605 Views | 05.07.2021 | 15:53 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2808641

Abellio Rail NRW GmbH (Hagen)

Absolute Unverschämtheit

Ich bin in der ersten Klasse eingestiegen und wollte von dort aus in die zweite Klasse laufen, was nicht möglich war weil der Kontrolleur mir den Weg versperrte.
Abgesehen davon, dass es wohl eine Unverschämtheit ist, ein Bußgeld dafür zu verlangen, dass es keinerlei Ausweichmöglichkeit gibt. Schließlich steht nirgendwo geschrieben, dass es verboten ist, durch die erste Klasse zu laufen. In allen anderen Bahnen ist dies auch möglich. Die Ausschilderung am Zug könnte auch verbessert werden. An meiner Einstiegstür war die Beschriftung der ersten Klasse nämlich nicht erkennbar.

Der Kontrolleur war extrem ungehalten, ließ mich nicht zu Wort kommen und vergriff sich eindeutig im Tonfall, indem er in einer Lautstärke mit mir sprach, wie es sich für den Umgang mit Kunden nicht gehört.

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Meine Forderung an Abellio Rail NRW GmbH: Erstattung des Bußgeldes in Höhe von 60 Euro.


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Kommentare und Trackbacks (2)


05.07.2021 | 19:43
von ReclaBoxler-9585046 | Regelverstoß melden
Hallo,

der Sachverhalt ist klar: der Kontrolleur war gerade dabei, die Fahrgäste zu kontrollieren und sieht nur jemanden durch Abteil laufen. Es wird davon ausgegangen, man möchte vor der Kontrolle flüchten und wird deswegen angehalten. Woher soll das der Kontrolleur auch wissen, dass Sie „nur zur zweiten Klasse wollten“.

Wenn die Türen nicht gut genug beschriftet sind, oder man sich nicht sicher ist, fragt man oder steigt woanders ein. Ist ja nicht so, dass die Türen nach wenigen Sekunden wieder schließen. Meisten hat man genügend Zeit.

Hier hilft vielleicht eine schriftliche Beschwerde. Wird diese abgelehnt, so wird es schwierig.

06.07.2021 | 21:58
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Selbstverständlich kann man auch als Passagier der zweiten Klasse durch die erste Klasse laufen. Kein mir bekannter Zuganbieter verbietet so etwas in seinen Geschäftsbedingungen.

Bei dem von Ihnen geschilderten Fall kann es natürlich so ein Missverständnis kommen. Das kann passieren, wenn der Zugbegleiter der irrigen Annahme war, sie würden vor der Ticketkontrolle flüchten wollen. In aller Regel lässt sich dies durch ein kurzes Gespräch aufklären. Warum das in ihrem Fall nicht der Fall war, weiß ich natürlich nicht. Ich kenne auch nicht die Darstellung der anderen Seite.

Ich würde mich an Ihrer Stelle, soweit noch nicht geschehen, direkt an das Bahnunternehmen wenden, die Sachlage aus ihrer Sicht schildern und um Korrektur des erhöhten Ticketpreises bitten.



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