198 Views | 04.01.2022 | 14:40 Uhr
geschrieben von Gerhard BeckerIO

1·2·3energie (Ludwigshafen)

123 Energie ignoriert alle Kontaktversuche

Bestell-/Kundennummer: 1123149817

Beschwerden mithilfe von E-Mails und sogar Einschreiben werden kommentarlos ignoriert.

Wir haben das warme Wasser umgestellt und einen Durchlauferhitzer eingebaut.

Diese Änderung haben wir 123 Energie umgehend mitgeteilt und online den Abschlag entsprechend höher gesetzt damit keine höhere Nachzahlung entsteht.

Trotz mehrfacher Schreiben und mehrfachem Erhöhen der Abschlagszahlung über das Online Portal wurde dies nicht beachtet.

Nach nunmehr einem Jahr wurde jetzt genau der Betrag als Nachforderung abgezogen welchen wir mehrfach angegeben hatten (ca. 250 Euro). Auf schriftliche Beschwerden (per Einschreiben) und E-Mails erfolgt keinerlei Reaktion.

Diese hohe Nachforderung ist erst durch Fehler von 123 Energie entstanden aber ich erhalte keinerlei Reaktion. Im Rahmen des von uns schon seit über einem Jahr geforderten Abschlags wäre die Summe ja auch eher tragbar.

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Meine Forderung an 1·2·3energie: Reaktion auf meine Schreiben und kostenfreier Rückzahlungsplan über ca. sechs Monate.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (4)


05.01.2022 | 09:20
von ReclaBoxler-2003621 | Regelverstoß melden
Ok, auf der einen Seite ist es definitiv nicht in Ordnung, wenn Abschlagsänderungen nicht berücksichtigt werden und dadurch eine Nachzahlung entsteht, die man ja durch die höheren Abschläge vermeiden wollte. Gut, dass Sie dagegen vorgehen, gar keine Frage.

Aber warum möchten Sie einen Rückzahlungsplan über mehrere Monate für diese Nachzahlung vereinbaren?

Haben Sie das Geld, was eigentlich für den höheren Abschlag vorgesehen war, ausgegeben? Ich meine, wenn man zwar keinen höheren Abschlag (warum auch immer) einzieht von Ihnen, dann hätten Sie die Differenz aber dennoch an die Seite legen können, sodass das Geld jetzt da sein müsste, oder nicht?

Denn ob das Geld nun direkt über einen höheren Abschlag abgebucht wird oder Sie es für eine Nachzahlung an die Seite legen, macht keinen Unterschied, oder?

24.01.2022 | 17:34
von Gerhard BeckerIO noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Update: 123 Energie antwortet weder auf Mails noch auf Einschreiben. Da der Energieversorger mich (von Seiten 123Energie - nicht von mir) nun als Selbstzahler eingestuft hat, habe ich die monatlichen Abschlagszahlungen termingerecht per Überweisung vorgenommen. So wie es aussieht kann die Firma jedoch die Zahlungen trotz Angabe der entsprechenden Zähler- und Kundennummer nicht zuordnen. Der angebliche Zahlungsverzug beläuft sich, durch die Fehler von 123Energie schon auf ca. 450€. Mittlerweile wird mit kurzfristiger Kündigung und Gerichtsverfahren gedroht. Musste mir leider einen Anwalt nehmen da 123Energie, trotz meiner Schreiben, keinen entsprechenden Kontakt mit mir aufnimmt.
Kundenservice ist bei 123Energie ein echtes Fremdwort.


24.01.2022 | 17:41
von Gerhard BeckerIO noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Update: 123 Energie antwortet weder auf Mails noch auf Einschreiben. Da der Energieversorger mich (von Seiten 123Energie - nicht von mir) nun als Selbstzahler eingestuft hat, habe ich die monatlichen Abschlagszahlungen termingerecht per Überweisung vorgenommen. So wie es aussieht kann die Firma jedoch die Zahlungen trotz Angabe der entsprechenden Zähler- und Kundennummer nicht zuordnen. Der angebliche Zahlungsverzug beläuft sich, durch die Fehler von 123Energie schon auf ca. 450€. Mittlerweile wird mit kurzfristiger Kündigung und Gerichtsverfahren gedroht. Musste mir leider einen Anwalt nehmen da 123Energie, trotz meiner Schreiben, keinen entsprechenden Kontakt mit mir aufnimmt.
Kundenservice ist bei 123Energie ein echtes Fremdwort.
Noch zur Antwort an Recla-Boxler-2003621 - es ist also vollkommen in Ordnung massenhaft Fehler beim Kunden zu machen denn er kann sie ja ausbügeln - seltsames Rechtsverständnis. Aber bei über 500 Kommentaren ohne eigene Beschwerde kann sich ja jeder Nutzer seinen Teil denken.


07.02.2022 | 19:48
von Gerhard BeckerIO noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mittlerweile habe ich einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Leider reagiert 123 Energie noch nicht einmal auf anwaltliche Kontaktversuche. Der Energieversorger hat mir nun endgültig gekündigt und gerichtliche Schritte eingeleitet. Allerdings ist, was man so hört, 123 Energie nicht der einzige Energieversorger der so einen schlechten Kundendienst hat bzw. Kunden so behandelt.




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