immergrün-Energie GmbH (Köln)
Keine Guthabenrückzahlung, Preiserhöhung 35-75%p. a.
Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer G21710037336
Vertragsabschluß über Verivox, keine Jahres-abrechnungen, keine Rückzahlung von Kundenguthaben aus 2017,2018,2019,2020, heimliche Preiserhöhungen ohne Info an Kunden zur Verhinderung der Ausübung des Sonderkündigungsrechtes, "interne Revision"!
Ein Gasversorgungsvertrag wurde 2017 über die Verivox mit Immergrün durch mich begonnen. Ich habe keine Bonusvergütung erhalten. Ich habe keine Jahresendabrechnung, weder für 2017, noch für 2018, nicht für 2019 erhalten. Erst mit Beantragung eines Strafverfahrens gegen den Geschäftsführer durch mich wurde eine Endabrechnung zum Zeitpunkt 11.2019 zugesandt per E-mail. Diese offenbahrte Einheitspreiserhöhungenin den zurückliegenden Jahren 2018, 2019 um 35% und 75% pro Jahr, ohne mich darüber zu informieren. Zur Vermeidung der Kenntnisnahme dieser Preiserhöhungen wurde mir vorher keine Endabrechnung zugesandt. Erst mit Kenntnis dieser unerlaubten und unbegründeten Preiserhöhungen war ich in der Lage, überhaupt zu kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht wurde mir verwehrt. Die Kündigung wurde mir nur regelwidrig für 12 Monate "genehmigt"durch Immergrün. Ein Kündigungsrecht, wie es §47 Abs. 3.S. 1 EnWG vorschreibt, wurde nicht gewährt. Die erste erhaltene Jahresendabrechnung von 2019 erwies sich als falsch. Eine "interne Revision" führte zu Jahresendabrechnungen aus 2017,2018,2019 mit Verbrauchszahlen des Netzbetreibers, die ein jährliches Guthaben auswiesen und zur Reduktion der monatlichen Vorrauszahlungen hätten führen müssen. Diese Guthaben wurden bis heute nicht an mich ausgezahlt. Es handelt sich hierbei um Gesamtforderungen von fast 7.000 Euro. Mehrfach wurde ich mit Druck und Fristsetzung aufgefordert per E-mail, die überhöhten Einheitspreise nachträglich anzuerkennen. Ich habe und werde weder die fehlende Rückzahlung von meinem Kundenguthaben von 7.000 Euro, noch die überhöhten Einheitspreiserhöhungen mit einem Differenzwert von fast 4.000 Euro, noch die vielen Rechtsverstösse gegen das EnWG, BGB, StGB, die gegen mich ausgeführt wurden, akzeptieren. An die Urteile des LG Köln vom 26.11.2019 (31 O 329/18) und OLG Köln vom 26.06.2020 (6 U 304/19) gegen die 365 AG hat sich auch die Muttergesellschaft Rheinische Elektrizitäts-und Gasversorgungsgesellschaft mbH, Köln zu halten. Gemäß Beherrschungsvertrag ist jetzt die Muttergesellschaft für die Vertragserfüllung in Haftung zu nehmen.
Jahresabrechnungen sind in einer Frist von 6 Wochen zu erstellen. Kundenguthaben sind umgehend nach Jahresabrechnungen zurückzuzahlen. Verspätete Zahlungen werden mit Zinsen von 24% für ungenehmigte Kredite verzinst. Unangemessene und unangekündigte Preiserhöhungen werden nicht enerkannt gem. genannter Urteile. Die Differenz ist umgehend zu erstatten. Kosten für Rechtsberatung und Kostenentschädigung für die Mehrarbeit ist umgehend zu erstatten.
Für mich ist Immergrün ein No-Go und wirklich niemandem zu empfehlen. Meine Erfahrungen sollten allen eine Überlegung vor einer Vertragsunterzeichung wert sein!
Ich habe am 20.04.21 um 13.53 Uhr eine Email dieser Firma erhalten:
"wir bitten darum, eine weitere Kommentierung der Reklamation über ReclaBox zu unterlassen und die Kommentierung vom 15.04.21 zu löschen".
"Die Fachabteilung Team Kundenzufriedenheit kümmert sich ""seid länger"" Zeit um Ihre Anliegen. Eine Korrektur der betroffenen Rechnung erhalten Sie jeweils zeitversetzt. Die Auszahlung des Guthabens erfolgt zeitnah ".
Ausser zeitlicher Hinhaltetaktik bisher keine Ergebnisse.