89 Views | 21.05.2021 | 16:36 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2549541

eprimo GmbH (Neu-Isenburg)

Sofortbonus nicht ausbezahlt / abweichende Preise ab Beginn

Bestell-/Kundennummer: 46129852

Vertragsbruch, Sofortbonus, Preisabweichung, Preiserhöhung, Inkasso, Mahngebühren.

Ende 2020 habe ich den Energieanbieter gewechselt.

SCHLAGWORTE

Mein neuer Anbieter ist Eprimo mit Vertragsbeginn 13. Januar 2021. Dabei wurden mir in der Auftragsbestätigung ein Arbeitspreis von 5,25 C/kWh (brutto) sowie ein Grundpreis von 11,66 € pro Monat (brutto) zugesichert.

Zusätzlich sollte ich einen Sofortbonus (nach 35 Tagen Belieferung) in Höhe von 185,55 € sowie einen Prima-Klima-Bonus in Höhe von 63,28 € (nach 365 Tagen Belieferung) erhalten.

Meine erste Abschlagszahlung habe ich pünktlich beglichen. Am 16. Februar 2021 wäre der Sofortbonus zur Auszahlung fällig gewesen. Bis zum 19. Februar gab ich Eprimo Zeit, dann forderte ich Eprimo telefonisch zur Auszahlung des Bonus auf. Dies wurde mir kurzfristig zugesichert. Da bis zur nächsten Abschlagszahlung der Bonus immer noch nicht eingegangen war, habe ich diese nicht überwiesen. Daraufhin erhielt ich eine Mahnung von Eprimo. Ich sprach erneut mit dem Service-Team, welches mir wieder ein Mißverständnis verständlich machen wollte. Die Zahlung sei nun angewiesen. Ich überwies gutgläubig die Abschlagszahlung. Am 16. März hatte ich 64,45 € auf meinem Konto (anstatt 185,55 €).

Am 1. April 2021 schrieb mich Eprimo unter der Namensnennung meiner Mutter an (die längst nicht mehr Kundin bei Eprimo ist), ich solle mich einwandfrei identifizieren, obwohl in allen Anschreiben eindeutige Angaben wie Kundennummer und Anschrift sowie mein Name gemacht wurden.

Ich habe sowohl auf die fehlerhafte Preisgestaltung als auch auf den fehlenden Bonus am 14. April 2021 schriftlich hingewiesen und eine korrekte Anpassung der Darstellung in meinem Online-Account verlangt, aus der ich zufällig die Abweichungen zu meinem schriftlichen Vertrag festgestellt hatte.

Eprimo beruft sich auf die MwSt. -Erhöhung aufgrund des Wegfalls der Senkung, die jedoch für meinen Vertrag niemals relevant war, da er erst für 2021 abgeschlossen wurde.

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Am 11. März 2021 habe ich bei der Bundesnetzagentur eine Beschwerde gestellt. Die Antwort darauf ist sehr eindeutig: Was die Mitteilung über die Mehrwertsteuersenkung betrifft, so ist dies wohl ein Standardtext, der Sie nicht weiter stören sollte, da Ihr Belieferungsbeginn nicht mehr in dem genannten Zeitrahmen liegt. Wichtig ist der vereinbarte Grund- und Arbeits- Bruttopreis, den Sie letztendlich bezahlen müssen.

Die Bonuszahlungen betreffend, wird auf die Bedingungen im Liefervertrag hingewiesen.

Bei beidem ist Eprimo vertragsbrüchig.

Nun habe ich sogar eine Mahnung eines Inkassounternehmens erhalten, nach der angeblich ich offene Verbindlichkeiten hätte. Darin wird mir sogar mit der Sperrung meines Zählers und eines Eintrags bei der Schufa gedroht.

(Nur nebenbei: Eine derartige Drohung erfüllt laut § 240 StGB den Tatbestand der Nötigung und ist somit rechtswidrig.)

Mein Anwalt hat mir zu einem letzten Widerspruch an das Inkassounternehmen geraten, den ich heute per Einschreiben/Rückschein verschickt habe.

Es ist schon sehr dreist. Der Kunde wird erst mit Boni geködert, die dann nicht bzw. sehr verzögert zur Auszahlung gelangen. Dafür werden umgekehrt Mahnungen und Gebühren in Rechnung gestellt, obwohl man selbst noch Guthaben bei Eprimo hat.

Eine Kontoaufstellung wurde mir "wie besprochen" übermittelt, die ich niemals angefordert habe.

In meinem Fall verzichten sie aus Kulanz auf die üblicherweise für die Kontoaufstellung anfallende Gebühr von 10,71 €.

Nun soll ich mich etwa noch glücklich schätzen?

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Meine Forderung an eprimo GmbH: Vertragserfüllung; Auszahlung des Bonus und korrekte Abrechnung nach Grund- und Arbeitspreis wie vereinbart.


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


28.05.2021 | 20:31
von ReclaBoxler-2549541 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Inkassobüro hat eine Rücknahme der Forderung angekündigt.

Bezüglich der abweichenden Preise setze ich meine Rechte mit Hilfe eines Anwalts für Vertragsrecht durch.




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