Von Hermes beantwortete Beschwerde. | 247 Views | 12.07.2021 | 11:32 Uhr
geschrieben von Ralf N.

Hermes Germany GmbH (Hamburg)

Schwund aus Warensendung

Bestell-/Kundennummer: H1024900027969501019

Vor einer Woche wurde mir ein Paket zugestellt, dass zunächst äußerlich keinen Schaden erkennen ließ.

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2 Bilder

Nach dem Öffnen des Paketes stellte ich fest, dass die Uhrenbox im Paket leer war. Daraufhin habe ich mir das Päkchen näher angesehen und festgestellt, dass es seitlich zuvor mit einem Messer geöffnet worden war und anschließend mit "hauseigenem Klebeband" von Hermes wieder verschlossen wurde. Auch die Box im Inneren wurde durch das Aufschlitzen eingeritzt. Durch die geschickte Verwendung des Hermes Paketbandes wurde der Eindruck der Unversehrtheit und Ordnungsgemäßheit von außen gewahrt, so dass ich auch bei der Zustellung nichts bemerkte.

Ich habe nun inzwischen mehrere E-Mails an Hermes geschrieben (nach völliger Hilflosigkeit des telef. Kundenservices), bekomme aber lediglich eine automatisierte Antwort mit dem Hinweis, ich möge mich an den Versender wenden (der aber im Ausland seinen Sitz hat). Auch auf den rechtlichen Hinweis der Regelung des § 421 HGB, wonach auch ich als Empfänger im eigenen Namen meine Rechte geltend machen kann, kommt keine Reaktion.

Das Verhalten scheint Methode zu haben: man stellt sich stumm und hofft, dass die Kunden es irgendwann aufgeben. Ich kann bereits jetzt versichern, dass das in meinem Fall nicht so sein wird. Ich werde alle rechtlichen Schritte gegen die (Mit) Verantwortlichen einleiten und mir den Schaden ersetzen lassen!

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Meine Forderung an Hermes Germany GmbH: Erstattung des Kaufpreises i.H. v. 161 EUR.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
14.07.2021 | 09:57
Firmen-Antwort von: Hermes Germany GmbH
Abteilung: Social Service

Hallo Ralf N.,

vielen Dank für Ihren Beitrag.

Es tut uns Leid, dass die Sendung ohne Inhalt zugestellt wurde.

Auch wenn sich der Versender im Ausland befindet, ist er Ihr Ansprechpartner. Aus Vertragsgründen erfolgt die Klärung über diesen.

Herzliche Grüße aus Hamburg,

Ihr Social Service-Team der Hermes Germany GmbH

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Kommentare und Trackbacks (4)


14.07.2021 | 01:06
von Sven Engel | Regelverstoß melden
Strafanzeige stellen und den Schverhalt an den Verkäufer weiterleiten

14.07.2021 | 10:16
von Ralf N. | Regelverstoß melden
Also auch hier nur die Standardantwort von Hermes? Das ist schwach.

Ich mache meine Ansprüche gem. § 421 Abs. 1 S. 2 HGB im eigenen Namen, geltend! Der alleinige Verweis auf den Versender ist unzulässig. Es ist mir unerklärlich, warum diese Möglichkeit schlichtweg ignoriert wird. Ungeachtet dieses Anspruches erwarte ich von einem Unternehmer dieser Größenordnung aber auch ohne diesen Hinweis, dass die rechtlichen Ansprüche bekannt sind und anerkannt werden! Da bleibt dann nur der Weg zum Rechtsanwalt, den ich aber auch nicht scheue. Strafantrag bei der zuständigen Kreispolizeibehörde wurde bereits gestellt.

14.07.2021 | 16:34
von Sven Engel | Regelverstoß melden
Kenne es nur so, dass der Versender Vertragspartner ist.
WArum klärt das nicht der Versender?

17.07.2021 | 12:11
von Ralf N. | Regelverstoß melden
. der Versender sitzt in China. Das macht es umständlich. Und den Schaden habe ja letztlich ich als Empfänger. Um es so unbürokratisch wie möglich zu machen, gibt es daher die genannte Regelung im HGB.



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