Durch primastrom gelöste Beschwerde. | 194 Views | 02.08.2021 | 21:08 Uhr
geschrieben von Sven Schroeder

primastrom GmbH (Berlin)

Abzocke durch Primastrom

Bestell-/Kundennummer: AFT-GAS-00420178

Im letzten Jahr hatten wir bereits den Vertrag gekündigt und haben Ihnen Anfang Februar auch das Wohnungsrückgabeprotokoll zugesendet.
Daraufhin hat es drei Monate gedauert bis wir die Endabrechnung bekommen haben. Nun sollen wir bis Ende der Laufzeit die Grundgebühr weiterhin bezahlen obwohl wir außerordentlich gekündigt haben und Ihnen auch die Belege zugesendet haben dass Gas in den Nebenkosten enthalten ist (Punkt 9.1 besagt das wenn eine weiter Belieferung nicht möglich ist wie es hier der Fall ist, die Kündigung auch wirksam ist.

Desweiteren ziehen sie uns Geld ab obwohl wir Ihnen die Einzugsermächtigung entzogen haben. Trotz mehrfachem schriftlichen und teefonischen Kontakt mit ihrem Kundenservice bekommen wir keine Antwort weshalb sie weiterhin auf diese Forderung bestehen.

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Meine Forderung an primastrom GmbH: Erlassung der monatlichen Grundgebühr.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
16.08.2021 | 10:53
Firmen-Antwort von: primastrom GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Herr Schröder,

wir legen sehr viel Wert auf Kundenzufriedenheit und haben Ihre Beschwerde mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen.

Wir teilen Ihnen mit, dass wir Ihre Abschlussrechnung neu erstellt und dabei auf die Berechnung der Grundgebühr bis zum Laufzeitende verzichtet haben. Das daraus resultierende Guthaben haben wir bereits auf das uns bekannte Konto überwiesen.

Die neu erstellte Abschlussrechnung wurde bereits am 30.07.2021 an Sie versandt.

Wir hoffen in Ihrem Sinne eine zufriedenstellende Lösung erzielt zu haben und möchten uns bei Ihnen für die entstandenen Unannehmlichkeiten in aller Form entschuldigen.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Kommentare und Trackbacks (2)


09.08.2021 | 22:10
von Sven Schroeder noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keinerlei Reaktion wie beim anderen vorherigen Vertrag/Fall; gleicher Anbieter, zwei Verträge, unrechtmäßig Geld fordern, trotz schriftlichem Nachweis, dasss Kosten in den Nebenkosten enthalten sind und Vertrag - ebenso wie der andere - fristgerecht gekündigt wurde und daher Kündigungsrecht wegen Umzugs besteht.


26.08.2021 | 21:37
von Sven Schroeder gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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