Durch OTELO endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 414 Views | 05.07.2021 | 20:57 Uhr
geschrieben von Marco christian Babeck

OTELO (Düsseldorf)

Unberechtigte Deaktivierung der Handynummer & Guthaben Löschung

Bestell-/Kundennummer: 10771837 Kundennummer zu 0174 3659100 Telefonnummer

Ich bin seit vielen Jahren Prepaid-Kunde im Mobilnetz und musste vor kurzem feststellen, dass meine Nummer nicht mehr aktiv ist, sich die SIM Karte nicht mehr einloggt ins Netz.

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Nach Kontaktaufnahme mit dem OTELO Kundendienst wurde ich dummgestellt, meine Nummer wäre keine Rufnummer von OTELO UND meine Nummer wäre nicht registriert!

Auf Nachweise, dass OTELO definitiv falsch liegt, wurde nicht weiter eingegangen! Es liegen nachweislich Chats per E-Mail der letzten Jahre vor!
Das Problem ist, dass sich a) Guthaben auf meiner Karte befunden hat und b) ich diese Nummer zu keinem Zeitpunkt etwa gekündigt hatte!

Auch habe ich keinerlei Nachrichten / Hinweise seitens Otelo betreff einer ggf. Abschaltung meiner Nummer erhalten!

Es wird gefordert, dass mein Anschluss zeitnah reaktiviert wird (ggf. durch kostenfreie Zusendung einer neuen SIM Karte) UND dass OTELO mein bisheriges Guthaben wieder auf die Karte zurückbucht!

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Meine Forderung an OTELO: Zeitnahe Reaktivierung meines Anschlusses nebst Gutschrift meines Guthabens!


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (5)


06.07.2021 | 01:58
von Stefan Meier | Regelverstoß melden
Haben Sie diese SIM Karte längere Zeit nicht benutzt? Mach 12 Monaten Inakativität wird die SIM deaktiviert und das Guthaben verfällt steht so in jedem Vertrag.

06.07.2021 | 11:51
von Hei Be | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Hei Be Ob Otelo oder FYVE, alles im Vodafone Netz unterwegs. Bei FYVE Kunde seit 6/2012
Ich habe genau das selbe Problem mit FYVE gehabt. Guthaben wurde meinerseits aufgeladen für die Jährliche Aufrechterhaltung der Sim Karte. 2012 - 2016 wurde diese Karte aktiv genutzt. Danach wurden nur noch SMS von mir versendet. Plötzlich erhielt ich keine Nachrichten mehr als SMS, warum, FYVE war der Meinung die Karte zu deaktivieren, weit vor der Jahresfrist ohne Ankündigung.
Angerufen, ja die Karte wurde deaktiviert, weil die Nutzungszeit um war ich solle doch wieder Aufladen. Deaktivierung erfolgte am 1.4.21, die nächste Aufladung wäre im Juli 2021 fällig. Guthaben war auch reichlich drauf.
Mitarbeiter von FYVE sagte mir man habe mich darüber informiert das die Karte abgeschaltet wird, ich habe weder als SMS noch als E-Mail etwas erhalten.
Das Procedere habe ich zwei mal mitmachen müssen. Nun bin ich fort vom Anbieter und es entstehen neue Probleme bei der Auszahlung des Guthabens.

Das Guthaben darf der Anbieter nicht behalten.
Es gibt eine Frist, in der darf man sein Guthaben zurückverlangen.
Glaube 3 Jahre sind das.

So wie Stefan Meier schreibt das Guthaben verfällt stimmt nicht, das ist Quatsch.


06.07.2021 | 19:55
von Hei Be | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Hei Be Ich habe eben mit dem FYVE Kundenservice telefoniert, hier wurde mir gesagt, es wird nur das Guthaben ausgezahlt welches die letzten 3 Jahre aufgeladen wurde.

Verbraucherzentrale:

Für Prepaid-Verträge gilt in der Regel eine sehr kurze Kündigungsfrist, von der auch der Anbieter Gebrauch machen kann.
Viele Anbieter kündigen, wenn Sie Ihr Handy für eine bestimmte Dauer nicht nutzen oder Ihr Guthaben nicht aufladen.
Sie haben einen Anspruch darauf, sich Ihr Guthaben spätestens bei Vertragsende unentgeltlich auszahlen zu lassen. Dieser Anspruch verjährt erst drei Jahre nach Einzahlung des Guthabens.

Kann ich mir mein Prepaid-Restguthaben nach dem Ende des Vertrags auszahlen lassen?
Ja, Mobilfunkkunden haben spätestens bei Vertragsende grundsätzlich einen Anspruch auf Rückzahlung nicht verbrauchten Prepaid-Restguthabens – und das ohne Gebühr. Zur Erstattung des Prepaid-Restguthabens können Sie unseren Musterbrief nutzen.

AGB-Klauseln, die einen Verfall von Prepaid-Restguthaben vorsehen, sind nach einem BGH-Urteil unzulässig (Urteil vom 09.06.2011, Az. III ZR 157/10). Der Anspruch auf Auszahlung unterliegt allerdings der allgemeinen Verjährung. Diese tritt drei Jahre zum Jahresende, nachdem das Guthaben eingezahlt wurde, bzw. drei Jahre zum Jahresende nach Kündigung ein.

Mobilfunkanbieter dürfen die Erstattung eines nicht verbrauchten Guthabens aus einem beendeten Vertrag auch nicht von der Rücksendung eines Formulars, der Original SIM-Karte und/oder der Übermittlung einer Kopie des Personalausweises abhängig machen (LG Kiel, Urteil vom 19.05.2015, Az.: 8 O 128/13).


13.07.2021 | 19:20
von Marco christian Babeck noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Schlechteren Kundenservice gibt es selten


30.07.2021 | 09:55
von Marco christian Babeck endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Otelo Support reagiert nicht auf Rückfragen, das Problem wird einfach totgeschwiegen, der Kunde nicht im Detail aufgeklärt! Sehr Sehr schlechter "Service" und NICHT weiterzuempfehlen (!)




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