Durch Wunderwerk gelöste Beschwerde. | 635 Views | 25.10.2021 | 20:58 Uhr
geschrieben von Uwe Brandt

Wunderwerk AG (Düsseldorf)

Ungerechtfertigte Erhöhung der Abschlagsbeträge

Bestell-/Kundennummer: 65141552461

Seit 1. März erhalte ich Gas zum Preis von 153 €. Vertraglich zugesagte Boni von 266 € wurden nicht ausgezahlt. Per E-Mail vom 25.10. wurde für den 01.11.21 die Erhöhung des monatlichen Abschlags auf 551 € (!) angekündigt.

Ihre E-Mail hat mich veranlasst, unseren bestehenden Liefervertrag vom 04.01.21 zu prüfen mit dem Ergebnis, dass kein Vertragsparagraph eine Anhebung der Zahlbeträge zulässt.

SCHLAGWORTE

Des Weiteren habe ich meine Kontoauszüge geprüft mit dem Ergebnis, dass Sie die im Vertrag zugesicherten "Geschenke" in Höhe von 25 € Sofortbonus und 15% Neukundenbonus, was 241,31 € entspricht, bisher nicht ausgezahlt haben.

Der von Ihnen prognostizierte Verbrauch entbehrt jeder Grundlage.

Zur Abrechnung können nur die vereinbarten 4,22 Ct/kWh plus 14,56 € Grundgebühr pro Monat kommen (Ihre Preisgarantie!). Allfällige Preisanpassungen haben mit einer Frist von sechs Wochen zu erfolgen und sind zu begründen. Derartige Preisänderungsankündigungen liegen mir nicht vor.

Die von Ihnen angeführten Energie-Future-Werte sind für unser Vertragsverhältnis ohne Belang.

Hieraus folgend erwarte ich die weitere zuverlässige Versorgung durch Sie und die sofortige Auszahlung der zugesagten "Geschenke", die ja Vertragsbestandteil sind.

Einer Erhöhung meines monatlichen Zahlbetrages widerspreche ich hiermit ausdrücklich. Sollte ich mein offenes Guthaben nicht umgehend erhalten oder Sie willkürlich den Abbuchungsbetrag erhöhen, so werde ich meine Abbuchungsermächtigung stornieren und den abgebuchten Betrag über meine Bank zurückfordern. In diesem Fall werde ich die vertraglich vereinbarten Zahlungen fristgerecht per Überweisung tätigen und bitte Sie ggf. um Angabe Ihrer Bankverbindung.

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Meine Forderung an Wunderwerk AG: Einhaltung des Liefervertrages und Auszahlung der Boni.


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Kommentare und Trackbacks (2)


02.11.2021 | 07:52
von Uwe Brandt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wunderwerk ist auf mein Schreiben nicht weiter eingegangen, sondern hat eine exorbitante Arbeitspreiserhöhung angekündigt. Mein Schreiben dazu:
Sehr geehrte Damen und Herren,

leider gehen Sie in der nachstehenden mail vom 28.10. nicht auf meine mail vom 23.10. ein, in der ich feststelle, dass Ihre Boni ausstehend sind und eine Erhöhung der Abschlagszahlung unzulässig ist. Auch auf die Konsequenzen bezüglich des Zahlverfahrens habe ich hingewiesen.

Nun teilen Sie mir per mail vom 28.10. eine Arbeitspreiserhöhung für den 27.11. mit. Abgesehen von der Tatsache, dass laut Vertrag und Ihrer AGB, § 5 eine Preisgarantie bis zum 1.3.22 gilt, wurde die für etwaige Vertragsänderungen vereinbarte Frist von 6 Wochen Ihrerseits nicht eingehalten.

Aus den mir vorliegenden mails erwächst in mir die Befürchtung, dass Sie mich aus dem Vertrag drängen möchten.

Sofern Sie eine vorzeitige Kündigung meinerseits anstreben, erwarte ich für die dann verbleibende Restlaufzeit des Vertrages mit Ihnen (12 Monate Laufzeit zum Festpreis) eine Schadenersatzleistung von Ihnen. Dazu gehört beim Übergang in die Grundversorgung bei meinem Netzbetreiber ein Tarif von 6,89 Ct/kWh plus 12 € Grundgebühr mtl. (bis 31.12.21), bei weiterem Übergang z. B. zu Vattenfall im Tarif Easy12 Gas ein mtl. Abschlag von 366€. Die Differenz zum aktuellen Abschlag von 153 € wäre bis 1.1.22 von Ihnen zu tragen.

