815 Views | 12.02.2010 | 14:19 Uhr
geschrieben von Helmut Erbe

Kabel BW GmbH (Pforzheim)

Unberechtigte Vertragsverlängerung nach Stillegung

Im Juli habe ich einen Vertrag bei Kabel BW abgeschlossen mit einer Laufzeit von 24 Monaten. Da ich mit dem Telefon noch bei der Telecom war, bat ich Kabel BW, bis zur Bendigung meines Vertrags den Vertrag bei Kabel BW stillzulegen, um nicht zwei Verträge bezahlen zu müssen.

Nach langem Hin und Her wurde die Leitung ohne irgend eine Nachricht abgeklemmt. Nach fünf Monaten wurde der Vertrag wieder aktiviert. Jetzt sagt Kabel BW, der Vertrag beginnt wieder neu ab der Aktivierung und läuft wieder 24 Monate. Das kann doch nicht richtig sein.

Das Vertragsverhältnis hat vor der Stillegung bereits acht Monate bestanden und ich habe dafür bezahlt. Ich bin der Meinung, daß der Vetrag sich nur noch um fünf Monate verlängert.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Kabel BW GmbH: Keine Vertragsverlängerung


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (6)


20.02.2010 | 13:37
von Helmut Erbe noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe noch keine Nachricht von der Firma erhalten.


24.02.2010 | 20:01
von Helmut Erbe noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider hat die Firma bis heute noch nicht bei mir gemeldet.
Erbe 24.2.2010


11.03.2010 | 17:34
von Helmut Erbe noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider beharrt die Fa. KabelB scheinbar immer noch auf dem Standpunkt, dass die Vetr. Dauer erneut ab Aktivierung neu beginnt. Damit bin ich auf keinen Fall einverstanden.

a.erbe


16.03.2010 | 14:01
von Helmut Erbe noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider habe auch ich noch keine Nachricht von Kabel BW erhalten. Was kann ich nun noch tun, um endlich Klarheit zu haben?

mfG A.Erbe


24.03.2010 | 21:38
von Helmut Erbe noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Was kann man tun, um von der Firma endlich eine Stellungnahme zu erhalten?

A. Erbe


18.04.2010 | 19:22
von Helmut Erbe noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!