Durch E WIE EINFACH Strom & Gas endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 129 Views | 18.05.2021 | 11:38 Uhr
geschrieben von Klaus Schleicherdt

E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH (Köln)

Gasverbrauch wird zu Gunsten des Unternehmens geschätzt

Da werden eben mal 37.045,00 kWh Gas für ein halbes Jahr abgerechnet.

Um vermeintlich Geld zu sparen, wechselte ich damals zu „E wir machen uns es einfach“.

SCHLAGWORTE

Mein durchschnittlicher Gasverbrauch lag damals bei einer vierköpfigen Familie und 120 m² Wohnfläche bei ca. 19. 000,00 kWh im Jahr (365 Tage).

Jedenfalls bekam ich von „E wie einfach“ eine Abschlussrechnung, wo ich in einem Zeitraum vom 01.11.2011 bis zum 30.04.2012 (182 Tage) sage und schreibe 37.045,00 kWh verbraucht haben sollte.

Auf das Jahr kumuliert hätte das einen Verbrauch von 74.293,54 kWh ergeben, was in etwa das VIERFACHE von dem betrug, was ich sonst so verbraucht hatte. Dieses stelle eine Steigerung von ca. 291 % zu meinen bisherigen Verbräuchen dar.

Jeder normale Mensch hätte da natürlich nachgefragt, wie eine solche Rechnung zustande kam, vor allem, weil weder die Zählerstände bei mir abgelesen noch von mir durchgegeben wurden.

Als Antwort bekam ich von „E wie einfach“, dass sie den Verbrauch geschätzt und ich nun 2.567,15 Euro zu zahlen hätte.

Verständlich, dass ich mit einem solchen Geschäftsgebaren nicht einverstanden war und von „E wie einfach“ eine korrekte Rechnung auf Basis von tatsächlichen Zählerständen verlangte.

Als Antwort kam ein Mahnbescheid vom Gericht.

Als ich den Mahnbescheid vor Gericht zum Teil widersprach und dem Gericht den oben beschriebenen Sachverhalt schilderte, wies das Gericht den Mahnbescheid an „E wie einfach“ zurück.

An einer vernünftigen Klärung war „E wie einfach“ aber immer noch nicht interessiert und kündigte ohne mein Wissen den Vertrag und übergab mich wieder an den Grundversorger.

Dieser wollte aber zuerst von mir 2.593. 04 € von mir sehen, damit sie mich weiter versorgt.

Mir wurde von Seiten des Grundversorgers erklärt, dass sie rechtlich nur mit den Daten vom vorherigen Versorger arbeiten dürfe und nicht mit den Angaben des Kunden oder gar mit den tatsächlichen Werten auf den Zählern. „E wie einfach“ nimmt es mit Zahlen, Daten und Fakten halt nicht so genau. Mal so und mal so.

Mir wurde ein Prepaid-Gerät installiert und ich durfte den offenen Betrag plus den neuen Verbrauch an den Grundversorger abstottern.

Somit hatte ich die Energie zwei Mal bezahlen dürfen.

Damit war für mich das Thema durch. Bei weiteren Verbrechern, die mich zu einem Wechsel zu einem anderen Anbieter überreden wollten, handelte ich in Notwehr.

Nach über acht Jahren bekam ich ein Schreiben von einem Inkasso Unternehmen, die über 1.300 Euro für „E wie einfach“ eintreiben wollten und rieben mir einen Titel unter die Nase.

Wie E wie einfach ohne mein Wissen an den Titel gekommen ist, kann ich wirklich nicht erklären!

Da das Gericht solche Daten nur fünf Jahre aufbewahrt, ist das lange Stillschweigen von „E wie einfach“ wohl zu erklären.

Gegen den Titel bin ich rechtlich gesehen nun wohl machtlos. Die Energie muss ich wohl ein drittes Mal bezahlen, weil der Eintrag in der Schufa, der dieses Jahr in meinen Datensatz geschrieben wurde, ein absolutes Erpressungsmittel ist.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH: Potentielle Kunden warnen.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
02.06.2021 | 15:21
Firmen-Antwort von: E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH
Abteilung: Presse/PR

Sehr geehrter Herr Schleicherdt,

Sie haben den Fall aus Ihrer Sicht noch einmal ausführlich dargestellt. Wir haben ihn ebenfalls in den letzten Tagen nochmal eingehend geprüft und möchen Sie bitten, sich mit Ihren Fragen direkt an das angegebene Inkassounternehmen zu wenden. Dort wird man Ihnen die Sachlage erklären.

Vielen Dank und beste Grüße
Ihr E WIE EINFACH-Team

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (4)


25.05.2021 | 13:51
von Klaus Schleicherdt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ignorieren mich von Anfang an.


02.06.2021 | 20:18
von Klaus Schleicherdt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
E-wie einfach schätzt zu seinen Gunsten den Verbrauch, brummt mir das Vierfache von dem auf, was ich vor E wie einfach und nach E wie einfach verbraucht habe und ich soll das mit ihrem Inkasso Unternehmen besprechen? Liebe potenzielle Kunden, lasst die Finger von dem Verein. Holt Geld von eurem Konto, verbrennt es und macht damit eure Wohnung war. Ist auf jeden Fall günstiger als mit E wie einfach. Alleine die Reaktion auf meine Beschwerde ist an Ignoranz nicht zu überbieten. Ich kann nur warnen. Und wenn ich ne Millionen auf dem Konto hätte so würde ich lieber sterben als den *piep* das Geld in den Rachen zu werfen.


16.06.2021 | 08:43
von Klaus Schleicherdt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


30.06.2021 | 10:38
von Klaus Schleicherdt endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
E wie einfach ist halt ein ignorater Haufen.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
E WIE EINFACH Strom & Gas: Inkasso E WIE EINFACH
E WIE EINFACH Strom & Gas: Anbieterwechsel hat nicht geklappt
E WIE EINFACH Strom & Gas: Falschaussagen über die Hotline!
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!