BSH Hausgeräte GmbH (München)
Verständnis für Gewährleistung
Mein Gefrierschrank ist nach 16 Monaten defekt und kann nicht repariert werden.
Laut BSH Service muss das Gerät ausgetauscht werden. Leider gibt es mein Gerät nicht mehr. Mir wurde ein ähnliches Gerät angeboten. Soweit so gut.
Man will mir in der Gewährleistung dennoch 30% des Kaufpreises abziehen. Das bedeute dass ich bei dem Austauschgerät noch 30% dazu zahlen soll. Das hat meiner Meinung nichts mit Gewährleistung zu tun!
Sehe ich das richtig oder ist BSH hier im Recht?
03.08.2021 | 11:08
Abteilung: Bosch Infoteam
Sehr geehrter ReclaBoxler-1022741,
als qualitätsbewusster Kunde haben Sie natürlich ein Recht darauf, eine hochwertige Qualität und lange Lebensdauer Ihres Hausgerätes unserer Marke zu erwarten.
Wir bedauern, dass das Kulanzangebot unseres Werkskundendienstes nicht zu Ihrer Zufriedenheit ausgefallen ist. Sie können sich gerne zwecks einer Klärung nochmal an die dafür zuständigen Kollegen wenden. Die Kontaktdaten finden Sie auf dem Technikerbericht unter "Lob&Kritik".
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Werkskundendienst der BSH Hausgeräte
Alles im Rahmen und fair. Gibt viele unternehmen die nach 6 Monaten die Gewährleistung abschmettern.
Meine Antwort zu dem Kommentar von Hr. Fiebig:
leider haben Si ein diesem Fall nicht Recht. laut EU Verordnung ist es nicht zulässig den Wert des Gerätes um einen Prozentsatz X zu senken! Vorallem nicht um 30% nach 16 Monaten, das ist eine Frechheit.