200 Views | 29.09.2021 | 11:54 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2257153

Deutsche Post AG (Bonn)

Post bestraft Beschwerde mit Löschung unbetroffenen E-Mail-Kontos

Bestell-/Kundennummer: Kd.-Nr. 20000083

Post bestraft Beschwerde über E-PostScan mit Löschung und sofortiger Sperrung des (unbetroffenen!) E-Mail-Kontos und des unbetroffenen Services "Briefankündigung".

Seit vielen Jahre bin ich bei der E-Post Kunde (Kd. -Nr. 2000 0083). Unter anderem mit einem E-Mail-Account.

SCHLAGWORTE

Während meiner beruflichen Auslandstätigkeiten nutze ich immer wieder den kostenpflichten Service E-Post-Scan (bei diesem Verfahren wird die Originalpost geöffnet, der Inhalt gescannt und per E-Mail an den Kunden weitergeleitet). Für 2021 buchte ich diesen Service für 3 Monate (Mai – Juli). Leider klappte das Scan-Verfahren zum Teil mit 14-tägiger Verspätung (was noch erträglich gewesen wäre) oder gar nicht. Das heißt, Post erreichte mich teilweise überhaupt nicht. Diesen Umstand konnte ich zweifelsfrei – auch gegenüber der Deutsche Post – belegen, da ich parallel einen angebotenen Service aus einer Kooperation zwischen GMX und der Post nutze (GMX-Briefankündigung; hierbei wird ein Foto des Briefumschlages über ein GMX-E-Mail-Account am Tag der Zustellung eingestellt).

In mehreren Mails erkannte die Post die mangelnde und fehlerhafte Umsetzung an, man entschuldigte sich dafür und erstattete für 2 Monate die Kosten für diesen mangelhaften Service (s. Anl.: Gutschriften). So versprach man mir, den Fehler am Ort des Ursprungs durch Nachschulung und engeres Controlling durch Vorgesetze auszumerzen (s. Anl.: Eingeständnis der Nichtumsetzung). Leider verbesserte sich dadurch aber nichts. Da ich mich aber im Ausland befand, war ich auf den gebuchten Service angewiesen, da ja in Deutschland die Originalpost gesammelt wurde und erst am Ende des Buchzeitraumes zugestellt wird. Und ich reklamierte erneut mehrmals und nachdrücklicher. Auf Mails, Faxe und Eingaben über das Kontaktformular wurde gar nicht mehr reagiert. Versprochene Rückrufe haben nie stattgefunden.

Dann kamen für mich völlig überraschend und ohne vorherige Ankündigung diverse Kündigungen:

  1. Kündigung des E-Post-Scan
  2. Kündigung E-Post allgemein (inklusiver meines E-Mail-Kontos!)
  3. Kündigung Briefankündigung (Kooperation mit GMX)

Für mich hatten diese Kündigungen schwerwiegende Auswirkungen:

  1. Ich erhielt nun gar keine Post mehr. Auch die Post in Deutschland wurde ja nicht zugestellt sondern zunächst gesammelt und erst am Ende desgebuchten Zeitraumes physisch übersandt.
  2. Mein E-Mail-Konto wurde gekündigt und von heute auf morgen sofort gesperrt. Ich hatte (und habe bis heute) keinen Zugriff mehr auf meine Konto und alle meine Dokumente. Eingehende neue Mails kann ich nicht mehr einsehen. Und bei einer telefonischen Nachfrage beim Kundenservice der Post wurde mir gesagt: „…ich wüßte schon warum…! “ und es wurde aufgelegt. Auf diverse erneute Reklamationen und Beschwerden wurde nun ebenfalls nicht mehr reagiert. Antworten erfolgen auch nicht.
  3. Der ebenfalls völlig unbetroffene Dienst mit GMX (Briefankündigung) wurde ebenfalls völlig grundlos gekündigt.

Das die Post den PostScan-Auftrag storniert hat ist ja eventuell noch nachvollziehbar (wenn auch nicht im laufenden und gebuchten Zeitraum!). Aber dass das E-Mail-Konto und das Briefankündigungsverfahren mit GMX gekündigt wurde, ist eine pure Strafaktion und Racheakt für meine Beschwerden. Denn zu keiner Zeit waren mein E-Mail-Konto oder das GMX-Briefankündigungsverfahren von meiner Beschwerde betroffen. Beides lief völlig korrekt und anstandslos.

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Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir zu diesem Sachverhalt weiterhelfen könnten. Ein befreundeter Rechtsanwalt hat mir zu diesem Wege geraten. Es würde auch zu lange dauern. Angemerkt sei noch, daß die Bundesnetzagentur nicht zuständig ist, da hier lediglich privatrechtliche Belange betroffen sind und keine hoheitlichen Aufgaben.

Es dürfte doch nicht sein, daß einem Unternehmen dieser Größe (und mit Bundesbeteiligung) solch ein Umgang mit Kunden gestattet wird.

Alle hier gemachten Angaben kann ich mit Schriftverkehr im Detail und lückenlos belegen.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Deutsche Post AG: Sofortige Freigabe meines E-Mail-Kontos und Wiedereinsetzung des Services "Briefankündigung".


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (3)


29.09.2021 | 21:32
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Weder die Deutsche Post noch DHL beantworten Anfragen über Reclabox. Sie weigern sich schlicht. So nachvollziehbar ihre Beschwerde ist, so wenig dürfen sie hier eine Antwort erwarten. Es wird keine geben. Leider.

06.10.2021 | 13:24
von ReclaBoxler-2257153 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Post antwortet - wie üblich - nicht. Und Reclabox kümmert sich auch nicht wirklich!


06.10.2021 | 13:26
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Post und DHL weigern sich, Anfragen, die über ReclaBox reinkommen, zu beantworten.

Und was bitte soll ReclaBox deiner Meinung nach tun? Sie stellen hier die Plattform bereit, damit du öffentlich deine Beschwerde einstellen kannst. Und sie leiten die Anfrage an das jeweilige Unternehmen weiter. Genau das ist passiert.

Deine Kritik an ReclaBox ist also fehl am Platz.



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