Durch Otto (GmbH KG) endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 120 Views | 02.11.2021 | 21:29 Uhr
geschrieben von Heike Ni.

Otto (GmbH & Co KG) (Hamburg)

Ratenzahlung nicht in Anspruch genommen, aber noch Zinszahlung

Bestell-/Kundennummer: 10397263

Ich habe am 20.09.2021 eine Badewanneneinstiegshilfe bestellt, die mir am 23.09.2021 zugestellt wurde.

SCHLAGWORTE

Als Zahlungsziel hatte ich Ratenzahlung bei Ratepay vereinbart. Die erste Rate war am 28.10.2021 fällig. Ich zahlte aber die Gesamtsumme am 15.10.2021.

Ich erhielt einen aktualisierten Ratenplan und da soll ich jetzt noch am 28.10.2021 Zinsen in Höhe von 1,53 Euro und am 28.11.2021 Zinsen in Höhe von 0,02 Euro zahlen.

Ich verstehe nicht, warum ich jetzt noch Zinsen zahlen soll, obwohl der Gesamtbetrag komplett beglichen wurde. Ich fragte beim Kundendienst von Otto nach, aber dort weiß keiner ganz genau, auf was sich die Zinsen beziehen.

In der ersten Mail steht, es wäre die Zinsenabschlussgebühr. In der zweiten Mail steht, es wäre der Zinsbetrag für die erste Rate. In der dritten Mail steht, es wäre die Vorfälligkeitsentschädigung.In jeder Mail, die ich bekommen habe, steht was anderes drin.

Ich möchte jetzt endlich wissen, warum ich noch Zinsen zahlen soll, obwohl der Gesamtbetrag schon gezahlt wurde und vor allem, wo steht das bzw. wurde dies vereinbart?

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Meine Forderung an Otto (GmbH & Co KG): Klärung der Zinsen


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


10.11.2021 | 12:28
von Heike Ni. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe noch keine Antwort bekommen.


24.11.2021 | 18:22
von Heike Ni. endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine richtige Kommunikation möglich. Jeder Mitarbeiter erzählt mir was anderes. Danke für die Hilfe.




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