Durch immergrün-Energie gelöste Beschwerde. | 105 Views | 05.05.2021 | 21:06 Uhr
geschrieben von Raffael Fitzek

immergrün-Energie GmbH (Köln)

Endabrechnung falsch - Zählerstand falsch - keine Kooperation

Ich war in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020 und bis Ende Januar 2021 Kunde bei immergrün. Die Endabrechnung nach meinem Umzug wurde nachweislich auf Basis eines falschen Zählerstandes erstellt und mehrfach nicht korrekt angepasst.

Nachdem ich in den Jahren 2017 (Abschlag: 91,-- € - Guthaben: 510,08 €), 2018 (Abschlag: 91,-- € - Guthaben: 390,66 €), 2019 (Abschlag: 91,-- € - Guthaben: 330,03 €) und 2020 (Abschlag: 91,-- € | Guthaben: 372,72 €) jeweils jährlich immer ein deutliches Guthaben erzielt habe, wurde mir in der Endabrechnung nach anfänglich falscher Zählerstandmeldung eine überhöhte Forderung auf Basis des falschen Zählerstandes in Rechnung gestellt.

SCHLAGWORTE

Der Durchschnittsverbrauch aus den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020 beläuft sich auf 1.850 kWh für ganze Jahre (12 Monate). In der Endabrechnung 2021 beläuft sich der Abrechnungszeitraum auf 4 Monate und soll einen Verbrauch von 3.359 kWh verursacht haben.

Nachdem der Zählerstand (12.000 kWh) zuerst falsch abgelesen per Mail gemeldet wurde, ging mir die erste Endabrechnung (am 03.03.2021) mit einem Verbrauch von 3.359 kWh zu und einer Forderung von 837,29 €. Diese habe ich selbstverständlich nicht akzeptiert und habe meine Hausverwaltung um eine erneute Ablesung des Zählerstandes gebeten. Da kam heraus, dass der falsche Zähler abgelesen wurde und der tatsächliche Zählerstand nach erneuter Ablesung 9.695 kWh beträgt. Daraufhin hat immergrün mir eine zweite Endabrechnung per Mail geschickt (11.03.2021), in der Sie zu einem Verbrauch von 847 kWh und einem Guthaben von 40,25 € kommen.

Nachdem ich eine Frist zur Auszahlung meines Guthaben gesetzt habe, wurde mir am 14.04.2021 erneut eine weitere Endabrechnung per Mail übersendet, in der der Verbrauch wieder bei 3.359 kWh beziffert wurde und eine Forderung von nun 854,02 € neu im Raum stand. Auch diese Abrechnung habe ich nicht akzeptiert.

Am 22.04.2021 habe ich mit einer Mitarbeiterin aus der immergrün Hotline telefoniert, um den Sachverhalt endlich zu klären, dort wurde nach anfänglichen Verweis auf die falsche Rechnung, dann Rücksprache ein vom Netzbetreiber bestätigter Zählerstand von 9.539 kWh mir mitgeteilt und gesagt, die Rechnung wird noch mal angepasst.

Am 04.05.2021 ist mir nun eine Mahnung per Mail zugestellt worden, immergrün nennt es "Freundliche Zahlungserinnerung", auch dieser habe ich widersprochen und zusätzlich eine Frist bis 07.05.2021 gesetzt, mir mein Guthaben auzuzahlen.

Abgesehen von diesem konkreten Vorfall kann ich sagen, dass mir die Guthaben aus den letzten Jahren nie mit sofortiger Wirkung überwiesen wurden, immer erst nach Rückfrage und Fristsetzung und für 2019 mir rückwirkend aufgefallen ist, das ich keine Eingangbuchung auf meinem Konto sehen kann.

Zusammengefasst ein sehr unseriöser Geschäftsbetrieb, alles andere als Kundenorientiert.

Ich prüfe aktuell rechtliche Schritte gegen das Unternehmen.

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Meine Forderung an immergrün-Energie GmbH: Erstattung meines Guthabens auf Basis des korrekten Endzählerstandes


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Kommentare und Trackbacks (1)


17.06.2021 | 15:51
von Raffael Fitzek gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach eigener Recherche beim Netzbetreiber und erneuter Konfrontation der Fakten, hat immergrün die Überweisung des Guthabens vollzogen. Weiterhin rate ich ab von immergrün.




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