berechnende Umsatzsteuer.
Bei Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme, Kälte und Wasser existieren Sonderregelungen. Diese Lieferungen gelten erst mit Ablauf
des jeweiligen Ablesezeitraums als ausgeführt. Ablauf in meinem Fall war der 31.12.2020 (wie bei vielen Millionen anderer Strombezieher).
Alesezeitraum war der 01.01.2020 bis 31.12.2020.
Die Lieferung galt mit Ablauf des 31.12.2020 als ausgeführt. Es galt am 31.12.2020 der Steuersatz von 16 %.
Somit ist die komplette Lieferung dem am 31.12.2020 geltenden Steuersatz von 16 % zu unterwerfen.
(siehe hierzu SVM Steuerberatungs AG, Karlsruhe und div. Mandanten-Informationsbriefe zur Mehrwertsteuersenkung 01.07.2020)
Diese Mandantniformationsbriefe verweisen gleichzeitig auf den zivilrechtlichen Ausgleichsanspruch nach § 29 UStG.
§ 29 UStG sieht für Lieferungen unter bestimmten Voraussetzungen den Ausgleich umsatzsteuerlicher Mehr- und Minderbelastungen vor,
die sich durch Gesetzesänderung ergeben.
Nachdem die Umsatzsteuer auf 16% abgesenkt wurde wird dem Empfänger der (Strom) Lieferung gegenüber dem leistenden Unternehmer
ein zivilrechtlicher Ausgleichanspruch eingeräumt. Im Umkehrschluß würde der leistenden Unternehmer bei Erhöhung der Umsatzsteuer
diese ebenso einfordern.
Die Frage nach dem Ausgleichsanspruch tritt vor allem dann auf, wenn der Lieferungs/Leistungsempfämger keinen Vorsteuerabzug hat, die
Lieferung somit in den Privatbereich erfolgt.
zur illegalen Preiserhöhung:
Der Unternehmer Jura Strom GmbH & Co KG hat gleichzeitig mit Absenkung der Umsatzsteuer auf 16 % die Differenz zwischen 16% und 19 % auf die
vereinbarten Nettopreise aufgeschlagen und dann wieder 16% USt hinzugerechnet, so dass die Endpreise nicht verändert wurden.
Diese illegale (auch nicht schriftlich mitgeteilte) Preisanpassung stellt nach meiner Meinung für Jura Strom GmbH & Co KG eine ungerechtfetigte
Vermögensmehrung dar weshalb diese schadenersatzpflichtig ist (§ 812 - 822 BGB).


26.05.2021 | 19:38
von Sebastian Schertel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Dieses dubiose Unternehmen hat zwar nach Aufforderung durch die Beschwerdestelle Energie am letzten Tag der Frist die Hauptford4erung von 218,51 € bezahlt ohne jedoch in irgendeiner Form mit mir in Kontakt zu treten. Die illegale heimliche Preiserhöhung zum 01.07.2020, die nach meiner Meinung eine ungerechtfertigte Bereicherung sind, sowie die Verzugszinsen werden nach wie vor nicht bezahlt.
Die Beschwerdestelle ist darüber informiert. Ich gehe jedoch davon aus, dass ich letztendlich doch noch einen Rechtsanwalt einschalten muss.




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