0 Views | 09.06.2021 | 10:34 Uhr
geschrieben von J. P.

Flora Prima GmbH (Wendeburg)

Mit Verspätung verwelkte, stinkende Blumen zum Muttertag

Bestell-/Kundennummer: 110388648, 110388754

12 Jahre Kunde, jedes Jahr bestellt, Gesamtwert Euro 350 und trotzdem nimmt FloraPrima bei fehlerhafter Lieferung keine Erstattung vor. Der Kunde wird hier wie der letzte Dreck behandelt.

Ich bin bei FloraPrima nunmehr seit April 2008 Kunde und habe in diesem Zeitraum Bestellungen im Gesamtwert von Euro 350. - getätigt.

SCHLAGWORTE

Lieferungen erfolgten mit Ausnahmen von kleineren Mängeln bei der ein oder anderen Bestellung anstandslos innerhalb Deutschlands aber auch bis in die Volksrepublik China.

Heute haben wir das Ende unsere gemeinsamen Beziehung erreicht. Ich werde von weiteren Bestellungen bei FloraPrima absehen und auch nach Beendigung dieser Angelegenheit meinen Account bei FloraPrima löschen. Ich hätte von einem Unternehmen wie FloraPrima erwartet, dass Ihnen Customer Lifetime Value ein Begriff ist und auch Best Business Practices in Zeiten von Social Media bewusst sind.

Nachdem ich zwei fehlerhafte Lieferungen beanstandete und keine Erstattung erfolgte bat ich American Express den Sachverhalt zu untersuchen und es erfolgte ein Chargeback. Nun droht die Firma FloraPrima mit einem Inkassoverfahren!

Zum Tathergang zusammenfassend: Ich habe persönlich keine Blumen erhalten. Die beiden Sendungen wurden an meine Mutter und meine Frau versendet. Die Bestellungen wurden bereits zum 27. April 2021 fristgerecht zum Muttertag aufgegeben. Ich wurde darauf hingewiesen, dass die Lieferung bei Standardversand nicht zum 8. Mai garantiert werden kann und entweder am 7. oder 8. Mai erfolgt. Auf jeden Fall termingerecht zum Muttertag am 8. Mai!
Der auf dem Liefervertrag ausgelobte Termin 8. Mai wurde nicht eingehalten. Die Lieferung wurde zu spät am 7. Mai zum Versand vorbereitet. Die Schuld hierfür liegt allein bei FloraPrima. Beide Sendungen wurden vor der Tür des Empfängers in einem verschlossenen Karton abgestellt. Es erfolgte keine persönliche Entgegennahme. In der Tat waren zu diesem Zeitpunkt meine Frau und meine Mutter angewiesen die Sendungen abzulehnen da a) zu spät geliefert und b) die Ware vermutlich bereits verwelkt war. Ich habe noch vor Lieferung der Blumen am Montag den 10. Mai um 10:30 Uhr die Bestellungen per E-Mail bei FloraPrima reklamiert und sie darauf hingewiesen, dass ich "die mittlerweile wohl verwelkten Blumen NICHT mehr benötige und mir kurzfristig an der Tankstelle mit einem Blumenstrauß aus der Not geholfen” habe. Ebenso bat ich in der E-Mail um Erstattung des Zahlungsbetrags. FloraPrima erklärte bei Reklamation, dass sich "die Standardzustellung in Einzelfällen um ein bis drei Werktage verzögert". Es wäre angebracht den Kunden bereits beim Bestellvorgang darauf hinzuweisen und nicht auf der Rechnung als Liefertermin den 8. Mai anzugeben. Ebenfalls ratsam wäre es den Blumenstrauß am Muttertag vielleicht bereits schon am 6. Mai zu versenden um zu vermeiden, dass der Blumenstrauß über Sonntag im Karton vor sich hin welkt.

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Beide Bestellungen wurden am späten Nachmittag des 10. Mai, also am 4. Tag nach erfolgter Verpackung, vor die Tür der Empfänger gestellt. Eine persönliche Entgegennahme erfolgte nicht.
Beide Blumensträuße waren nach dem Auspacken am Abend des 10. Mai verwelkt und haben gestunken. Sie wurden im Mülleimer entsorgt. Ausreichend Zeugen, die den Zustand der Blumen bekunden können stehen zur Verfügung, mich eingeschlossen.
Die Ware wurde nicht fristgerecht geliefert und hatte bei der Lieferung nicht die gewünschte und bestellte Beschaffenheit. Die Blumen wurden nach dem Muttertag nicht mehr benötigt zumal ich mir anderweitig in der Not beholfen hatte.
FloraPrima weigerte sich nach meinem Schreiben den Zahlungsbetrag zu erstatten trotz Hinweis auf die Meldung eines Chargeback beim Kreditkarteninstitut.
Ich habe diesen Sachverhalt bereits mit meinem Rechtsanwalt besprochen und mich nach der Rechtslage erkundigt. Es besteht Deckung über meine Rechtsschutzversicherung: Die Ware war bei Lieferung unbrauchbar für den Zweck für den sie bestellt wurde, sowohl nach Termin als auch Beschaffenheit.

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