Durch immergrün-Energie gelöste Beschwerde. | 97 Views | 26.10.2021 | 11:53 Uhr
geschrieben von Monika Trülzsch

immergrün-Energie GmbH (Köln)

Strompreiserhöhung

Ich habe am 22.10.2021 um 19:02 Uhr eine E-Mail erhalten, worin mir mitgeteilt wird, dass sich mein monatlicher Abschlag zum 01.11.2021 von 84 € auf 156 € erhöht.
Dies ist eine Steigerung um rund 85 %. Die übliche Frist für eine Erhöhung beträgt sechs Wochen. Auf ein Sonderkündigungsrecht wird nicht hingewiesen. Dafür wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Weitergabe von Inhalten nicht erlaubt ist!

Ich habe meinen Vertrag umgehend mit Sonderkündigungsrecht gekündigt und das SEPA- Mandat sofort zurückgezogen.

Ich bin gespannt, wie es weitergeht.

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Meine Forderung an immergrün-Energie GmbH: Bestätigung meiner Vertragskündigung.


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


27.10.2021 | 10:53
von Herbert Braunsbach | Regelverstoß melden
Hast du eine "echte" Preiserhöhung erhalten oder sollst du nur einen höheren Abschlag bezahlen?

Aus meiner Sicht ist eine Erhöhung des Abschlags ohne dass der Preis oder Verbrauch sich erhöhen nicht zulässig.

--> Kann es vielleicht sein, dass genau das bezweckt werden sollte? Unrentable Kunden werden mit hohen Abschlägen eingeschüchtert und Kündigen von sich aus?

--> Gibt es ein Sonderkündigungsrecht wenn "Abschläge" angepasst werden überhaupt?

27.10.2021 | 10:53
von Monika Trülzsch gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Gekündigt am 25.10., Sonderkündigung zum 08.11.21 wurde am 26.10. bestätigt.
Hoffentlich läuft alles so reibungslos, wie zugesagt.




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