immergrün-Energie GmbH (Bonn)
Rechtswidrige Kündigung + Erhöhung Abschläge + fehlende Boni
Bestell-/Kundennummer: G2200503617 + 2200503614
Schwerwiegendes rechtswidriges Verhalten von immergrün!
Am 23.10.21 Erhöhung der Abschlagszahlung für Gas von bisher € 121,00 auf € 256,00 zum 01.11.21.
Am 23.10.21 Erhöhung der Abschlagszahlung für Strom von bisher € 109,00 auf € 165,00 zum 01.11.21.
Am 25.10.21 Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein und E-Mail.
Am 25.10.21 Feststellung durch mich, dass die Jahresabrechnungen mit Datum 01.06.2021 ohne die vertraglich zugesicherten Boni sind.
Am 25.10.21 Umstellung der Zahlungen von Einzugsermächtigung auf Überweisung.
Am 26.10.21 elektronischer Flyer im Kundenbereich mit der Information -Vertragskündigung zum 05.11.21.
Am 26.10.21 Widerspruch gegen Kündigung + Androhung Entschädigungsforderung + Forderung fehlender Boni per Einschreiben mit Rückschein und E-Mail
Am 26.10.21 Erhalt von zwei E-Mail mit Bestätigung der Sonderkündigung.
Am 26.10.21 Erneuter Widerspruch gegen Sonderkündigung mit dem Verweis, dass ich nicht gekündigt habe per E-Mail.
Am 27.10.21 Einstellung der alten Abschläge im Kundenportal auf € 121 und € 109
Am 31.10.21 Mitteilung, dass ich die Abschläge für Gas und Strom nur noch Anteilig 5/30stel überweisen werde.
Am 01.11.21 Anteilige Abschläge überwiesen.
Am 01.11.21 Feststellung, dass im Kundenportal der Abschlag für Gas auf nun € 216 durch immergrün! angepasst wurde und nun nicht mehr veränderbar ist.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Am 01.11.21 Erneuter Widerspruch gegen die erneute Erhöhung auf € 216 per E-Mail.
Am 01.11.21 Erste E-Mail von immergrün mit der Erklärung, dass der Vertrag beibehalten werden kann mit 30 % Rabatt von ? mit Frist bis zum 02.11.21, 11:59 Uhr; bedeutet Abschlag von € 216.
Am 02.11.21 3. Widerspruch gegen die Erhöhung mit zusätzlichem erneuten Verweisen auf Boni + Guthabenauszahlung nach gesetzlichen Vorgaben.
Ich bin sehr gespannt wie es nun weitergeht. Ich warte die gesetzten Fristen ab und werde anschließend alle mir zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel ausschöpfen.
PS: Im Zuge der ganzen Aktion habe ich noch bemerkt, das die Jahresrechnung Gas einen errechneten Zählerstand mit Stand 30.04.21 in Höhe von 55093 hatte. Diesen Zählerstand habe ich mit Stand heute tatsächlich noch nicht erreicht. Das heißt, meine Abschlagszahlungen in Höhe von € 121 leiste ich die gesamte Zeit seit Mai für bereits bezahltes Gas. Mit Stand heute hat sich inklusive der fehlenden Bonuszahlung bereits ein Guthaben von über € 800 aufgebaut.
All dies habe ich natürlich bereits schriftlich angemahnt und vorsorglich darauf hingewiesen, dass sich immergrün an die gesetzlichen Fristen zu halten hat.
Es ist gut, sowas zu lesen und mich an ihren Erfahrungen teilhaben zu lassen.
ganz ähnlich ist mir das vor 3 Tagen auch ergangen:
Aufgrund der Preiserhöhung zum 2.12.21 (nur in dem völlig ungesicherten Kundenportal einzusehen) habe ich am 26.10.2021 per Einschreiben zum 30.11.2021 Lastschrift und Vertrag gekündigt:
So.
Am 30.10.2021 um 09:57 Uhr
haben sie mir per mail bestätigt, dass Lastschrift schon einen Monat früher am 30.10.21 -also am Tag der Benachrichtigung gekündigt ist.
Am 01.11.2021 um 11:09 Uhr:
Hiermit bestätigen wir Ihnen die Sonderkündigung Ihres Energieliefervertrags zum frühestmöglichen Zeitpunkt am 11.11.2021.
Eh! Das ist 20 Tage früher als ich gekündigt habe!
Das wird sportlich jetzt noch bis dahin zu wechseln ohne in die Notversorgung zu fallen!
Irgendwie machen die jetzt beschleunigten Kunden-Lastabwurf Stufe 2
Ich denke, die Kündigung 5.11.21 wird bestehen bleiben.
Gruß aus Radeberg,
André
Somit sind mehrere Punkte gelöst - offen ist noch die rechtswidrige Vertragsauflösung.