30 Views | 17.09.2021 | 22:16 Uhr
geschrieben von Rene O.

PENNY-Markt GmbH (Köln)

Schweinegulasch von Mühlenhof

Bestell-/Kundennummer: Marktkunde

Ich habe heut Gulasch gekauft drei Pack a 500g und musste feststellen in jeder fehlten 40g, ich weiß dass dies zustande kommt durch diesen Lappen der in der Packung die die überflüssige Soße aufsaugt. Fakt ist aber dass fast 10% Fleisch fehlen.

Ich habe bei Penny angerufen und wollte das klären, bin aber abgewimmelt worden soll das im Markt klären. Nur die bekommen ihre Ware ja von der Zentrale zugewiesen.

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Meine Forderung an PENNY-Markt GmbH: Ich möchte demnächst das was auf der Packung steht und nicht mehr oder WENIGER.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


18.09.2021 | 09:38
von R. Ha. | Regelverstoß melden
Eine berechtigte Beschwerde, die auch immer mehr Produkte betrifft. Entscheidend ist aber der Mittelwert, d. h. wenn z. B.von 100 Packungen 2 P. eine geringfügige Unterfüllung haben, andere Packungen wiederum etwas mehr Inhalt aufweisen, ist das vom Gesetzgeber her erlaubt, da der Mittelwert stimmt.
Vom einzelnen Kunden ist das natürlich nicht zu kontrollieren, da man ja nicht weiß wieviel genau in anderen Packungen enthalten ist. Bei veränderlichen Gewichten wie z. B.Fleisch, Kochschinken oder Salami ist dies schon gar nicht möglich.
Eine Beschwerde, auch beim Eichamt dürfte sehr wenig bewirken, bei Penny schon gar nicht, die lesen hier auch nicht mit, bzw. antworten schon gar nicht.



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