Durch Paketsparer endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 118 Views | 05.01.2022 | 17:16 Uhr
geschrieben von Harald F. Maier

Paketsparer GmbH (Berlin)

Paketsparer erhöht Preise

Bestell-/Kundennummer: Kundennr. 9780324855, AuftragsNr. AFT-PAG-00601547

Vertragsbeginn war zum 01.11.2021 und bereits im November wurden der mtl. Grundpreis und Verbrauchspreise drastisch erhöht trotz Preisgarantie!

Aufgrund des Schreibens von Paketsparer mit den neuen Preisen gültig ab dem 04.12.21 habe ich per Einschreiben gekündigt und der SEPA-Einzugsermächtigung ab sofort widersprochen (vereinbarte Preise bei Vertragsabschluss: ca. 118 € jährliche Grundgebühr sowie 5,46 Cent/kWh bei einem prognostiziertem Jahresverbrauch von ca. 20. 000 kWh)!

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Neue Preise ab 04.12.21: ca. 238 € jährliche Grundgebühr sowie 13,46 Cent/kWh.

Dies ist eine Steigerung um mehr als 100%!

Daraufhin erhielt ich ein Schreiben von Paketsparer, dass meine Sonderkündigung aufgrund verspäteten Eingangs nicht berücksichtigt werden kann.
Meine Forderung an Paketsparer GmbH: Akzeptieren Sie meine Kündigung und beenden Sie die Lieferung wie gefordert zum 31.12.2021 oder ich werde meine Rechtsbeistand einschalten, eine entsprechende Rechtsschutzversicherung für solche Fälle habe ich abgeschlossen!

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Meine Forderung an Paketsparer GmbH: Sonderkündigungsrecht zum 31.12.21 wegen ungerecht mäßiger Kündigung akzeptieren!


Firma hat geantwortet nach 27 Tage nach 27 Tage
02.02.2022 | 12:02
Firmen-Antwort von: Paketsparer GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Herr Maier,

wir legen sehr viel Wert auf Kundenzufriedenheit und haben Ihre Beschwerde mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen.

Wir teilen Ihnen mit, dass Sie mit Schreiben vom 22.10.2021 zur Preisanpassung ordnungsgemäß über Ihr Sonderkündigungsrecht informiert wurden.

Wir bitten Sie zu beachten, dass es auf dem Energiemarkt aktuell zu enormen Anstiegen der Kosten in Strom-und Gasproduktion sowie der Beschaffung dieser Produkte kommt. Aus diesen Gründen wurde vorsorglich, um einer Nachzahlung durch steigende Energiekosten in der kalten Jahreszeit entgegenzuwirken, eine Anpassung der Preise erforderlich.

Des Weiteren bestätigen wir Ihnen hiermit den Eingang Ihrer Sonderkündigung. Die Bestätigung dieser erhalten Sie nachdem der Netzbetreiber die Abmeldung bestätigt hat.

Die Rückerstattung bereits gezahlter Beträge kommt nicht in Betracht. Zuviel gezahlte Beträge im Vergleich zum Verbrauch werden dann in der Abschlussrechnung verrechnet.

Wir hoffen, in Ihrem Sinne eine zufriedenstellende Lösung erzielt zu haben und stehen für etwaige Rückfragen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Paketsparer – Team

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Kommentare und Trackbacks (4)


13.01.2022 | 11:36
von Harald F. Maier noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider noch keine Reaktion von der Firma Paketsparer.
Ganz im Gegenteil, mir wurde diese Woche bereist eine weitere Preiserhöhung mitgeteilt!


27.01.2022 | 18:36
von Harald F. Maier noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da tut sich leider gar nichts in der Angelegenheit. Null Reaktion seitens Paketsparer
MfG
Harald Maier


06.02.2022 | 09:06
von Harald F. Maier | Regelverstoß melden
Hallo Paketsparer-Team,

endlich eine Stellungnahme ihrerseits und Akzeptanz meiner Sonderkündigung.
Ich gehe davon aus, dass Sie die Abmeldung bei meinem Netzbetreiber bereits vorgenommen haben und dass mir dann asap die Abschlussrechnung zukommen lassen werden.
Des Weiteren gehe ich davon aus, dass der vertraglich zugesagte Neukundenbonus anteilmäßig auf meinen Rechnungsbetrag berechnet und ausgezahlt wird.
Wie Sie sehen konnten, habe ich die Januarabschlagszahlung (über 487,53€) zurück buchen lassen da ich Ihnen in meinem Einschreiben vom 30.11.21 umgehend meine SEPA-Einzugs-Ermächtigung widerrufen hatte und Sie trotzdem abgebucht hatten!
Ordnungsgemäß hatte ich Ihnen ersatzweise am 27.01.22 manuell 110€ auf ihr Konto DE73 1004 0000 0205 6547 01 bei der COMMERZBANK überwiesen.
Somit haben Sie von mir seit Lieferbeginn (2x 264,57€ + 110€ =) 639,14€ an Abschlagszahlungen von mir erhalten.
Solange ich von Ihnen nicht die schriftliche Kündigungsbestätigung und korrekte Endabrechnung inkl. Rückerstattung evtl. zu viel bezahlter Abschläge erhalten habe, werde ich meine Beschwerde hier (und auch bei der Schlichtungsstelle Energie -> Aktenzeichen 1312/22) nicht schließen!

MfG, Harald Maier

07.02.2022 | 13:39
von Harald F. Maier endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Stellungnahme von Paketsparer in KW05 erhalten mit der Zusage, meinem Wunsch nach Sonderkündigung zum 31.12.21 endlich zu entsprechen. Allerdings erfolgte von Paketsparer bislang noch keine Rück-/Abmeldung bei meinem Netzbetreiber (Stand 07.02.22). Ich schließe das Ticket erst dann, wenn diese schriftliche Bestätigung vorliegt und ich eine ORDNUNGSGEMÄßE Endabrechnung erhalten habe.
MfG, Harald Maier




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