116 Views | 22.12.2021 | 22:17 Uhr
geschrieben von Tim Büchner

voxenergie GmbH (Berlin)

Sonderkündigungsrecht wird ignoriert, Kündigung verschleppt

Bestell-/Kundennummer: 8790199895

Kündigung wird trotz Sonderkündigungsrecht nicht in Angemessenen Tempo durchgeführt, Kündigungsbestätigung nach fünf Wochen immer noch nicht eingetroffen.

Bin seit 01.01.2021 Stromkunde bei Voxenergie GmbH aus Berlin.

SCHLAGWORTE

Ich habe am 22.10.2021 ein Beitragsanpassungsschreiben erhalten, in dem mir mitgeteilt wurde, dass durch die neue CO₂-Bepreisung mein Abschlag angepasst werden müsse.

Im Schreiben stand, dass mein Abschlag um 106.175 % steigt. Diese Anpassung sollte ab dem 04.12.2021 durchgeführt werden.

Da ich mich erst richtig mit dem Schreiben am 28.10.2021 befasst habe, schloss ich bei meinem Grundversorger einen Neuvertrag abzuschließen mit Beginn 04.12.2021, dieser teilte mir per E-Mail mit, dass er die Versorgung erst ab 01.01.2023 beginnen könne, da bis zum 31.12.2022 ein Vertragsverhältnis mit voxenergie bestehe.

Am 02.11.2021 wurde von der voxenergie GmbH der um 106.175 % erhöhte Abschlag abgebucht!

Nach Kenntnisnahme am 03.11.2021 im Online-Banking, rief ich bei Voxenergie im Kundencenter an, habe mit einem Kundenbetreuer gesprochen, dieser entschuldigte sich für die zu früh abgebuchte Anpassung und versicherte mir, dass ich die Differenz wieder ausbezahlt bekäme. Auf die Frage, warum ich nicht schon zum 04.12.2021 aus dem Vertrag kommen würde, teilte dieser mir mit, dass wenn ich mich auf mein Sonderkündigungsrecht beziehe, dies nur persönlich und nicht in Auftrag durchführen müsse, dies habe ich nach der Beendigung des Telefonats sofort erstellt und noch am selben Tag per "Einschreiben mit Rückschein" abgeschickt.

Da ich eine Sendungsnummer bekommen habe, trug ich diese in meine DHL-App ein, wodurch ich in der Lage war zu sehen, obwohl ich die Kündigung an die Firmenadresse gesendet hatte, dass diese in einem Postfach landete, aber ich als Annahmebestätigung noch auf den Rückschein warten musste, habe ich am 05.11.2021 die Sonderkündigung nochmals versendet, diesmal aber als "Einwurf-Einschreiben", da nicht erkennbar war, ob das Postfach schon geleert wurde.

Ich habe dann am 11.11.2021 nochmals bei Voxenergie angerufen, und gefragt, wann ich den Differenzbetrag wiederbekommen würde, diesmal wurde mir mitgeteilt, dass ich dies frühestens nach der Jahresendabrechnung nach Verrechnung wiederbekomme und dies durch die derzeitigen Lage am Energiemarkt nötig sei. In diesem Gespräch wurde mir bestätigt, dass beide Kündigungsschreiben bei denen eingegangen seien und dass der Vertrag zum 14.12.2021 beendet werde.

Am 01.12.2021 habe ich nochmals bei Voxenergie angerufen und gefragt, wann denn jetzt meine Kündigungsbestätigung kommen werde, darauf wurde mir mitgeteilt, dass die Kündigungsbestätigung nicht versendet werden kann, da noch kein Abmeldedatum vom Netzbetreiber angelegt wurde, auf Nachfrage wurde mir dann mitgeteilt, dass dieses Datum jetzt im System stehe, und dass am 14.12.2021 der Zähler abgelesen wird, und die Kündigungsbestätigung jetzt in Auftrag gegeben werde.

