Von Constructa-Neff beantwortete Beschwerde. | 455 Views | 01.07.2021 | 08:58 Uhr
geschrieben von Marcin Maciejewski

Constructa-Neff Vertriebs-GmbH (München)

Neff defektes Induktionskochfeld

Bestell-/Kundennummer: Rechnungs-Nr 0730829985

Ich habe in Jahr 23.05.2017 mehrere Geräte von Neff gekauft, mit fünf Jahr Garantie. Davon ein Induktionskochfeld.
Touch - Bedienelektronik reagiert nicht mehr. Auch nach einem Reset (Sicherung für mehrere Stunden aus) funktioniert nichts. Service ist gekommen fünf Minuten Defekte Teile umgetauscht. Paar Tage später Rechnung von 349 € habe ich bekommen. Trotz fünf Jahre Garantie und Touch Bedienmodul Ist ein Hersteller Fehler. Ich werde das weiterleiten (Verbraucherzentrale oder Rechtsanwalt).

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Meine Forderung an Constructa-Neff Vertriebs-GmbH: Das ist Garantiefall.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
05.07.2021 | 14:11
Firmen-Antwort von: Constructa-Neff Vertriebs-GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Herr Maciejewski,

vielen Dank für Ihre ReclaBox-Anfrage.

Wir bedauern, dass Ihr Induktionskochfeld Anlass zur Beanstandung gab.

Bitte erlauben Sie uns die vorliegenden Irritationen hinsichtlich der von Ihnen abgeschlossenen 5-Jahres-Garantie aufzuklären.

Entgegen Ihrer Annahme wurde diese nicht mit uns als Werkskundendienst, sondern beim Küchenkauf mit Ihrem Fachhändler abgeschlossen. Daher bitten wir Sie, sich zur Kostenklärung Ihrer Rechnung an Ihren Vertragspartner zu wenden.

Ungeachtet dessen waren wir bestrebt, eine gütliche Einigung mit Ihnen zu finden und haben die vorliegende Reparaturrechnung im Rahmen einer freiwilligen Kulanz reduziert. Eine weitere oder vollständige Kostenübernahme ist bei allem Verständnis nicht möglich.

Wir sind sicher, mit unserer Entscheidung eine einvernehmliche Lösung gefunden zu haben. Auch zukünftig stehen wir Ihnen gerne bei Rückfragen oder im Bedarfsfall zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß
Ihr Werkskundendienst für Neff Hausgeräte

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Kommentare und Trackbacks (7)


01.07.2021 | 22:25
von ReclaBoxler-9585046 | Regelverstoß melden
Hallo,

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Im Prinzip entscheidet dieser, was in Rechnung gestellt wird und was nicht. Die Gewährleistung ist ja nach zwei Jahren abgelaufen. Somit werden Sie wohl die Kosten tragen müssen.

02.07.2021 | 10:23
von Timo Fiebig | Regelverstoß melden
Moin Herr Schubert,

inhaltlich ist die Äußerung allerdings korrekt. Aus dem knappen Text lässt sich nicht ablesen, wie dieser defekt aufgetreten ist. Auch halte ich es für weit hergeholt, das Neff solche Garantien ausspricht um diese dann nicht einzuhalten.

02.07.2021 | 11:46
von ReclaBoxler-9585046 | Regelverstoß melden
Hallo,

vielleicht lesen Sie sich folgende Definition von „Garantie“ mal durch:

„Bei einer Garantie verpflichtet sich der Garantiegeber grundsätzlich zu einem bestimmten Handeln in einem bestimmten Fall. . Die Garantie beinhaltet also eine freiwillige Selbstverpflichtung des Herstellers oder (selten) des Händlers, die über den Kaufvertrag hinaus geht“ - Quelle E-Rechte24

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung, der Hersteller kann also auch Dienstleistungen in Rechnung stellen, wenn dieser der Meinung ist der Mangel ist nicht von der Garantie gedeckt. Viele „Mängel“ entstehen durch Eigenverschulden. Oft werden falsche Tatsachen behauptet um es kostenlos repariert zu bekommen. Allem Anschein nach auch in diesem Fall. Also vielleicht mal nicht sofort darauf los pöbeln, sondern recherchieren.

02.07.2021 | 12:09
von MaBi | Regelverstoß melden
Was für ein Unfug hier manchmal gepostet wird. Herr Schubert hat völlig recht, maßgeblich sind die von Neff zugesicherten Garantieleistungen, die sicherlich im Detail beschrieben und dann für Neff auch verbindllich sind. Irgendwelche im Netz abgeschriebenen Allgemeindefinitionen ändern juristisch daran wenig.

02.07.2021 | 17:06
von Timo Fiebig | Regelverstoß melden
Moin Herr Schubert,

nun stellen Sie hier aber eine unbelegte Behauptung auf. Ja, es gibt Sie, diese Hersteller die mit Garantien werben und diese nicht halten. Aber gehört Neff dazu? Und wie kommen Sie zu der Annahme?

Ich arbeite jeden Tag mit Reklamationen. Ich würde zwar nicht so weit gehen und so steile Thesen aufstellen wie "es ist meistens Eigenverschulden", allerdings kommen diese nun mal vor. Hier sei aber zu erwähnen, dass wirklich sehr viele Hersteller auch in diesem Fall dazu neigen, den Kunden zufrieden zu stellen. Kundenbindung ist in der heutigen schnelllebigen Zeit unfassbar wichtig geworden. Und das leben die großen Namen in der Regel vor. Ausnahmen bestätigen hier übrigens die Regel.

02.07.2021 | 18:41
von Timo Fiebig | Regelverstoß melden
Herr Schubert, wenn Sie genervt sind halten Sie sich einfach aus solchen Foren fern.

02.07.2021 | 20:17
von Timo Fiebig | Regelverstoß melden
Mir ist der Sinn und Zweck dieser Seite bewusst und kann auch ihre Sichtweise verstehen.

Das Problem ist eher dass wir uns hier im Internet befinden. Jeder kann hier schreiben. Und unser reclaboxer ist nicht der erste und beileibe auch nicht der letzte, der zum Teil wirklichen Unsinn verbreitet.

Ich für meinen Teil gebe mir wirklich Mühe den Usern hier und da eine Einschätzung der Situation da zu lassen (wie sie auch). Das man da nicht immer einer Meinung ist liegt in der Natur der Sache. Ich habe hier nicht versucht zu Trollen, sondern eine sachliche Diskussion zu starten. Und an der sind wir doch alle interessiert, oder nicht?



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