primastrom GmbH (Berlin)
Nicht nachvollziehbare Forderungen / Kündigungstermin verschoben
Bestell-/Kundennummer: 7890323787 / 7890323788
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf Ihre Mahnungen vom 15.12.21 und 24.12.21 und als Fortsetzung meiner ReclaBox-Beschwerde vom 28.11.2021 mit Nr. 231402 - https://de.reclabox.com/beschwerde/231402-primastrom-berlin-keine-kuendigungsbestaetigung-erhalten - möchte ich Ihnen folgendes mitteilen:
Sie haben für den Monat November von meinem Konto einen deutlich höheren Abschlag als vertraglich vereinbart eingezogen (mehr als den doppelten Betrag!). Ich habe weder eine Mitteilung hierzu erhalten, noch erkenne ich einen nachvollziehbaren und gerechtfertigten Grund für eine derart massive Abschlagserhöhung im November.
EnWG, StromGVV und GasGVV sehen vor, dass Abschläge nur proportional erhöht werden dürfen, wenn entweder die Preise erhöht wurden oder der Verbrauch im Vergleich zur Vorperiode entsprechend gestiegen ist (ein Guthaben in der letzten Abrechnung ist dann jedoch anzurechnen).
In Ihren AGB finde ich keine Klausel, die Ihnen eine unangekündigte, kurzfristige, überproportionale und unterjährige Erhöhung der Abschläge gestattet.
In meinem Fall liegen auch keine Voraussetzungen für die plötzliche Erhöhung der Abschläge vor: In keinem vorherigen Schreiben wurde eine Preiserhöhung ausgesprochen, die eine Abschlagserhöhung bereits zu diesem Zeitpunkt und in dieser Höhe rechtfertigen könnte. Es wurde lediglich auf die Preiserhöhung zum 4.12.2021 hingewiesen, was jedoch keinesfalls eine Verdoppelung der Abschläge im November rechtfertigt. Es wird auch nicht auf eine Abrechnung verwiesen, aus der ein höherer Verbrauch hervorgeht.
Auch eine Berechnung, die die Erhöhung der Abschläge nachvollziehbar macht, fehlt. In keinem Ihrer Schreiben ist auch nur ansatzweise erkennbar, dass es sich dabei um eine proportionale Erhöhung handelt.
Auf Nachfrage haben Sie die zu hohe Abschlagszahlung im November zugegeben und meinten, dass es mit der Endabrechnung verrechnet wird. Hier verweise ich ausdrücklich auf Ihre eigene AGB, Abschnitt 3.5:
Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Abschlagszahlungen verlangt wurden, wird der übersteigende Betrag von primastrom mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnet.
Sie wurden ausdrücklich darauf hingewiesen, die deutlich zu hohe Abschlagszahlung von November mit dem Abschlag im Dezember zu verrechnen, haben dies aber nicht getan. Sie haben sich also nicht an ihre eigenen AGB gehalten!
Anstatt es zu verrechnen, schickten sie mir am 15.12.21 eine Mahnung mit einer unüblich kurzen Frist bis 17.12.21, allerdings handelt es sich nach wie vor um eine in dieser Höhe unberechtigte Forderung ihrerseits. Dies wurde ihnen sowohl per Telefon als auch in einem Schreiben vom 17.12.21 mitgeteilt. Auf das Schreiben haben Sie bisher keinerlei Reaktion gezeigt.
Heute, am 24.12.21, haben Sie als Weihnachtsgeschenk per SMS erneut eine Mahnung mit einer Frist bis 1.1.22 geschickt. Ein Betrag wurde nicht genannt, weshalb ich davon ausgehe, dass es sich nach wie vor um dieselben Beträge aus der Mahnung vom 15.12.21 handelt.