Am 02.12.2021 wurde dann wieder die überhöhte Abschlagszahlung von meinem Konto abgebucht, diese habe ich am 03.12.2021 zurückbuchen lassen, da der Vertrag laut der mir vorliegenden Informationen am 14.12.2021 enden sollte.

Die Zurückbuchung meinerseits ist aus meiner Perspektive auch gerechtfertigt, da durch die Überbezahlung im November und dem anstehenden Vertragsende am 14.12.2021, der fällige Betrag verrechnet werden kann, da die Überbezahlung von November, der halben Beitragszahlung für den noch zu verrechnenden Dezember entspricht.

Am 07.12.2021 und ebenfalls heute (am 08.12.2021) habe ich eine SMS erhalten, mit dem Hinweis, dass auf meinem Kundenkonto ein offener Saldo bestehe, und dieser in den nächsten Tagen nochmals versucht wird einzuziehen.

So, und jetzt noch ein paar Dinge, die mir mit diesem Anbieter noch aufgefallen ist.

1. Mit der auf der Rechnung stehenden Kundennummer kann man auf der Internetseite kein Kundenkonto erstellt werden, da immer die Fehlermeldung kommt, dass es diese Kundenummer nicht im System gebe.

2. Geworben wurde ich per Telefon, bei dem man zwanghaft versucht hat, mir ein "Ja" zu entlocken.

3. Die mir am Telefon angegebenen Konditionen entsprechen nicht den der auf der Abrechnung, da bei dem ersten Anruf mit einem Grundpreis von 9,99 € und den sehr günstigen Arbeitspreisen geworben wurde, habe ich mich blenden lassen und habe 2017 dann diesen Vertrag mit Beginn zum 01.01.2021 abgeschlossen.

4. In der Zeit von 2017 bis Ende 2020 wurde ich sehr oft (50-70 mal) von Voxenergie angerufen (wovon ich dank Lautlosmodus nur fünf mitbekommen habe), bei denen mir jedes Mal erzählt wurde, dass es ein neues Angebot zur Anpassung gebe.

5. Kundenservice von nett bis unverschämt, alles vorhanden, kommt auf den Kundenberater an.

6. Über Kündigungen ist man dort nicht sehr erfreut, und es wird versucht, den Kunden mit angeblich neu verhandelten Konditionen in einen weiteren Zweijahresvertrag zu drängen, und hinzukommt, dass in diesem Schreiben dann auch noch damit argumentiert wird, dass wenn der folgende Strom-Anbieter so lange mit dem Vertragsbeginn warten müsse, dieser einen ablehnen würde, und es nur bei voxenergie das beste Angebot gäbe.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an voxenergie GmbH: Zügige Beendigung des Vertragsverhältnisses und Zusendung der Kündigungsbestätigung.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


30.12.2021 | 19:09
von Tim Büchner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
So hiermit ein weiteres Update auf die Nachfrage von „Reclabox.com“.

Erst einmal muss ich ein Datum in dem 7. Absatz meines 1. Schreibens korrigieren, das Datum, dass mir am 11.11.2021 als Abmeldedatum genannt wurde war nicht der 14.12.2021, sondern der 04.12.2021, durch die vielen Telefonate und den immer neu genannten Terminen ist mir dort ein Tippfehler passiert.

Und jetzt weiter im Text:
Nach den SMS vom 07.12 und 08.12 kam am 09.12 eine Mahnung (07.12.2021) per Postweg bei mir an, in der mir angekündigt wurde, den am 03.12.2021 von mir zurückgebuchten Betrag am 20.12.2021 zuzüglich eine Mahngebühr von 8,08€, bestehend aus einer Rücklastschriftgebühr (5,64€) und der eigentlichen Mahngebühr (2,44€), von meinem Konto nochmals einzuziehen. Sollte ich dies nicht bezahlen, wurde mir im Schreiben angedroht, eine Anzeige wegen Betruges gegen meine Person einzureichen.

