Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft (Frankfurt/Main)
Allein fliegendes 15-jähriges Kind Wurde nicht mitgenommen
Heute Morgen, am 07.07.2021, hat sich am Lufthansaschalter in Istanbul eine Tragödie abgespielt!
Mein 15-Jähriger Sohn der ein ordnungsgemäßes Ticket nach Atlanta/ USA vorweisen konnte, wurde zurückgewiesen. Das Boarding wurde und ihm verweigert. Als Grund wurden die Einreisebestimmungen in die USA genannt, obwohl eine Einreiseerlaubnis vorlag. Angeblich werden die eineinhalb Stunden Transitaufenthalt in Frankfurt als Grund angesehen. Der Sohn war zuvor nicht in Deutschland. Alle Bedingungen für eine Einreise in die USA waren erfüllt.
Der Junge stand verzweifelt am Flughafen und musste allein die Heimreise antreten, obwohl er noch nie geflogen ist. Wie ist das bei einer renommierten Fluggesellschaft wie Lufthansa möglich?
Ein Flugticket über Frankfurt mit Aufenthalt im Transit hätte von Lufthansa gar nicht ausgestellt werden dürfen, wenn bekannt ist, dass dieser als Aufenthalt in Deutschland gewertet wird. Außerdem hätte hierzu ein besonderer Hinweis gegeben werden müssen. Da die Luftfahrtgesellschaften für eine aktuelle Aufklärung über die Einreisebestimmungen am Zielort verpflichtet sind, trifft die Lufthansa wegen Unterlassung die alleinige Schuld.
Ich bitte den Fall zu prüfen und eine vollständige Erstattung aller Kosten des Tickets, sowie des Zubringers von Antalya nach Istanbul zu veranlassen.
Weitere Schritte werde ich mir vorbehalten.
ich frage mich viel mehr, wieso ein 15 jähriger alleine durch die Weltgeschichte fliegen sollte? Wo sind denn die Erziehungsberechtigten, die aufpassen, dass alles glatt läuft? Oder zumindest ein anderer Erwachsener. Mit solch einem wäre alles nicht geschehen.
Da die Lufthansa ein Dienstleister ist, welchen Sie beanspruchen wollen, müssen Sie sich auch informieren, wie die Bedingungen sind. Der Lufthansa wird er ziemlich egal sein, wer was bucht, solange das Geld da ist.