Ich habe die Überweisungen für diese Summe in Auftrag gegeben und erwarte von Ihnen folgendes:
1. Für die Erstellung der Endabrechnung stehen Ihnen 6 Wochen nach Vertragsende zu. Demnach erwarte ich, dass ich spätestens am 20.01.2022 eine nachvollziehbare Endabrechnung erhalten habe. Nachvollziehbar auch insbesondere in Hinblick auf die plötzlich und unangekündigt gestiegene Abschlagszahlung im November. Ich erwarte, dass Sie diese Erhöhung in Bezug auf EnWG, StromGVV sowie GasGVV und ihre eigenen AGB rechtfertigen.
2. Die Preiserhöhung wurde in Ihrem damaligen Schreiben auf den 4.12.21 datiert, warum wurde meine Sonderkündigung dann erst für den 9.12.21 bestätigt? Ich erwarte eine schriftliche Begründung hierfür, da auch dies ihrem eigenen Schreiben und der aktuellen Gesetzeslage (!) widerspricht:
Ihre Rechte kurz zusammengefasst: Ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kann der Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung gemäß § 5 Abs. 3 StromGVV gekündigt werden.).
3. Sollte es überraschenderweise irgendeinen Grund geben, der den Versatz des Kündigungstermins vom 4.12.21 auf den 9.12.21 rechtfertigt, erwarte ich, dass Sie diesen Grund nennen und mir vor allem die in diesem Zeitraum angefallenen Kosten separat und für mich nachvollziehbar aufschlüsseln. Ich erwarte eine Kalkulation, die die proportionale Erhöhung der Abschläge nachweist sowie eine nachvollziehbare Endabrechnung.
Ich fordere Sie hiermit auf, sich sowohl an die gesetzlichen als auch Ihre eigenen, aus den AGB hervorgehenden Vertragsverpflichtungen zu halten. Sollte dies nicht bis zum Ablauf der angegebenen Frist vom 20.01.2022 geschehen, stufe ich Ihr Schweigen als Fehlereingeständnis ein und werde mich ohne weitere Vorwarnungen an die Schlichtungsstelle Energie wenden.
Bis Sie mir die Rechtmäßigkeit ihrer Forderungen sowie den verschobenen Kündigungstermin schlüssig dargelegt haben, möchte ich Sie daher bitten, von Mahnungen, Sperrandrohungen etc. abzusehen.
Ich kenne meine Rechte.
24.01.2022 | 10:45
Abteilung: Kundenbetreuung
Sehr geehrte Frau Trierweiler,
wir legen sehr viel Wert auf Kundenzufriedenheit und haben Ihre Beschwerde mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen.
Wir bitten Sie zu beachten, dass es auf dem Energiemarkt aktuell zu enormen Anstiegen der Kosten in Strom-und Gasproduktion sowie der Beschaffung dieser Produkte kommt. Um entstehende Kosten dabei zu decken, die langfristig auch auf unsere Kunden umgelegt werden, erfolgt bereits jetzt eine Anhebung der monatlichen Abschlagskosten.
Aufgrund der vorliegenden Sonderkündigung haben wir die Lieferstelle zum 09.12.2021 beim zuständigen Netzbetreiber abgemeldet. Aus technischen Gründen war eine frühere Abmeldung nicht möglich.
Die Erstellung der Abschlussrechnung erfolgt, sobald uns ein bestätigter Endzählerstand seitens des Netzbetreibers vorliegt. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Bestätigung eines Zählerstandes bis zu 28 Tage dauern kann – hierauf hat primastrom leider keinen Einfluss. Die anschließende Erstellung der Abschlussrechnung kann bis zu sechs Wochen in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie diesbezüglich um etwas Geduld.
Die Rückerstattung bereits gezahlter Beträge kommt nicht in Betracht. Zuviel gezahlte Beträge im Vergleich zum Verbrauch werden dann in der Abschlussrechnung verrechnet. Selbstverständlich wird dann die Differenz des aktuellen Abschlages berücksichtigt.
Wir hoffen, in Ihrem Sinne eine zufriedenstellende Lösung erzielt zu haben und stehen für etwaige Rückfragen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr primastrom - Team