Sofern Sie dieser Schadenersatzregelung zustimmen und in der zur Beendigung Ihrer Lieferung fälligen Rechnung die zugesagten Boni ausweisen, wäre ich mit einer Kündigung einverstanden.

Falls Sie meinen Ausführungen nicht folgen können oder zu weiteren Detailklärungen bitte ich um einen Anruf unter 04121-3820. Ihre Telefonnummer ist ständig besetzt.

In Sorge um Ihr Unternehmen

Uwe Brandt
Am 28.10.2021 um 19:11 schrieb info spider monkey wunderwerk.ag:
> Vertragsnummer: 65141552461
>
> Sehr geehrter Herr Brandt,
>
> an der Tankstelle ist es deutlich spürbar und in den Medien ist es fast schon das Top-Thema: Deutschland erlebt eine Energiepreiskrise. Die Preise an den einschlägigen Börsen, an denen Energie gehandelt wird, kennen nämlich nur noch eine Richtung: nach oben. Wir möchten deshalb unsere Kunden vollumfänglich über die aktuellen Geschehnisse informieren, damit sie die Auswirkungen, die diese Situation mit sich bringt, nachvollziehen können.
>
> Die Corona-Pandemie hat die globale Wirtschaft in eine Art Dornröschen-Schlaf versetzt, aus dem sie nun wieder aufgewacht ist. Entsprechend groß ist plötzlich wieder die Nachfrage nach Kohle, Öl und Gas. Das alleine treibt schon die Preise hoch. Dazu kommen geopolitische Machtspielchen um Pipelines und Lieferverträge sowie nationale Engpässe durch leere Speicher und fehlende Alternativen in Form erneuerbarer Energie.
>
> Besserung ist kurz vor dem Winter auch nicht in Sicht, aber trotz der extrem gestiegenen Preisprognosen für die anstehenden Monate mit den höchsten Energieverbräuchen werden wir als Ihr Energieversorger für Ihre sichere Weiterbelieferung zuverlässig sorgen.
>
> Tarifpreise und die Sicherstellung des Energieeinkaufs müssen zueinander passen. Dies ist die Grundlage für jede sichere Versorgung. An Ihrer Abnahmestelle ist dies aktuell nicht mehr gewährleistet. Eine Anpassung ist deshalb erforderlich.
>
> Ab dem 27.11.2021 ändert sich Ihr Arbeitspreis von 4,22 Cent pro Kilowattstunde auf 16,90 Cent pro Kilowattstunde.
>
> Es gilt selbstverständlich für Sie das Sonderkündigungsrecht für Ihren Energieliefervertrag, von dem Sie bis zum Inkrafttreten obiger Änderungen Gebrauch machen können.
>
> Um Ihnen diese Maßnahme so anschaulich und transparent wie möglich zu begründen, sehen Sie im Schaubild, wie sich die Preisentwicklung an der European Energy Exchange (EEX) darstellt. Zur Erzielung marktgerechter Preise legen wir objektive Maßstäbe an und haben die Einkaufspreisentwicklung an mehreren Börsen immer für Sie im Blick:
>
> Einkaufspreise Futures für Strom / Gas in Euro / MWh
>
>
>
>
> Steigerungen von bis zu 400% gegenüber dem ersten Quartal 2021 können nur durch die richtigen politischen Entscheidungen und einen gemeinsamen Kraftakt kompensiert werden.
>
> Quelle:
>
>
> Mittelfristig blicken wir voller Optimismus in die Zukunft. Vermutlich werden wir bald wieder in der Lage sein, Ihnen interessante Angebote mit hohem Sparpotential gegenüber herkömmlichen Energieversorgern zu machen.
>
> Bei Rückfragen erreichen Sie uns telefonisch unter 0211 95 434 434 bzw. per E-Mail unter info spider monkey wunderwerk.ag
>
> Freundliche Grüße
>
> Ihr Wunderwerk Team
>
> ___________________________________________________________________
> Postanschrift:
> Wunderwerk
> Postfach: 21 01 40
> 50527 Köln
>
> Sitz der Gesellschaft:
> Elektrizitätswerke Düsseldorf AG
> Burgunderstr. 29
> 40549 Düsseldorf
>
> Tel.: 0211 95 434 434
>
> Vorstand: Samuel Schmidt
>
> Vorsitzender des Aufsichtsrates: Daniel Lesaar
>
> Registergericht:
> AG Düsseldorf HRB 83026
>
>
> Aufsichtsbehörde:
> Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
> Tulpenfeld 4
> 53113 Bonn
>
> Diese E-Mail enthält vertrauliche und rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind und diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mails. Das Kopieren von Inhalten dieser E-Mail, die Weitergabe ohne Genehmigung ist nicht erlaubt und stellt eine Verletzung der Rechte des Absenders dar.
> ___________________________________________________________________
> Anschließend gab es noch folgenden Schriftverkehr:
Sehr geehrte Damen und Herren,

