Durch voxenergie gelöste Beschwerde. | 349 Views | 25.11.2021 | 15:48 Uhr
geschrieben von Ingo Müllerleile

voxenergie GmbH (Berlin)

Voxenergie reagiert nicht auf außerordentliche Kündigung

Bestell-/Kundennummer: 8790200063

Am 22.10.2021 erhielt ich von der voxernergie GmbH die Ankündigung einer Strompreiserhöhung zum 04.12.2021 um 55%.

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Am 29.10.2021 habe ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und voxenergie per Fax eine Kündigung gesendet. Nachdem bis 07.11.2021 die Kündigung unbeantwortet blieb habe ich voxenergie am 07.11.2021 nochmals per Fax eine Kündigung gesendet. Da auch dieses Fax keine Reaktion durch voxenergie GmbH erfolgt ist, habe ich am 13.11.2021 die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein an die voxenergie GmbH gesendet, den Rückschein mit Unterschrift vom 15.11.2021 erhielt ich dann zurück. Am 18.11.2021 erhielt ich von der voxenergie ein Schreiben das sich der monatliche Abschlag erhöht hat, eine Kündigungsbestätigung habe ich bis heute, 20.11.2021, immer noch nicht erhalten. In der Zwischenzeit habe ich versucht einen neuen Stromlieferanten zu finden, erhielt aber inzwischen zwei Absagen wegen noch gültigem Vertrag mit der voxenergie GmbH.

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Meine Forderung an voxenergie GmbH: Bestätigung der Kündigung zum 03.12.2021.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
06.12.2021 | 11:24
Firmen-Antwort von: voxenergie GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Herr Müllerleile,

wir legen sehr viel Wert auf Kundenzufriedenheit und haben Ihre Beschwerde mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen.

Wir teilen Ihnen mit, dass Sie mit Schreiben vom 22.10.2021 zur Preisanpassung ordnungsgemäß über Ihr Sonderkündigungsrecht informiert wurden.

Wir bitten Sie zu beachten, dass es auf dem Energiemarkt aktuell zu enormen Anstiegen der Kosten in Strom-und Gasproduktion sowie der Beschaffung dieser Produkte kommt.

Um entstehende Kosten dabei zu decken, die langfristig auch auf unsere Kunden umgelegt werden, erfolgt bereits jetzt eine Anhebung der monatlichen Abschlagskosten.

Wir möchten Ihnen mitteilen, dass wir die Abmeldung Ihrer Lieferstelle zum nächstmöglichen Termin, den 20.12.2021, auf Grund Ihrer Sonderkündigung veranlasst haben.

Die Rückerstattung bereits gezahlter Beträge kommt nicht in Betracht. Zuviel gezahlte Beträge im Vergleich zum Verbrauch werden dann in der Abschlussrechnung verrechnet. Selbstverständlich wird dann die Differenz des aktuellen Abschlages berücksichtigt.

Wir hoffen, in Ihrem Sinne eine zufriedenstellende Lösung erzielt zu haben und stehen für etwaige Rückfragen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr voxenergie - Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


10.12.2021 | 11:39
von Ingo Müllerleile gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Zwischenzeitlich habe ich per Brief die Bestätigung der außerordentlichen Kündigung erhalten




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