Von RheinEnergie beantwortete Beschwerde. | 191 Views | 19.10.2021 | 11:41 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1483841

RheinEnergie AG (Köln)

Strom Sperrung ohne Vorwarnung

Bestell-/Kundennummer: 2001199304

Freischaltung erfolgt nicht.

Nach einer Kernsanierung finde ich am 09.10.2021 einen Zettel im Zählerschrank, welcher darüber aufklärt, dass Strom gesperrt wurde.

SCHLAGWORTE

Wochenende war unter den bekannten Hotlines keiner fähig zu helfen bzw. wurde auf Montag verwiesen.

Am Montag den 11.10.2020 habe ich angerufen und erfragt was der Grund ist.

Dabei wurde mir eröffnet, dass der Strom nicht bezahlt wurde. Mein Anmerkung, dass der Rheinenergie eine Einzugsermächtigung vorliegt (seit Jahrzenten) wurde nur kommentiert mit, dass man dies sehe.

Es stellt sich heraus, dass die ehemalige Eigentümerin noch vermerkt war (seit 21 Jahren verstorben). Über dies hat man wohl festgestellt, dass es einige Briefrückläufer gab.

Der Mitarbeiter zeigt sich doch sehr hilfsbereit und verabschiedet sich damit, dass die Freischaltung unverzüglich erfolgt und dass dies innerhalb von 48 Std. erfolgt.

13.10.2021. Nichts ist passiert! Ich habe angerufen und festgestellt, dass die Kundendaten immer noch nicht geändert wurden. Ich wurde aufgeklärt, dass eine Freischaltung erst erfolgen kann sobald der Rückstand (über 500 Euro) beglichen ist.

14.10.2021 laut Mieter immer noch kein Strom. Ich habe Rheinenergie um 16:54 angerufen: Fachabteilung sei nicht mehr im Haus und Sie könne mir nicht weiterhelfen. Noch am selben Abend habe ich eine E-Mail geschrieben mit einer Erläuterung des Sachverhalts und Aufforderung der unverzüglich Freischaltung inkl. der Androhung der Kündigung sämtlicher Versorgungsverträge (mehrere Immobilien in Köln).

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Verwunderung des Sachbearbeiters, dass ich als Mann zu der Kundennummer anrufe. Erneut darauf verwiesen, dass besagte Kundin bereits seit 21 Jahren verstorben ist. Den kompletten Sachverhalt erneut abgespult (Hinweis auf die Überweisung vom 13.10.2021 über 500 Euro ohne Vorliegen einer Rechnung, Mahnbescheids oder Vollstreckungstitel). Sachbearbeiter erklärt mir das wohl eine Nichtabschaltung im System hinterlegt ist aber sich dabei selber am Wundern, da der Zähler bereits abgeschaltet ist. Der Versuch die Fachabteilung zu erreichen scheitert mehrmals und ich werde erneut vertröstet aber mit der perspektive wohl in der nächsten Stunde eine Rückmeldung zu erhalten.

Keine Rückmeldung erfolgt. Keine Antwort auf die E-Mail (Kontodeckung ist seit Jahrzenten ununterbrochen vorhanden und Abbuchungen der Rheinenergie funktionieren seit Jahrzenten auch problemlos).

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Meine Forderung an RheinEnergie AG: Erstattung der beglichenen Forderung und unverzügliche Freischaltung des Zählers.


Firma hat geantwortet nach etwa 1 Monat nach etwa 1 Monat
23.11.2021 | 23:19
Firmen-Antwort von: RheinEnergie AG
Abteilung: Beschwerdemanagment

Sehr geehrte Frau Lutz,

wir nehmen Bezug auf Ihren Eintrag in der Internet-Beschwerdeplattform ReclaBox und Ihren Anruf vom 8. September 2020 in unserem Kundenservice.

Gerne hätten wir den Sachverhalt persönlich besprochen. Leider liegt uns jedoch keine Telefonnummer von Ihnen vor.

Sie können nicht nachvollziehen dass wir Ihrem Wunsch einer Ratenzahlung nicht nachgekommen sind.

Gerne erläutern wir Ihnen die Hintergründe.

Grundsätzlich gehören Ratenvereinbarungen nicht zu unseren Serviceleistungen. Bitte berücksichtigen Sie, dass hierauf auch kein gesetzlicher Anspruch besteht.

Mit der Einführung von SEPA haben sich die gesetzlichen Vorlauffristen bei Abbuchungen geändert.

Daher wird der Abbuchungsauftrag bereits vor dem Fälligkeitstermin an die Bank gegeben. Somit ist der Auftrag zur Abbuchung der Forderung von 459,28 EUR bereits am 4. September 2020 zur Bank gegeben worden. Eine Abbuchungsvormerkung können wir nicht mehr stornieren und der Einzug kann daher nicht mehr gestoppt werden.

In Ihrem Einzelfall haben wir uns jedoch dazu entschieden, Ihnen die Möglichkeit einer Ratenzahlung einzuräumen. Zum Ausgleich der Forderung von 459,28 EUR bieten wir Ihnen eine Ratenzahlung über drei Monate an.

1. Rate 153,09 EUR fällig zum 30.09.2020

2. Rate 153,09 EUR fällig zum 30.10.2020

3. Rate 153,10 EUR fällig zum 30.11.2020

Eine Abbuchung der Raten von dem uns vorliegenden SEPA-Mandat ist nicht möglich.

Unter Angabe Ihrer Kundennummer im Feld Verwendungszweck können Sie die Raten zum Fälligkeitstermin auf folgendes Bankkonto der RheinEnergie Express GmbH einzahlen oder überweisen.

Sollten Sie mit der Zahlung einer Rate in Verzug geraten, wird die Gesamtforderung sofort fällig.

Bankinstitut BIC IBAN

Sparkasse KölnBonn COLSDE33 DE02 3705 0198 1902 4807 79

2

Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie dies wünschen und lassen bei Bedarf den abgebuchten Betrag durch Ihre Bank zurück buchen.

Aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht haben wir die Beauftragung der Rechtsanwaltskanzlei zurückgezogen. Das Anwaltsschreiben vom 23. Juni 2020 und die darin ausgewiesenen Gebühren sind damit gegenstandslos. Wir verzichten aus Kulanz auch auf die Mahn- und Rückl. uferkosten von insgesamt 6,80 EUR. Bitte betrachten Sie dies als einmaliges Entgegenkommen.

Wir hoffen, dass wir Ihr Anliegen zufriedenstellend geklärt und Ihnen mit unseren Informationen weiterhelfen konnten.

Wegen der aktuellen Situation arbeiten unsere Mitarbeiter größtenteils von zu Hause aus, um unserer aller Gesundheit zu schützen. Wir bitten daher darum, uns vorzugsweise, wenn möglich, per E-Mail zu kontaktieren. Mit dieser Art der Kontaktaufnahme können wir uns weiterhin in dem für Sie gewohnten

Standard um Ihr Anliegen kümmern. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

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Kommentare und Trackbacks (2)


23.11.2021 | 23:23
von Schorse | Regelverstoß melden
Da ist doch wohl mit den Raten-Daten was schiefgelaufen!
Wir haben das Jahr 2021!

23.11.2021 | 23:39
von Schorse | Regelverstoß melden
Ach ja, noch vergessen:
Solche doch sehr persönliche Angaben (Ratenzahlung und Beträge) öffentlich zu machen, ist ziemlich unschön!
Das kann man auch per Brief an die Kunden versenden.



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