324 Views | 02.10.2021 | 11:16 Uhr
geschrieben von HansTZ

BAUHAUS GmbH & Co. KG (Mannheim)

Von Kunden beleidigt, Mitarbeiter schauen zu

Die bitte meinen Vorgang zu Unterbrechen und den anderen Kunden erst einmal zu bedienen würde abgelehnt.
Daraufhin habe ich meinen Einkauf in dies Bauhaus abgebrochen und dann wo anders ohne Problem dann gemacht.

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Meine Forderung an BAUHAUS GmbH & Co. KG: Entschuldigung.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (3)


03.10.2021 | 08:25
von R. Ha. | Regelverstoß melden
Werter Beschwerdeführer, im Einzelhandel gibt es ein eisernes Gesetz. Wenn sich Kunden untereinander streiten, zu 99% geht es eh nur um Nichtigkeiten, gestörtes Ego, ect. kann der Verkäufer nur verlieren wenn er Partei ergreift. Einfach ausstreiten lassen lautet die Devise. Warum sich das Personal entschuldigen soll weil Sie von einem anderen Kunden beleidigt und bedroht wurden, entzieht sich meiner Kenntnis.
Sie werden garantiert keine Entschuldigung erhalten, warum auch?
Einfach den Markt nicht mehr betreten, wenn Ihnen andere Kunden bzw. Personal suspekt sind.
Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht.

03.10.2021 | 11:51
von ReclaBoxler-2520003 | Regelverstoß melden
Da gebe ich meinem Vorschreiber recht. Sollte das Personal sich einmischen, ist genau das Personal Verlierer der Geschichte. Das kann bis zur Abmahnung gehen, weil einer der Kunden sich benachteiligt fühlt und sich daraufhin über das Personal beschwert.So sieht es aus und nicht anders.

03.10.2021 | 16:10
von R. Ha. | Regelverstoß melden
Ergänzend möchte ich noch hinzufügen, sollten Sie sich bei der Firmenzentrale beschweren gibt es höchstwahrscheinlich nur eine Standard-Mail als Rückantwort.
Ob sich das für Sie rentiert müssen Sie wissen.
Vergessen Sie am besten den unglücklichen Vorgang.



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