mit nachstehender mail bieten Sie mir einen 30% Nachlass auf einen vorher um 400% erhöhten Abschlagsbetrag an. Von der von Ihnen angekündigten Änderung des Arbeitspreises ist keine Rede.

Auf meinen Sachvortrag per mail vom 29.10.21 gehen Sie in keiner Weise ein. Erneut verweise ich auf die AGB-§§ 5, 6 und 7, wonach der bisherige Preis als Festpreis bis zum 1.3.2022 gilt. Die definierten Ausnahmen zur Preisanpassung liegen hier nicht vor.

Ich wiederhole hiermit meinen Appell, meine offenen Fragen zu beantworten. Bis dahin bitte ich unter Verweis auf AGB § 8, Absätze 2 und 3, um Erstellung einer Zwischenabrechnung. Ich werde Ihnen den Zählerstand vom 31.10.2021 umgehend mitteilen.

Um meinen Schaden bei einer zu erwartenden Insolvenz Ihres Unternehmens zu begrenzen, widerrufe ich das Ihnen am 08.01.2021 erteilte SEPA-Lastschriftmandat mit sofortiger Wirkung.

Zusammenfassend stelle ich klar, dass ich auf der bisherigen Basis den Vertrag fortführen will und Ihre Preisänderungswünsche erst nach Ablauf des 1.3.22 umsetzbar sind.

Mit besorgten Grüßen

Uwe Brandt

Am 29.10.2021 um 20:33 schrieb info spider monkey wunderwerk.ag:
> Vertragsnummer: 65141552461
>
> Sehr geehrter Herr Brandt,
>
> vielen Dank, dass Sie erneut auf uns zukommen. Ihre Mitteilung ist uns sehr wichtig.
>
> Die Entscheidung, Ihre Abschlagszahlung zuletzt anzupassen, konnten wir Ihnen hoffentlich nachvollziehbar erklären. Es ist und bleibt unser wichtigstes Anliegen, Sie zuverlässig und so preiswert wie möglich mit Energie zu versorgen.
>
> Wir kommen Ihnen im Rahmen der Möglichkeiten, die uns der Energiemarkt vorschreibt entgegen. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen einen Rabatt von 30% auf die Änderungen der letzten Preiskommunikation an.
>
> Ihr monatlicher Zahlbetrag inklusive 30% Nachlass: 432,00 €
>
> Dieses Rabattangebot erfordert Ihre Zustimmung bis zum 01.11.2021. Zustimmen können Sie formlos, indem Sie auf diese E-Mail antworten mit "Rabatt30".
>
> Selbstverständlich stehen wir Ihnen für weitere Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung.
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Ihr Wunderwerk Team
>
> ___________________________________________________________________
> Postanschrift:
> Wunderwerk
> Postfach: 21 01 40
> 50527 Köln
>
> Sitz der Gesellschaft:
> Elektrizitätswerke Düsseldorf AG
> Burgunderstr. 29
> 40549 Düsseldorf
>
> Tel.: 0211 95 434 434
>
> Vorstand: Samuel Schmidt
>
> Vorsitzender des Aufsichtsrates: Daniel Lesaar
>
> Registergericht:
> AG Düsseldorf HRB 83026
>
>
> Aufsichtsbehörde:
> Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
> Tulpenfeld 4
> 53113 Bonn


07.12.2021 | 09:03
von Uwe Brandt gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach Einschaltung der Schlichtungsstelle Energie hat Wunderwerk eine zum 16.11.21 angekündigte und auch durchgeführte Kündigung des Liefervertrags samt Schlussrechnung am 6.12.21 widerrufen und will den Liefervertrag zu den bisherigen Konditionen fortsetzen. 25€ Sofortbonus wurde ausgezahlt. Der Vertrag wurde fristgerecht beidseitig gekündigt zum 28.2.22. Damit wurde dem Beschwerdeanliegen entsprochen.




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