voxenergie GmbH
Ingnorierung der erfolgten Sonderkündigung wegen Preiserhöhung
Bestell-/Kundennummer: 879031653 und 8790315658
Ich beziehe seit dem 01. April 2021 Strom und Gas von der voxenergie GmbH Berlin.
Kurz nachdem die Belieferung begonnen hatte, wurde mir mitgeteilt, dass sich die monatlichen Abschläge aufgrund einer vom Netzbetreiber erhöhten Verbrauchsprognose erhöhen würden. Die vom Netzbetreiber (angeblich) übermittelte Verbrauchsprognose war z. B. bei der Gasbelieferung doppelt so hoch wie die üblichen Jahresverbräuche. Die Rücksprache bei dem Netzbereiber hat ergeben, dass dieser tatsächlich gar keine geänderte Verbrauchsprognose abgegeben hat!
Auf eine schriftlich erbeten Stellungnahme von Voxenergie warte ich bis heute. Die telefonische Kontaktaufnahme ist generell nicht empfehlenswert. Es gibt anscheinend keine kompetenten Mitarbeiter im Kundenservice die auch nur ansatzweise eine Frage qualifiziert beantworten können, wollen oder dürfen. Die Spucke kann man sich echt sparen!
Am 22.10.2021 habe ich dann ein Schreiben erhalten, welches eine Preiserhöhung zum 04.12.2021 ankündigt (Strom von 28,66 Cent auf 40,25 Cent! und Gas von 5,92 Cent auf 13,34!). man sollte diese Schreiben unbedingt genau lesen, um zwischen den Zeilen die versteckt angekündigte Preiserhöhung und wichtig (!) das dadurch begründete, gesetzliche Sonderkündigungsrecht aufgrund der Preiserhöhung zu enddecken. Man kann dadurch den laufenden Vertrag einen Tag vor der Wirksamwerdung der Preiserhöhung kündigen! In meinem Falle also zum 03.12.2021.cIch habe es jedenfalls gefunden und am 26.102021 per Mail vorab und per Einschreiben Rückschein Brief (mit Unterschrift!) gekündigt und um Bestätigung gebeten, damit ich neue Energieversorgungsverträge bei einem anderen Versorger abschließen kann. Ich habe bis zum heutigen Tage (09.11.2021) keinerlei Reaktion auf meine Schreiben und keine Kündigungsbestätigung erhalten.
Eine Rückfrage bei den zuständigen Netzbetreibern am 09.11.2021 hat ergeben, daß auch nach nahezu drei Wochen nach erfolgter Kündigung der anstehende Versorgerwechsel zum 04.12.2021 von der Voxenegie nicht angezeigt worden ist und somit den Anbieterwechsel aktuell blockiert.
Ich habe nun eine Berliner Anwaltskanzlei mit dem Thema beauftragt. nun dürfte Schwung in die Sache kommen.
Die Verbraucherzenrale Hamburger erhält alle relevanten Informationen zu diesem Sachverhalt.
15.11.2021 | 11:26
Abteilung: Kundenbetreuung
Sehr geehrter Herr Denkner,
wir legen sehr viel Wert auf Kundenzufriedenheit und haben Ihre Beschwerde mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen. Wir möchten uns hiermit für etwaige Unannehmlichkeiten entschuldigen.
Wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihrer Sonderkündigungen Ihres Strom- und Gasvertrages. Die Bestätigung dieser erhalten Sie nachdem der Netzbetreiber die Abmeldung bestätigt hat.
Wir hoffen, in Ihrem Sinne eine zufriedenstellende Lösung erzielt zu haben und stehen für etwaige Rückfragen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie - Team
Ich hatte zwischenzeitlich eine Berliner Anwaltskanzlei mit dem Fall beauftragt, diese hatte Voxenergie aufgefordert bis zum 18.11.2021
die Sonderkündigung zu bestätigen und eine Klage im Falle der
unterlassenen Bestätigung bereits angekündigt.
Außer der Reaktion von Voxenergie hier in der Reclabox liegt bisher
Nichts vor. ich werde jetzt den Sonderkündigungstermin abwarten und wenn es weiterhin zu Verzögerung durch Voxenergie
kommt, wird unmittelbar Klage eingereicht.
Reaktion gezeigt. Lediglich eine Rückfrage bei dem Netzbetreiber hat ergeben, daß Voxenergie den Stromvertrag dort zum 09.12. gekündigt hat. Der korrekte Kündigungstermin wäre der 03.12. (Beginn der Preiserhöhung) gewesen. Auch hier keinerlei Information von Voxenergie an mich als Kunde warum und weshalb.
Am 09.12. erhalte ich nun eine Mahnung für den nicht bezahlten
Abschlag für Dezember. Zur Erinnerung: das Vertragsverhältnis wurde zum 03.12. durch Sonderkündigung beendet.
Aufgrund der unerklärt, überhöhten eingezogenen Abschläge ist
bereits eine Überzahlung auf den 03.12. in Höhe von nahezu
100 % im Vergleich zu dem tatsächlich angefallenen Stromverbrauch
endstanden.