E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH (Köln)
Gasverbrauch wird zu Gunsten des Unternehmens geschätzt
Da werden eben mal 37.045,00 kWh Gas für ein halbes Jahr abgerechnet.
Um vermeintlich Geld zu sparen, wechselte ich damals zu „E wir machen uns es einfach“.
Mein durchschnittlicher Gasverbrauch lag damals bei einer vierköpfigen Familie und 120 m² Wohnfläche bei ca. 19. 000,00 kWh im Jahr (365 Tage).
Jedenfalls bekam ich von „E wie einfach“ eine Abschlussrechnung, wo ich in einem Zeitraum vom 01.11.2011 bis zum 30.04.2012 (182 Tage) sage und schreibe 37.045,00 kWh verbraucht haben sollte.
Auf das Jahr kumuliert hätte das einen Verbrauch von 74.293,54 kWh ergeben, was in etwa das VIERFACHE von dem betrug, was ich sonst so verbraucht hatte. Dieses stelle eine Steigerung von ca. 291 % zu meinen bisherigen Verbräuchen dar.
Jeder normale Mensch hätte da natürlich nachgefragt, wie eine solche Rechnung zustande kam, vor allem, weil weder die Zählerstände bei mir abgelesen noch von mir durchgegeben wurden.
Als Antwort bekam ich von „E wie einfach“, dass sie den Verbrauch geschätzt und ich nun 2.567,15 Euro zu zahlen hätte.
Verständlich, dass ich mit einem solchen Geschäftsgebaren nicht einverstanden war und von „E wie einfach“ eine korrekte Rechnung auf Basis von tatsächlichen Zählerständen verlangte.
Als Antwort kam ein Mahnbescheid vom Gericht.
Als ich den Mahnbescheid vor Gericht zum Teil widersprach und dem Gericht den oben beschriebenen Sachverhalt schilderte, wies das Gericht den Mahnbescheid an „E wie einfach“ zurück.
An einer vernünftigen Klärung war „E wie einfach“ aber immer noch nicht interessiert und kündigte ohne mein Wissen den Vertrag und übergab mich wieder an den Grundversorger.
Dieser wollte aber zuerst von mir 2.593. 04 € von mir sehen, damit sie mich weiter versorgt.
Mir wurde von Seiten des Grundversorgers erklärt, dass sie rechtlich nur mit den Daten vom vorherigen Versorger arbeiten dürfe und nicht mit den Angaben des Kunden oder gar mit den tatsächlichen Werten auf den Zählern. „E wie einfach“ nimmt es mit Zahlen, Daten und Fakten halt nicht so genau. Mal so und mal so.
Mir wurde ein Prepaid-Gerät installiert und ich durfte den offenen Betrag plus den neuen Verbrauch an den Grundversorger abstottern.
Somit hatte ich die Energie zwei Mal bezahlen dürfen.
Damit war für mich das Thema durch. Bei weiteren Verbrechern, die mich zu einem Wechsel zu einem anderen Anbieter überreden wollten, handelte ich in Notwehr.
Nach über acht Jahren bekam ich ein Schreiben von einem Inkasso Unternehmen, die über 1.300 Euro für „E wie einfach“ eintreiben wollten und rieben mir einen Titel unter die Nase.
Wie E wie einfach ohne mein Wissen an den Titel gekommen ist, kann ich wirklich nicht erklären!
Da das Gericht solche Daten nur fünf Jahre aufbewahrt, ist das lange Stillschweigen von „E wie einfach“ wohl zu erklären.
Gegen den Titel bin ich rechtlich gesehen nun wohl machtlos. Die Energie muss ich wohl ein drittes Mal bezahlen, weil der Eintrag in der Schufa, der dieses Jahr in meinen Datensatz geschrieben wurde, ein absolutes Erpressungsmittel ist.
02.06.2021 | 15:21
Abteilung: Presse/PR
Sehr geehrter Herr Schleicherdt,
Sie haben den Fall aus Ihrer Sicht noch einmal ausführlich dargestellt. Wir haben ihn ebenfalls in den letzten Tagen nochmal eingehend geprüft und möchen Sie bitten, sich mit Ihren Fragen direkt an das angegebene Inkassounternehmen zu wenden. Dort wird man Ihnen die Sachlage erklären.
Vielen Dank und beste Grüße
Ihr E WIE EINFACH-Team
Beschwerde ist noch nicht gelöst