Nach Kenntnisnahme des Schreibens habe ich bei der Voxenergie GmbH angerufen, bei dem mir als Abmeldedatum der 22.12.2021 genannt wurde, mit der Aussage, dass der lokale Netzbetreiber der für das Ablesen zuständig ist, diesen Termin denen mitgeteilt habe. Mir wurde sogar vorgeschlagen mich selbst bei diesem zu Erkundigen, dass dieser auch wirklich bestehe. Was ich daraufhin auch per E-Mail getan habe.

Dieses Schreiben mit dem exakt gleichen Wortlaut und den exakt gleichen Daten, wurde mir am 10.12.2021 auf dem Postweg, nur mit dem Erstelldatum vom 08.12.2021, ebenfalls zugestellt.

Ich habe mich daher dann entschlossen am 11.12.2021 die ortsansässige Verbraucherzentrale und eine Rechtsanwältin für Vertragsrecht einzuschalten. Nach 4 Tagen (15.12.2021) kam von der Anwältin leider eine Absage, in der Sie mir mitteilte Sie hätte keine freien Kapazitäten um meinen Fall zu übernehmen. Worauf ich die nächste Anwältin mit dem Schwerpunkt „Vertragsrecht“ am angeschrieben habe, diese meldete sich am folgenden Tag bei mir, und bat mir einen Termin am 21.12.2021 an. Diesen nahm ich dankend an. Am 17.12.2021 kam dann die Antwort der Verbraucherzentrale, mit der Info dass diese derzeit zu viele Anfragen bezüglich Strompreiserhöhung haben und ich mir erst einmal selber helfen solle, ich könne ja wie auf der Internetseite beschrieben vorgehen. Wenn dies mich nicht weiterbringen würde, wurde mir als frühestmöglicher Termin der 10.01.2022 genannt.

Da ich am 13.12.2021 mich ebenfalls entschlossen habe, meinen Gasvertrag mit der Voxenergie GmbH fristgerecht zu beenden, beauftragte ich bei meinem Grundversorger im Zuge eines Wechsels zu diesem, auch die fristgerechte Kündigung zum 18.06.2022 durchzuführen. Am 14.12.2021 bekam ich die Info dass die Kündigung des Gasvertrags, ohne Angabe von Gründen von der Voxenergie GmbH, abgelehnt wurde. Worauf ich Widermals mit der Voxenergie GmbH am 15.12.2021 telefonisch Kontakt aufnahm, um die Hintergründe zu erfahren. Diese Information konnte und wollte man mir nicht mitteilen.

Kurze Zeit Später bekam ich vom Netzbetreiber die Info, dass es für die Stromabmeldung keine Anfrage seitens der Voxenergie GmbH, geben würde. Weshalb ich knapp 2 Stunden nach meinem ersten Telefonat, am 15.12.2021 nochmals dort angerufen habe. Der Sachbearbeiter wollte sich damit herausreden dass dieser Vorgang Zeit benötige und ich keine Zeitnahen Informationen dazu hätte. Nachdem ich diesem am Telefon mitgeteilt habe, dass meine Info, 25 Minuten alt sei, kam dieser ins Stocken, er versicherte mir, dass er mir die geforderte Kündigungsbestätigung zusenden würde. Ich habe Ihm ebenfalls mitgeteilt, dass ich weitere rechtliche Schritte bei Nichterfüllen einleiten werde.

Am 15.12.2021 schickte ich der Voxenergie GmbH eine E-Mail in der ich der Voxenergie GmbH das SEPA-Lastschriftmandat für die Abbuchung des Abschlags für Strom entziehe, mit dem Hinweis dass die Ausstände, nach durchgeführter Sonderkündigung und dem erfolgreichem Wechsel zu meinem Neuen Anbieter, ausgeglichen werden. Dieses Schreiben habe ich Sicherheitshalber auch per Einschreiben mit Rückschein zur Voxenergie geschickt.

