Durch BSH Hausgeräte endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 357 Views | 29.07.2021 | 08:26 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1022741

BSH Hausgeräte GmbH (München)

Verständnis für Gewährleistung

Mein Gefrierschrank ist nach 16 Monaten defekt und kann nicht repariert werden.
Laut BSH Service muss das Gerät ausgetauscht werden. Leider gibt es mein Gerät nicht mehr. Mir wurde ein ähnliches Gerät angeboten. Soweit so gut.

Man will mir in der Gewährleistung dennoch 30% des Kaufpreises abziehen. Das bedeute dass ich bei dem Austauschgerät noch 30% dazu zahlen soll. Das hat meiner Meinung nichts mit Gewährleistung zu tun!

Sehe ich das richtig oder ist BSH hier im Recht?

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Meine Forderung an BSH Hausgeräte GmbH: Austausch eine zu eins ohne Zuzahlung.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
03.08.2021 | 11:08
Firmen-Antwort von: BSH Hausgeräte GmbH
Abteilung: Bosch Infoteam

Sehr geehrter ReclaBoxler-1022741,

als qualitätsbewusster Kunde haben Sie natürlich ein Recht darauf, eine hochwertige Qualität und lange Lebensdauer Ihres Hausgerätes unserer Marke zu erwarten.

Wir bedauern, dass das Kulanzangebot unseres Werkskundendienstes nicht zu Ihrer Zufriedenheit ausgefallen ist. Sie können sich gerne zwecks einer Klärung nochmal an die dafür zuständigen Kollegen wenden. Die Kontaktdaten finden Sie auf dem Technikerbericht unter "Lob&Kritik".

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Werkskundendienst der BSH Hausgeräte

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Kommentare und Trackbacks (6)


29.07.2021 | 11:14
von Timo Fiebig | Regelverstoß melden
Kann man so machen. Theoretisch greift die Gewährleistung effektiv 6 Monate, danach müsste man beweisen dass der Fehler schon bei Übergabe bestand. Das hat man hier nicht getan sondern legt die Gewährleistung kulant aus. Hier wurden Ihnen nun die Nutzzeit von 16 Monaten mit 30% des Kaufpreises verrechnet.

Alles im Rahmen und fair. Gibt viele unternehmen die nach 6 Monaten die Gewährleistung abschmettern.

06.08.2021 | 12:45
von ReclaBoxler-1022741 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bin noc in Dikussion mit dem Hersteller. Erwarte weitere Antworten in den nächsten 2 Wochen


16.08.2021 | 09:41
von ReclaBoxler-1022741 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Warte auf weitere Vorgehensweise.


16.08.2021 | 09:46
von ReclaBoxler-1022741 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Warte auf weitere Vorgehensweise.
Meine Antwort zu dem Kommentar von Hr. Fiebig:
leider haben Si ein diesem Fall nicht Recht. laut EU Verordnung ist es nicht zulässig den Wert des Gerätes um einen Prozentsatz X zu senken! Vorallem nicht um 30% nach 16 Monaten, das ist eine Frechheit.


18.08.2021 | 11:23
von Timo Fiebig | Regelverstoß melden
Natürlich ist das zulässig. Der Hersteller könnte Sie auch komplett auf den Kosten sitzen bleiben lassen. Das hier ist als Kulanzangebot zu werten. Und selbstverständlich kann man das dann so handhaben.

20.09.2021 | 12:37
von ReclaBoxler-1022741 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Garantie Hr. Fiebig Garantie. ich muss gar nichts beweisen. Da der Techniker bereits festgestellt hat das es sich um einen Herstellfehler handelt. Wo kommen wir denn da hin wenn jedes Unternehmen so arbeitet. Da kann man die Garantie von 2 Jahren gleich abschaffen. Frechheit. Bin ferig hier. das Portal bring auch keinen weiter.




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