Von E.ON Energie Deutschland beantwortete Beschwerde. | 117 Views | 05.07.2021 | 13:35 Uhr
geschrieben von Christopher Kullmann

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

E.ON ignoriert Stichtag zum Eigentümerwechsel nach Immobilienkauf

Bestell-/Kundennummer: 242130095390

Im Dezember 2020 habe ich einen notariellen Kaufvertrag über ein leerstehendes Mehrfamilienhaus geschlossen.

SCHLAGWORTE

Die damalige Eigentümerin hat etwas zu früh den Eigentümerwechsel E.ON angezeigt, so dass diese mich umgehend als neue Kunden begrüßt haben. Eine Belehrung über das Widerrufsrecht ist im Übrigen nicht erfolgt.

Der Eigentümerwechsel findet jedoch erst mit Zahlung des Kaufpreises statt - also ca. 8-10 Wochen nach Notartermin. Darüber habe ich E.ON auch regelmäßig, mehrfach und unmissverständlich in Kenntnis gesetzt. Es erfolgte keine Reaktion, außer, das weiter gemahnt wurde.

Auf Grund einer geplatzten Finanzierung mussten ich am 15.01.2021 vom Kaufvertrag zurücktreten. Nachdem ich bei einer anderen Bank eine Finanzierungszusage bekommen hatten, wurde am 20.04.2021 neu beurkundet, sodass ich seit Mai 2021 offizieller Eigentümer bin. Die ehemalige Eigentümerin hatte den Stromvertrag vorsorglich zum 01.06.2021 gekündigt, so dass dies als Stichtag für den Eigentümerwechsel festgehalten werden kann. All das wurde auch so an E.ON übermittelt - inkl. Kaufvertrag, Rücktrittsschreiben usw..

Der Stromverbrauch ist übrigens seit Januar 2021 = 0, da unbewohnt.

Trotzdem werde ich weiter über die volle Summe von E.ON gemahnt. Der Strom wurde bereits abgestellt.

Der Verbraucherschutz wurde bereits eingeschaltet. Auf das Schreiben des Verbraucherschutzes hat E.ON bisher nicht reagiert, obwohl eine Frist bis zum 30.06.2021 gesetzt wurde. Stattdessen hat E.ON lieber am 28.06.2021 eine neue Mahnung aufgesetzt.

Meine Forderung besteht demnach darin, dass:

E.ON den Vertragsbeginn vom 16.12.2021 auf den 01.06.2021 ändert,

den Zeitraum vom 16.12.2021 bis 31.05.2021 (aktuelle Forderung von E.ON: 242,10 € für die unbewohnte Immobilie) mit der damaligen Eigentümerin abrechnet (Zählerstand zum 31.05.2021: 151246),

die Stromsperrung aufhebt,

die monatliche Abschlagszahlung auf 10,00 € pro Monat herabsetzt,

den Kundenservice verbessert!

Wenn dieser auf E-Mails antworten würde, wäre das schon ein guter Anfang! /p>

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Der Vertragsbeginn soll vom 16.12.2021 auf den 01.06.2021 geändert, die Abschlagszahlungen auf 10,-- € reduziert und die Stromsperrung aufgehoben werden.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
05.07.2021 | 13:35
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Christopher,

vielen Dank dafür, dass Sie sich auf diesem Weg bei uns melden und uns die Situation genau schildern. Es tut uns sehr leid, dass es Unstimmigkeiten rund um Ihren Vertrag gibt.

Wir sehen uns das Ganze sehr gern genau für Sie an und melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen zurück.

Viele Grüße

Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH

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Kommentare und Trackbacks (1)


30.07.2021 | 14:27
von Christopher Kullmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
E.ON hat zwar am 12.07.2021 meiner Ansprechpartnerin vom Verbraucherschutz dazu eine Email geschickt, in der eine akzeptable Lösung des Problems angeboten wurde. Jedoch habe ich bis heute kein neues Schreben mit der korrigierten Abrechnung erhalten. Daher ist das Problem noch nicht zu 100% gelöst.




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