Da ich diese Kündigungsbestätigung bis zum Termin bei der Rechtsanwältin am 21.12.2021 habe ich diese bezüglich Sonderkündigung des Stromvertrags sowie der fristgerechten Kündigung des Gasvertrags beauftragt.

Nach Absprache mit der Rechtsanwältin habe ich die im November zu viel abgebuchten Beträge Storniert (zurückgebucht) und die korrigierten Beträge wieder an die Voxenergie GmbH überwiesen. Da die Preiserhöhung erst zum 04.12.2021 (6 Wochen Frist) und nicht schon nach knapp 11 Tagen (02.11.2021) zu erfolgen hätte.

Da die Voxenergie GmbH, die in der Mahnung angekündigte Abbuchung am 20.12.2021 durchgeführt hat, was nach dem Entzug des SEPA-Lastschriftmandats vom 15. /16.12.2021 gar nicht mehr hätte stattfinden dürfen. Dabei haben die Voxenergie GmbH die doppelte Mahngebühr (16,16€) eingezogen. Obwohl es meiner Meinung nach nicht gerechtfertigt war, das ein und dieselbe Mahnung nur mit anderem Datum dies nicht rechtfertigt.

Sonst könne man ja an 30 Tagen, 30 Mahnungen zu jeweils 8.08€ verschicken, und wenn man dies dann bei 1000 oder 10000 Personen macht, man einen sehr lukrativen Gewinn damit erzielen kann.

Diese Abbuchungen geforderter Abschlag + doppelte Mahngebühr, die zu Täuschung separat abgebucht wurden, habe ich dann nach Rücksprache, ebenfalls zurückgebucht.

Am 22.12.2021 wollte ich bei meiner Bank das SEPA-Lastschriftmandat, bezüglich des Stromabschlags sperren lassen, das einzelne Sperren war nicht möglich, wodurch die Voxenergie GmbH auf die Negativliste gekommen ist. Somit ist es der Voxenergie GmbH nicht möglich bei mir abzubuchen, andererseits kann ich auch keine Überweisungen an die Voxenergie senden.

Was auch bedeutet, dass Ich so gesehen meinen Gasvertrag über dieses Konto auch nicht bedienen kann.

Zum Glück besitze ich noch ein Konto bei einer anderen Bank, über die ich diesen dann per Überweisung begleichen kann.

Am 28.12.2021 bekam ich wieder zwei SMS in der mir mitgeteilt wurde ich hätte noch offene Posten und ich solle diese bis zu 04.01.2022 und bis zum 10.01.2022 ausgleichen, da sonst die Voxenergie GmbH rechtliche Schritte gegen mich einleiten werde.

Da meine Beschwerde bei Reclabox, durch die lange Bearbeitungszeit, erst am 22.12.2021 veröffentlicht wurde, was auf ein sehr hohes Aufkommen von Beschwerden bezüglich Strom- und Gas- Preiserhöhungen zurückzuführen ist. Am 23.12.2021 kam seitens Reclabox die Info, dass die Voxenergie GmbH, diesem Verbraucherportal (Reclabox) es untersagt hat diese Beschwerde denen mitzuteilen. Ich wurde darum gebeten die Voxenergie GmbH selbst über die Beschwerde in Kenntnis zusetzen, was für mich, nachdem ich feststellen musste, dass E-Mails, Briefe per Einschreiben usw. durch die Voxenergie GmbH ignoriert werden, nicht möglich ist.

Somit fungiert dieses Portal für mich nur noch als „Schwarzes Brett“, worüber ich andere informieren und warnen kann und durch meine detailierte Schilderung anderen eine Vorlage biete, wie Sie mit diesem Unternehmen umzugehen haben.

So mir sind noch ein paar Dinge an der Voxenergie GmbH aufgefallen.

