316 Views | 06.05.2021 | 10:37 Uhr
geschrieben von Nina Köln
Bestell-/Kundennummer: RGNR-213169162800
Die Lieferzeit betrug nicht nur mehr als drei Monate, sondern hat sich auch noch einmal wesentlich verzögert.
Mein Freund und ich haben beide Schreibtische bestellt. Meiner ist okay, der von meinem Freund hat leider eine ganz andere Farbe als im Shop abgebildet und ist schnell gesplittert.
Doch das, was mich am meisten ärgert: Möbel Höffner stellt keine ordnungsgemäße Rechnung aus. Als gerade startende Einzelunternehmerin möchte ich die Kosten fürs Büro natürlich gerne absetzen, doch Höffner weigert sich die MwSt. auszuweisen und begründet dies damit, dass der Shop nur für Privatkunden bestimmt ist.
Meine Forderung an Höffner:
Ordentliche Rechnung mit ausgewiesener Steuer.
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Auf jeder Rechnung, die ich (von welchen "Privatkundenshops" auch immer) bekommen habe, war die MwSt ausgewiesen.
Nettosumme
+ 19 % MwSt
Bruttosumme
Das ist doch Standard mittlerweile - auf jeder Quittung vom Dorf-Bäcker sogar steht das drauf (und da kaufen auch nur Privatpersonen ein).
§ 33 Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV) regelt die Rechnung über Kleinbeträge. Demnach gilt ab dem Jahr 2017 die höhere Grenze von 250 Euro für die vereinfachte Rechnungslegung. Allerdings muss auch auf den Kleinbetragsrechnungen zumindest der berechnete Mehrwertsteuersatz vermerkt werden.
Das sagt meine Internetrecherche. Die Schreibtische lagen vielleicht unter 250 Euro pro Stück?
Sie können die Vorsteuer trotzdem ziehen, entweder mit Ihrem Buchhaltungsprogramm oder halt mit dem Taschenrechner. Da geht Ihnen nichts verloren.
Allerdings hätte Ihnen das Unternehmen auch eine vollständige Rechnung ausstellen können. Das gehört zur Kundenbindung und zum Service oder?
Viel Glück! <:O)