Durch Haufe-Lexware gelöste Beschwerde. | 158 Views | 15.09.2021 | 16:41 Uhr
geschrieben von Reclaboxler-2323

Haufe-Lexware GmbH & Co. KG (Freiburg)

Lexware Archivierung - Abo-Falle

Nach dem 30-tägigen Testzeitraum steckt man in einem Jahresabo.

Eigentlich bin ich bereits seit ca. neun Jahren ein zufriedener Lexoffice-Nutzer. Der Support ist schnell und ich war bisher immer zufrieden.

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Lexoffice ist vor allem monatlich kündbar!

Da ich auch auf der Suche nach einem DM-System war, bin ich auch auf "Lexware Archivierung" gestoßen.
Da die Cloud-Software auch aus dem Hause der Haufe Group kommt, war das ein Grund diese Software zu testen.
Das Kleingedruckte habe ich nach den guten Erfahrungen mit Lexoffice nicht gelesen.

In der Zwischenzeit habe ich mich aber für eine andere DMS-Lösung entschieden und vergaß, das Lexware-Abo innerhalb des Testzeitraums (Widerrufsfrist) aktiv zu kündigen. Auch kein großes Problem, dachte ich. Nach der ersten Monatsrechnung habe ich dann eine E-Mail mit der Bitte um sofortige Kündigung geschrieben.
Diese wurde dann auch prompt beantwortet und ich ging davon aus, dass die Sache nun erledigt sei.

Leider war dem nicht so und ich erhielt im darauffolgenden Monat erneut eine Rechnung.

Darauf hin wandte ich mich an den Kundensupport, welcher mir dann eröffnete, dass ich ein Jahresabo habe und nun umgerechnet ca. 285 EUR (brutto) zahlen muss.

Meiner Meinung nach ist es Verbrauchertäuschung und manipulatives Design, welches dazu führt, dass viele Verbraucher ungewollt in diese Abo-Falle tappen.

Sollte sich hier keine Lösung finden, werde ich Lexoffice kündigen und die Haufe Group in Zukunft meiden!

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Meine Forderung an Haufe-Lexware GmbH & Co. KG: Sofortige Kündigung.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
17.09.2021 | 15:36
Firmen-Antwort von: Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Reclaboxer-2323,

es tut uns leid, dass es so gelaufen ist.
Hinsichtlich der Testphase/Laufzeit gibt es Hinweise im Shop und auf der ersten Rechnung:
"Vertragsinformation für Ihr Software-Abo:
30-Tage-Testrecht ab dem Tag der Bestellung.
Die Rechnung wird nach Ende des Testzeitraums fällig. Wenn Sie sich gegen die Software entscheiden, schreiben Sie uns innerhalb des Testzeitraums eine E-Mail mit dem Betreff "Kündigung" an service spider monkey lexware.de. Die Rechnung wird dann storniert. Ansonsten arbeiten Sie einfach bequem weiter.
Faires Software-Abo: Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate ab Bestelldatum.
Anschließende automatische Verlängerung der Abo-Laufzeit um weitere 12 Monate. Eine Kündigung ist ohne Frist zum Ende der AboLaufzeit möglich. Während der Abo-Laufzeit stellen wir Ihnen alle Updates im Programm zur Verfügung - ohne zusätzliche Kosten"

Ja, hinsichtlich der Online-Lösung lexoffice, welche Sie schon so lange zufrieden nutzen, ist das unterschiedlich und wir bedauern, wenn es daher nicht erkennbar für Sie war.

Wir schauen uns unsere Hinweise hinsichtlich Eindeutigkeit nochmals genau an und prüfen auf Verbesserung, da wir auf keinen Fall täuschen wollten.
Sehr gern prüfen wir daher auch Ihren gesamten Sachverhalt nochmals hinsichtlich einer Kulanzlösung intern und melden uns dazu zeitnah bei Ihnen.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Ihr Haufe-Lexware Service-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


20.09.2021 | 11:31
von Reclaboxler-2323 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Aus Kulanz wurde der Vertrag auf den heutigen Tag mit sofortiger Wirkung gekündigt.


20.09.2021 | 11:38
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