- Meine Verträge wurden mir mit einer Vertragslaufzeit von 1 Monat mit einer 1 Monatigen Kündigungsfrist am Telefon verkauft, dies wurde 2 Monate später abgeändert auf 24 Mindestvertragslaufzeit mit erst in den AGB ausgewiesenen Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Vertragsende, bei der mir eine 24 Monatige Preisgarantie versprochen wurde.

- Diverse Preisanpassungsschreiben in der Zeit von Abschluss (04.12.2017) bis zum Lieferbeginn (01.01.2021) in denen der Grundpreis Schrittweise von 8.49€ auf 18.99€ und der Arbeitspreis 25,49 ct/KWh auf 32,87 ct/KWh erhöht wurde.

- Preiserhöhungen werden in Informationsschreiben versteckt mitgeteilt.

- Wenn man sich den Handelsregistereintrag der Voxenergie GmbH genau anschaut und dann auf den Geschäftsführer klickt, dann sich anschaut bei wie vielen Firmen er Geschäftsführer und Gründer ist, dabei auch dann noch die Geschäftsgebiete der Firmen anschaut, scheint es als wäre das eine Art Masche, da es sich dabei um 11 Unternehmen handelt die sich alle mit der Vermittlung/Vertrieb/Betrieb/Vergleich von Strom/Gas/Telekommunikation Verträgen beschäftigen. Diese Firmen besitzen sogar fast alle die gleiche Adresse (Voxpark GmbH in Berlin)

- Die Firma Voxenergie GmbH ignoriert nicht nur Kündigungen, Gesetzesregelungen sondern auch Schreiben von Verbraucherzentralen oder Portalen, Sie halten sich noch nicht einmal an Ihre eigene AGB.

- Die Methoden die an den Tag gelegt werden, Grenzen schon an Abzocke mit einem Hauch von krimineller Energie

- Da die Voxenergie GmbH vorgibt eine Deutsche Firma zu sein, frage ich mich dennoch warum zwar das die IBAN auf ein Deutsches Konto verweist, aber die Gläubiger-ID mit „GB23“ beginnt, dass somit auf eine Firma oder den Firmensitz in England zu schließen ist, wobei dies auch nicht genau der Fall sein muss, da es nicht wie hier in Deutschland eine Zentrale Vergabestelle dafür gibt. Theoretisch können die somit weltweit Ihren Sitz haben, was auch erklären würde, warum die Sich nicht an die Deutsche Gesetzgebung und sogar nicht an Ihre auf der Internetseite veröffentlichten AGB’s halten müssen, da Sie Zwar vorgeben Ihren Firmensitz in Deutschland zu haben, dies aber nicht der Wahrheit entspricht.
Dies würde auch erklären dass Kündigungsschreiben, E-Mails zwar an die Deutsche Adresse bzw. an das Postfach gesendet werden können, diese aber nicht korrekt bearbeitet werden. Was es dem Kunden schwierig macht, diese, Ich nenne Sie mal, Knebel-Verträge zu kündigen.
Knebelverträge deshalb, da Umzug innerhalb Deutschlands, Umzug in ein anderes Land bei Übernahme des Anschlusses durch einen Neuen Besitzers oder Mieters und sogar der Tod der Vertrags zur Zahlung verpflichtenden Person, ist Laut deren AGB, kein Kündigungsgrund sei. Was theoretisch bedeutet, dass man, wenn man denen einmal in die Falle getappt ist dies in seiner Lebensspanne und sogar der noch folgenden Generationen es nicht möglich sein wird, solange diese Firma existiert, sich aus diesem Vertrag zu befreien.

- Die einzige Möglichkeit sehe ich nur darin, Mithilfe eines Rechtsanwalts und dem hinzuziehen der Bundesnetzagentur, sich aus diesen Verträgen zu befreien.

Somit muss ich sagen dass diese Beschwerde noch nicht gelöst ist.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!