immergrün-Energie GmbH (Köln)
Unbegründeter und unrechtmäßiger Nichterfüllungsschaden
Bestell-/Kundennummer: 28405U1332
Einspruch: in der Schlussabrechnung werden 52,63 € (Strom) sowie 100,73 € (Gas) wegen angeblichem Nichterfüllungsschaden abgezogen
Hiermit möchte ich gegen die erhaltene Schlussabrechnung vom 03.05.2021 Widerspruch einlegen.
Meine Gründe: Ich habe Sie rechtzeitig über den Umzug informiert. Sie können mich am neuen Wohnort nicht beliefern. Telefonisch wurde mir mehrfach zugestimmt, dass eine Sonderkündigung Bestand hat. Mit keinem Wort wurde ein Nichterfüllungsschaden erwähnt. Weder telefonisch, noch in der schriftlichen Bestätigung der Kündigung.
In Ihren AGB steht bei Umzug oder Kündigung ebenfalls nichts über einen Nichterfüllungsschaden.
Die angegebenen Beträge der Nichterfüllungsschäden wurden ohne Berechnungsgrundlage oder Ähnliches in der Rechnung versteckt aufgeführt und mit keiner Silbe in der Anschrift zur Abschlussrechnung erwähnt. Das erscheint mir mehr als unverschämt und unseriös.
Dieses Verhalten von immergrün scheint meiner Meinung nach außerdem eine Masche zu sein. Das muss aufhören!
Immergrün Energie hat mir folgende Standard-E-Mail auf meinen Widerspruch zukommen lassen: "Wird der Vertrag frühzeitig beendet - z. B. bedingt durch einen Umzug - so ist das sogenannte positive Interesse unsererseits insbesondere auf den entgangenen Gewinn gerichtet. Wir berechnen in einem solchen Fall den Nichterfüllungsschaden anhand der Höhe der bisherigen monatlichen Zahlbeträge sowie des darin enthaltenden verbrauchsunabhängigen Grundpreises."
In dieser E-Mail wurde nicht auf meine Einwände eingegangen, eine Berechnungsgrundlage fehlt ebenso.
Ich fordere nun die Stornierung des Nichterfüllungsschadens in meinen beiden Rechnungen. Ich werde vor weiteren Schritten nicht zurückschrecken und rechtliche Schritte prüfen und einleiten, sollte dieser Irrsinn nicht in den nächsten 7 Tagen geklärt sein!