Von primastrom beantwortete Beschwerde. | 361 Views | 22.12.2021 | 21:29 Uhr
geschrieben von Sarah Arnold

primastrom GmbH (Berlin)

Primastrom verhindert Anbieterwechsel trotz Stornierung/Mahnung

Bestell-/Kundennummer: 7890310262

Primastrom hält mich nun seit über einem Jahr auf Trab und reizt meine Geduld in höchstem Maße aus.

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Der gesamte Verlauf in Stichworten:

- Per Haustürgeschäft wurde mir am 30.10.2020 ein Stromvertrag mit primastrom untergeschoben, den ich niemals bewusst wollte. Diese Vorgehensweise ist wohl üblicher Standard bei primastrom, wie so mancher Bericht in den Medien bestätigt

- Nach längerem schriftlichen Austausch bestätigte mir primastrom schließlich am 04.12.2020 die Stronierung des Auftrags aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Ein Foto der Bestätigung anbei (Adresse aus Datenschutzgründen unkenntlich gemacht).

Nun wollte ich dieses Jahr (bewusst und freiwillig) zu einem neuen Stromanbieter wechseln, bekam jedoch nach kurzer Zeit die Auskunft, dass der Wechsel nicht möglich sei, da ich bis Ende September 2023 vertraglich an primastrom gebunden sei.

Diesen Irrtum wollte ich mit der Bestätigung der Stornierung beim neuen Stromanbieter beseitigen, jedoch gab primastrom dem neuen Anbieter fortlaufend die Auskunft, dass mein Widerruf wegen verstrichener Widerrufsfrist nicht anerkannt worden sei (und das, obwohl mir die schriftliche Bestätigung der Stornierung seit einem Jahr vorliegt).

SCHLAGWORTE

Seitdem bin ich wieder in schriftlichem Austausch mit primastrom und habe schließlich am 13.11.2021 eine Verbraucherbeschwerde nach § 111a EnWG an primastrom geschickt. Bislang erfolgte keine hinreichende Lösung meines Anliegens, obwohl die festgesetzte Frist von 4 Wochen verstrichen ist.

Stattdessen sendet mir primastrom seit dem Entzug der Einzugsermächtigung ungerechtfertigte Rechnungen und Mahnungen und droht mir mit dem Hinzuziehen eines Rechtsanwalts, wenn ich nicht bezahle. Und das, obwohl ich keinen gültigen Vertrag mit primastrom habe und nicht mit Strom beliefert werde, wie mir vor über einem Jahr schriftlich bestätigt wurde.

Ich werde mich nun wohl oder übel an die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wenden (die haben - wie andere Verbraucherzentralen - schon mehrmals im Rechtsstreit gegen die wirklich unprofessionellen Vorgehensweisen von primastrom gewonnen) und einen Schlichtungsantrag bei der Schlichtungsstelle Energie e. V. stellen (dieser Weg ist für mich als Verbraucherin kostenfrei).

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Meine Forderung an primastrom GmbH: Sofortige Ermöglichung des Stromanbieterwechsels und Stoppen der ungerechtfertigten Forderungen + Mahnungen


Firma hat geantwortet nach etwa 1 Monat nach etwa 1 Monat
24.01.2022 | 10:46
Firmen-Antwort von: primastrom GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Frau Arnold,

wir legen sehr viel Wert auf Kundenzufriedenheit und haben Ihre Beschwerde mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen.

Wir teilen Ihnen mit, dass wir Ihren Vertrag zum 07.01.2022 beendet haben.

Die Erstellung der Abschlussrechnung erfolgt, sobald uns ein bestätigter Endzählerstand seitens des Netzbetreibers vorliegt. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Bestätigung eines Zählerstandes bis zu 28 Tage dauern kann – hierauf hat primastrom leider keinen Einfluss. Wir bitten Sie diesbezüglich um etwas Geduld.

Die Belieferung der Lieferstelle erfolgte vom 01.10.2021 bis zum 07.01.2022. Für diese Belieferung sind Sie primastrom gegenüber zum Wertersatz verpflichtet, da Strom ein regelmäßiges Gut ist und Sie von keinem anderen Anbieter beliefert wurden.

Weiterhin informieren wir Sie darüber, dass wir Ihre Rufnummer für werbliche Zwecke gesperrt haben.

Wir hoffen in Ihrem Sinne eine zufriedenstellende Lösung erzielt zu haben und möchten uns bei Ihnen für die entstandenen Unannehmlichkeiten in aller Form entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr primastrom - Team

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Kommentare und Trackbacks (7)


31.12.2021 | 00:04
von Sarah Arnold noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Seit Wochen warte ich auf eine Rückmeldung von primastrom. Das einzige, was mir dieses "Unternehmen" sendet, sind ungerechtfertigte Mahnungen und Zahlungsaufforderungen. In der aktuellen Mahnung sendet primastrom ein dubioses Gerichtsurteil anbei, offenbar um mir Angst zu machen und um den Druck zu erhöhen.
Einen Termin mit der Verbraucherzentrale habe ich inzwischen längst vereinbart.


