Durch CHECK24 Vergleichsportal gelöste Beschwerde. | 221 Views | 08.10.2021 | 15:33 Uhr
geschrieben von Eduard Janzen

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)

Flugverschiebung um ca. 8 Stunden, 5 Tage vor Abreise

Bestell-/Kundennummer: 17954642

Ich habe am 04.10.2021 eine Pauschalreise über Check24 nach Hurgada gebucht. Die Reise soll vom 12.10.21 (Abflug 10.45 Uhr, Düsseldorf) starten. Heute am 07.10.2021 habe ich seitens Check24 eine Flugdatenänderung erhalten. Statt um 15:30 Uhr in Hurgada zu landen, landen wir um 23:45 Uhr, also über ca. 8 Stunden später, nachts. Da wir mit einem Kleinkind und einem Baby unterwegs sind und von dem ersten Urlaubstag mehr haben wollten, hatte ich den später startenden Alternativflug absichtlich nicht gebucht, obwohl dieser ca. 400€ günstiger war. Der urprünglich geplante Flug um 10:45 Uhr ist auch nicht anuliert worden, diesen kann man nachwievor (überprüft am 07.10.2021, 09:42 Uhr), zwar von einem anderen Veranstalter, aber buchen. Hinzukommen unsereseits höhere Corona - PCR Test Gebühren da wir den Test, falls möglich, jetz auf Sonntag verschieben müssen um die 72 Stunden einhalten zu können. Check24 ist informiert.

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Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: Beibehaltung oder Vorverlegung (z. B. auf ca. 8 Uhr) des Fluges


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
08.10.2021 | 15:33
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihr Feedback. Wir können Ihren Ärger über die kurzfristige Änderung Ihrer Reise nachvollziehen.

Die Situation ist aktuell sehr dynamisch und Reiseveranstalter müssen aufgrund kurzfristig abgesagter Flüge nach Alternativen suchen, um Ihnen dennoch einen schönen Urlaub bieten zu können.

Gerne stimmen wir mit Ihrem Reiseveranstalter ab, welche individuellen Möglichkeiten bestehen, um Ihr Anliegen aufgrund des geänderten Fluges bestmöglich zu lösen. Sobald uns eine Rückmeldung Ihres Reiseveranstalters vorliegt, werden wir uns umgehend bei Ihnen melden.

Beste Grüße

Jessica, CHECK24 Reise

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Kommentare und Trackbacks (3)


08.10.2021 | 15:52
von Eduard Janzen | Regelverstoß melden
Der, von mir für die Pauschalreise ausgewählte Flug wurde nicht abgesagt. Diesen kann man jetzt (08.10.21, 15:48 Uhr) noch buchen.

09.10.2021 | 10:32
von R. Ha. | Regelverstoß melden
Werter Hr. Janzen, bei Pauschalreisen sind Flugzeiten und das ausführende Luftverkehrsunternehmen nicht garantiert, das steht auch in Ihren AGB "unverbindlich, beides". Für etwas "unverbindliches" einen Mehrpreis zu zahlen ist deshalb nicht besonders strategisch. Zudem sind An,-und Abreisetage keine Urlaubstage, sondern Reisetage. Eine Flugverschiebung um mehr als 4 Std. müssen Sie aber auch nicht hinnehmen, da können Sie Kompensation verlangen, vor allem weil diese Änderung einfach zu kurzfristig (14 Tage-Frist) ist. Aber Sie haben ja schon alles richtig gemacht und sich sofort mit dem Reisebüro in Verbindung gesetzt, die haben ja auch schon geantwortet.
Ich wünsche Ihnen eine einvernehmliche Lösung.

26.10.2021 | 16:23
von Eduard Janzen gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mir wurde jetzt eine Kompensation entsprechend der Frankfurter Tabelle angeboten. Es sind ca. 25% des bezahlten Aufpreises für den früher startenden Flug. Für die Zukunft heißt es, einfach den günstigsten Flug wählen um dieser fragwürdigen Praxis aus dem Weg zu gehen.




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