Durch Frankfurter Allgemeine Zeitung gelöste Beschwerde. | 167 Views | 24.12.2021 | 11:04 Uhr
geschrieben von Liza Kröhl

Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH (Frankfurt am Main)

Abofalle durch „Probeabo“

Bestell-/Kundennummer: 5605910596

Mir wurde ein zwei-wöchiges Probeabo ohne Zahlungspflicht versprochen, doch dann erhielt ich eine Rechnung.

Ende Oktober wurde ich an der Unibibliothek von zwei Mitarbeitern der FAZ angesprochen, die mir ein kostenloses Probeabo versprochen haben.

SCHLAGWORTE

Es hieß, ich müsse nichts zahlen und ich müsste mich um nichts sorgen. Die Mitarbeiter klungen nett und es hieß, sie wollten Studierende zum lediglich zum Lesen begeistern. Doch dann erhielt ich nach einem Monat eine Rechnung in Höhe von! 48 €!. Ich weiß nicht, wie ich das als Studentin bezahlen soll. Deswegen habe ich direkt eine Mail mit Kündigung dieses Abos geschrieben, dass ich nie abgeschlossen habe. Am nächsten Tag um 10 rief mich direkt ein freundlicher Mitarbeiter an, der mein Abo kündigte und mir versicherte, die Rechnung würde zurückgenommen werden. Einen Monat später erhielt ich dann eine Zahlungserinnerung, was mich entsetzte, weil mir doch versprochen wurde, ich müsse nichts mehr zahlen. Am Tag darauf rief ich nochmal bei der FAZ an, nun hieß es, die Mitarbeiterin wisse nichts davon, dass die Rechnung zurückgerufen wurde, was mich ziemlich aufregte. Daraufhin hat sie mir versprochen, dass ich eine neue Rechnung mit weniger Kosten erhalten würde, wenn ich der FAZ eine Mail mit meiner Immatrikulationsbescheinigung senden würde - Vergünstigung für Studenten. Das habe ich getan, doch niemand reagiert auf meine E-Mails. Also habe ich die Rechnung bezahlt, weil ich Angst hatte, ich erhalte eine neue Zahlungserinnerung. Ich fordere die Rückerstattung der Kosten mit Berücksichtigung auf meine Immatrikulationsbescheinigung. Mir geht es sehr schlecht seitdem, da ich als arme Studentin sowieso wenig Geld zur Verfügung habe. Ich halte das Vorgehen der FAZ für perfide und hinterlistig.

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Meine Forderung an Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH: Rückerstattung der Kosten in Anbetracht auf die Immatrikulationsbescheinigung.


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


14.01.2022 | 12:16
von Liza Kröhl gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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