Durch voxenergie gelöste Beschwerde. | 63 Views | 21.12.2021 | 10:27 Uhr
geschrieben von Heike Sommella

voxenergie GmbH (Berlin)

Keine Kündigungsbestätigung

Bestell-/Kundennummer: 8790319641

Ich habe am 02.11.2021 wegen Preiserhöhung meinen Stromvertrag mit Sonderkündigung sprecht gekündigt, daraufhin ein Schreiben mit einem neuen Angebot erhalten, in dem aber auch der Eingang der Kündigung bestätigt wird.
Trotz allem würde mein Stromzähler für meinen neuen Anbieter immer noch nicht freigegeben.

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Meine Forderung an voxenergie GmbH: Kündigungsbestätigung und Freigabe meines Stromzählers.


Firma hat geantwortet nach 15 Tage nach 15 Tage
05.01.2022 | 10:35
Firmen-Antwort von: voxenergie GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Frau Sommella,

wir legen sehr viel Wert auf Kundenzufriedenheit und haben Ihre Beschwerde mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen.

Wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihrer Sonderkündigung. Sie erhielten die Bestätigung Ihrer Sonderkündigung bereits mit Schreiben vom 03.12.2021.

Wir möchten Ihnen mitteilen, dass wir die Abmeldung Ihrer Lieferstelle zum nächstmöglichen Termin, den 14.12.2021, auf Grund Ihrer Sonderkündigung veranlasst haben.

Sobald uns der Netzbetreiber Ihren Endzählerstand mitgeteilt hat, werden wir Ihre Abschlussrechnung erstellen. Wir bitten daher um etwas Geduld. Bitte denken Sie auch daran, die Abschläge bis zum Kündigungsdatum zu begleichen.

Wir danken Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen und würden uns freuen, Sie bald wieder zu unseren Kunden zählen zu dürfen.

Wir bitten Sie zu beachten, dass es auf dem Energiemarkt aktuell zu enormen Anstiegen der Kosten in Strom-und Gasproduktion sowie der Beschaffung dieser Produkte kommt.

Um entstehende Kosten dabei zu decken, die langfristig auch auf unsere Kunden umgelegt werden, erfolgt bereits jetzt eine Anhebung der monatlichen Abschlagskosten.

Die Rückerstattung bereits gezahlter Beträge kommt nicht in Betracht. Zuviel gezahlte Beträge im Vergleich zum Verbrauch werden dann in der Abschlussrechnung verrechnet. Selbstverständlich wird dann die Differenz des aktuellen Abschlages berücksichtigt.

Wir hoffen in Ihrem Sinne eine zufriedenstellende Lösung erzielt zu haben und möchten uns bei Ihnen für die entstandenen Unannehmlichkeiten in aller Form entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr voxenergie- Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


11.01.2022 | 15:25
von Heike Sommella gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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