Durch netto-online.de endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 151 Views | 27.07.2021 | 12:22 Uhr
geschrieben von Fam. Bremer

netto-online.de (Mülheim an der Ruhr)

Lieferung der Wärmepumpe wird verweigert - trotz Kaufvertrags

Bestell-/Kundennummer: 013165397

Netto verweigert die Lieferung einer in der Auftragsbestätgung zugesicherten Hauptkomponente!

Alle Details liegen dem Netto-Kundenservice bereits vor!

SCHLAGWORTE

Der Lieferant bestätigte in seiner Auftragsbestätigung die Lieferung

eines EXIT-Frame-Pools inkl. Leiter, Abdeckung, Sandfilterpumpe und Wärmepumpe!

Geliefert wurde ein Set ohne die Wärmepumpe.

Nach tel. Nachfrage vom 12.07.2021/12:10 Uhr wurde mir die Nachlieferung zugesagt.

Mehrere Telefonate und Tage später (Dokumentation liegt vor) erfuhr ich nach erneuter

Nachfrage meinerseits, dass die Wärmepumpe wohl doch nicht zum "Angebot" gehören würde und auch nicht nachgeliefert wird. Als Entgegenkommen wollte man entweder den Pool anzuholen (zwischenzeitlich schon aufgebaut und mit kaltem Wasser gefüllt.) oder einen 10,-€ Gutschein. Dieses Vorgehen ist nicht hinnehmbar und wird von uns als Kundenverhöhnung wahrgenommen.

Der sehr unverschämte Mitarbeiter (Name liegt vor) hatte angeblich die Anweisung uns hier nur abzuwimmeln.

Da ein rechtsgültiger Kaufvertrag mit Wärmepumpe vorliegt, werde ich die Nachlieferung oder den finanziellen Ausgleich gemäß BGB § 280/281 einfordern.

Ein Fehler kann sicherlich passieren, aber die Kundenorientierung zeigt sich am Umgang mit diesem: Keine aktive Kommunikation, klare Aussagen werden nicht eingehalten, veranwortliche Teamleiter sich nicht zu sprechen, Eskalation nur über rechtlichen Beistand möglich!

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Meine Forderung an netto-online.de: Lieferung der Wärmepumpe oder gleichwertiger Schadensersatz!


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (3)


04.08.2021 | 10:16
von Fam. Bremer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Netto versucht jetzt den ganzen Auftrag anzufechten und verweigert die Lieferung der vertraglich zugesagten Wärmepumpe. Mein Anwalt rät zur Klage am Amtsgericht.


08.09.2021 | 20:03
von Fam. Bremer endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Netto hat endgültig verweigert. Jedoch sahen die Rechtsanwälte des Paypal-Käuferschutzes den Fall klar auf unserer Seite und haben uns den Schaden über das Käuferschutz-Programm erstattet.


29.03.2022 | 11:45
von Jessica Hensing | Regelverstoß melden
Ich habe das gleiche Problem und würde gerne entweder eine Sammelklage gegen NETTO machen oder uns mal telefonisch austauschen. Habe alle Bilder und Beweise vom Kauf, der Anzeige und der Rechnung.



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