Regionale EnergieWerke GmbH (Düsseldorf)
Unzulässige Preiserhöhung
Bestell-/Kundennummer: REW-13256
Wie ich Ihnen bereits schriftlich mitgeteilt habe, verstößt meiner Meinung nach Ihr Schreiben vom 27.11.2019, in der Sie die Preiserhöhung angekündigt haben, gegen §41 (3) EnWG.
Sie haben weder im Betreff Ihres Schreibens noch im Text auf „transparente und verständliche Weise“ die Preiserhöhung mitgeteilt.
Ich habe meinen Sachverhalt mit den Gerichtsurteilen des LG Köln vom 26.11.2019 (Az. 31 O 329/18) und des OLG Köln vom 26.06.2020 (Az. 6 U 304/19) verglichen, die zu Gunsten der Verbraucher entschieden wurden. Zudem zweifle ich die rechtliche Grundlage der Preiserhöhung an. Zuletzt vermute ich, dass Sie Ihren Gewinnanteil mit dieser Preiserhöhung steigern. Dies ist aber nicht zulässig, da Sie nur unvermeidbare Kostensteigerungen ohne Erzielung eines zusätzlichen Gewinns an die Kunden weitergeben dürfen und dabei Kostensenkungen auch zeitlich ebenso und nach den gleichen Maßstäben berücksichtigen müssen wie Kostensteigerungen. Für Details verweise ich auf die Seite „Preiserhöhung“ von Verbraucherhilfe-Stromanbieter.de.
Vor diesem Hintergrund erwarte ich, dass Sie die Preiserhöhung sowie die erhöhten Abschlagszahlungen zurücknehmen und um Korrektur der Abrechnung aus Februar 2021 für 2020 sowie um Überweisung des Guthabens bis zum 31.07.2021.
Aber ich bin zumindest vorzeitig aus dem Vertrag rausgekommen.
REW NIE WIEDER!