05.01.2022 | 22:09
von Sarah Arnold noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe nach wie vor keine Reaktion von primastrom zu meinem Anliegen erhalten. Auf die unberechtigten Forderungen und Mahnungen habe ich nachweislich per Fax und Einschreiben Widerspruch eingelegt. Dadurch gilt die Forderung als bestritten und darf nicht an die SCHUFA oder andere Auskunfteien weitergegeben werden. Eine Beratung bei der Verbraucherzentrale hat stattgefunden, ein Schlichtungsantrag bei der Schlichtungsstelle Energie wurde eingereicht.

Hier nochmals meine Forderungen an primastrom:
- Bestätigung durch primastrom an den Netzbetreiber, dass kein gültiger Vertrag vorliegt und dass zu keiner Zeit eine Belieferung durch primastrom erfolgte (wie in der Stornierung vom 04.12.2020 schriftlich bestätigt wurde)
- sofortige Stornierung sämtlicher unberechtigter Forderungen und Mahnungen
- Schadensersatz für die verschuldete Verhinderung des Lieferantenwechsels innerhalb der vorgesehenen Frist von 3 Wochen seit September 2021 (nach §§ 249 ff. BGB und § 20a Abs. 4 EnWG)
- Nach abschließender Beendigung des Schlichtungsverfahrens unverzügliche und endgültige Löschung all meiner personenbezogener Daten (nach DSGVO Artikel 17 Absatz 1)
- Keine weitere Kontaktaufnahme oder Werbeersuchen per SMS, Post oder auf anderen Wegen durch die primastrom GmbH


26.01.2022 | 11:12
von Sarah Arnold noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Damen und Herren von primastrom,

vielen Dank für Ihre Antwort. Ihren Schilderungen möchte ich widersprechen und mich zu dem von Ihnen vorgetragenen Sachverhalt äußern.

Sie schreiben, dass eine Belieferung der Lieferstelle vom 01.10.2021 bis zum 07.01.2022 durch Ihr Unternehmen erfolgte und dass ich hierfür Wertersatz leisten muss. Die fälschliche Belieferung ohne vertragliche Grundlage durch die primastrom GmbH erfolgte jedoch aus Gründen, die die primastrom GmbH selbst zu verantworten hat:

- Einerseits hat die primastrom GmbH meinen gewünschten und rechtzeitig in die Wege geleiteten Stromanbieterwechsel seit September 2021 durch nachweislich falsche Auskünfte gegenüber dem Wunschlieferanten aktiv verhindert. Daher konnte ich für den genannten Zeitraum nicht von einem anderen Stromanbieter beliefert werden.
- Andererseits hat mich die primastrom GmbH im genannten Zeitraum mit Strom beliefert, obwohl ich im Dezember 2020 die schriftliche Auskunft erhielt, dass mein Auftrag storniert wurde und dass keine Belieferung stattfinden wird.

[. ]

Ich habe Sie mehrfach schriftlich und telefonisch auf den Sachverhalt und den fehlerhaften Zustand hingewiesen und um zeitnahe Aufklärung gebeten. Meiner Verbraucherbeschwerde nach § 111a EnWG vom 13.11.2021 haben Sie seit mehr als 8 Wochen dennoch nicht abgeholfen. Ich habe daher zwischenzeitlich einen Schlichtungsantrag bei der Schlichtungsstelle Energie e. V. gestellt.

Meiner Auffassung nach haben erhebliche Versäumnisse und Fehler in Ihren internen Abläufen und Ihrer Unternehmenskommunikation dazu geführt, dass ich fälschlicherweise mehr als 3 Monate von Ihnen mit Strom beliefert wurde und nicht rechtzeitig zu meinem Wunschanbieter wechseln konnte. Diese Mängel habe nicht ich zu verantworten. Ihre Schilderungen stellen für mich keinen zufriedenstellenden Lösungsvorschlag dar und Sie kommen mir damit nicht entgegen.

Ich schlage daher vor, das Schlichtungsverfahren abzuwarten und eine einvernehmliche Lösung für beide Parteien zu finden. Bis zur endgültigen Klärung bitte ich Sie, von weiteren Forderungen, Mahnungen und anderweitigen Schritten abzusehen, um weitere unnötige Kosten zu vermeiden.


30.01.2022 | 10:58
von Sarah Arnold noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


06.02.2022 | 20:43
von Sarah Arnold noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


21.02.2022 | 06:45
von Sarah Arnold noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Schlichtungsverfahren läuft, mittlerweile ist Phase 2 erreicht und ein Schlichter wurde eingeschaltet.


14.03.2022 | 10:52
von Sarah Arnold noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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