0 Views | 16.04.2021 | 16:11 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-4871541
Am 12.03.21 habe ich ein Einwurf-Einschreiben bei der Postfiliale in meinem Wohnort aufgegeben und einen Einlieferungsbeleg erhalten.
Ständig habe ich in der Sendungsverfolgung geguckt ob die Sendung beim Empfänger angekommen ist und immer die gleiche Antwort. "Wird im Briefzentrum bearbeitet" hieß es nach acht Tagen immer noch. Dann habe ich einen Nachforschungsantrag gestellt. Wenig später erhalte ich einen DIN A5-Umschlag mit einem Brief wo drin stand, dass meine Sendung nicht nachgewiesen werden kann. Es tue uns leid. Punkt. Kein Schadensersatzangebot, nichts. Es war ein wichtiges Schreiben an eine Behörde.
Meine Forderung an Deutsche Post AG:
Schadensersatz wie in den "AGBs" der "Deutschen Post AG" vorgesehen.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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