Durch Deutsche Post endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 121 Views | 18.06.2021 | 17:44 Uhr
geschrieben von Paul Gavrikov

Deutsche Post AG (Bonn)

Unberechtigte Auslagepauschale

Bestell-/Kundennummer: ATC400972220120213302

Hierin verlangen Sie u. A. eine Vorlageprovision i. H. v. 6 €.
Diese Forderungen sind nicht begründet, da Sie weder von mir, noch vom Absender eine Verzollungsvollmacht erhalten haben, um eine Verzollung automatisch durchzuführen. Aus diesem Grund widerspreche ich dieser Rechnung, auch mit Verweis auf die Pressemitteilung 58/2003 der Verbraucherzentrale. Ich bitte um Erstattung der bereits bezahlten Auslagepauschale.

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Meine Forderung an Deutsche Post AG: 6 € Erstattung.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


25.06.2021 | 23:28
von Paul Gavrikov noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Post weicht per Email nur aus mit der Begründung, man sei Europaweit noch am günstigsten. Wie das allerdings eine nicht beauftragte Dienstleistung auf meine Kosten rechtfertigt, erschließt sich mir nicht.


11.07.2021 | 12:06
von Paul Gavrikov endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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