313 Views | 27.10.2021 | 18:37 Uhr
geschrieben von Herbert Braunsbach
Nachdem ich eine Erhöhung der monatlichen Abschläge um 45% erhalten habe, habe ich der Erhöhung der Abschläge widersprochen.
Daraufhin kam eine "Kündigungsbestätigung" durch immergrün zurück, dabei habe ich nicht gekündigt!
Eine Erhöhung der Abschläge in einem laufenden Vertrag, ohne dass sich Verbrauch oder der Preis erhöht hat ist nach meiner Auffassung nicht erlaubt!
Meine Forderung an immergrün-Energie GmbH:
Erfüllung des abgeschlossenen Vertrags.
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