Durch immergrün-Energie gelöste Beschwerde. | 13 Views | 12.01.2022 | 18:28 Uhr
geschrieben von Knut Schwed

immergrün-Energie GmbH (Köln)

Mahnungen trotz fristgerechter Kündigung wegen Preiserhöhung

Bestell-/Kundennummer: 2180205282

Am 22.10.2021 wurde ich über eine Preiserhöhung meiner Stromversorgung ab dem 01.11.2021 informiert worauf ich am 28.10.2021 von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht habe und den Vertrag zum 31.10.21 gekündigt habe.

SCHLAGWORTE

Die Kündigung wurde am 28.10.21 zum 10.11.21 von Immergrün bestätigt.

Am 02.12.21 erhielt ich die Schlussrechnung und musste feststellen, dass hier ein willkürlicher festgesetzter Verbrauch vom 01.11.21 bis 10.11.21 als Berechnungsbasis angenommen wurde und dieser Verbrauch mit einem nicht vereinbarten Einheitspreis berechnet wurde.

Die entstandene Differenz zum vertraglichen Preis beträgt nunmehr Brutto 53,08 €.

Dieses habe ich Immergrün mitgeteilt und um eine Rechnungskorrektur gebeten. Diese Bitte wurde ignoriert und er volle Rechnungsbetrag angemahnt worauf ich den geprüften Rechnungsbetrag überwiesen habe.

Nunmehr werde ich von Immergrün weiterhin zur Zahlung (Mahnungen), der nach ihrer Ansicht offenen Summe, aufgefordert.

Wie soll ich mich gegenüber dem Konzern als Verbraucher verhalten, da die Forderungen nicht den vertraglichen Vereinbarungen entspricht.

Für Ihre Hilfe bedanke ich mich schon jetzt bei Ihnen.

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Meine Forderung an immergrün-Energie GmbH: Rücknahme der Mahnung aus der falschen Schlussrechnung.


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


12.01.2022 | 18:53
von Knut Schwed gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachdem ich immergrün nach der 2. Mahnung angeschrieben und mit Fristsetzung zur Stellungnahme sowie bei weiterer Ignoranz zu meiner geprüften SR mit Klagegedroht habe, erhielt ich innerhalb von 3 Tagen eine korrigierten Schlussrechnung mit einem offenen Betrag von 0.00 €.




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