470 Views | 13.01.2022 | 23:18 Uhr
geschrieben von Carsten Wolf

HDI Versicherung AG (Hannover)

Als Geschädigter hat man beim HDI verloren

HDI Versicherung zahlt nicht bei berechtigten Ansprüchen.

Ich hatte mein Fahrzeug Anfang November 2021 in der Waschanlage bei der ARAL-Tankstelle in Neustadt an der Orla waschen lassen.

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Was aus der Waschanlage rauskam, war ein Desaster. Beide Fahrzeugseiten zerkratzt. Fotos von der Waschanlage zeigen, dass sie durch Laub und Schlamm verschmutzt war. Ich vermute, dass das den Schaden verursacht hat. Der Betreiber hat beim HDI eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, an die er meine Schadenanzeige auch weitergereicht hat.

Nach ein paar Wochen kam ein Schreiben, dass man den Fall geprüft habe und zu dem Ergebnis gekommen sei, dass der Betreiber resp. die Versicherung nicht hafte, da, selbst wenn der Schaden in seiner Anlage entstanden sei, er nicht hafte. Schließlich habe der Betreiber die Anlage regelmäßig warten lassen. Auf meinen Widerspruch hin, dass wohl doch eine Betreiberpflichtverletzung vorliege, da der Betreiber seine Anlage ja selbst hat verschmutzen lassen, indem er die Türen trotz Herbstwetters zwischen den Waschvorgängen geöffnet ließ, bat die Versicherung immerhin schonmal um Schadensbilder.

SCHLAGWORTE

Kurz darauf kam dann die pauschale Aussage, dass die Kratzer nicht von der Anlage stammen könnten. Die Bürsten reichten ja nicht bis zum Boden und somit könnten Sie auch kein Laub aufnehmen. Die Versicherung werde für den Schaden nicht einstehen.

Na ja, der DEKRA-Sachverständige, der mein Auto in Augenschein nahm, sah das mit den Kratzern und der Ursache etwas anders. Für ihn war das Schadbild am Auto unzweifelhaft das Ergebnis einer Waschanlagenwäsche und die Beschreibung des Zustands der Waschanlage eine plausible Erklärung dafür, zumal es auf beiden Seiten vorlag.

Wenn ich nicht ausschließen könnte, dass das Fahrzeug vorher unbeschädigt war und der Sachverständige sich nicht so sicher geäußert hätte, würde ich den Quatsch der Versicherung vermutlich sogar glauben.

Letztlich entbehren diese pauschalen Aussagen oder Einschätzungen der Versicherung aber jeder Plausibilität. Wenn die Kratzer denn nicht von der Waschanlage stammen sollen, hätte mich als Geschädigter doch zumindest interessiert, was die Versicherung intern geprüft hat (haben will) und wie sie sich Kratzer, die von einer Waschanlage stammen, vorstellt. Und, dass Laub bei den Luftverwirbelungen von den Waschbürsten wie aus Beton am Boden bleibt, halte ich ebenfalls für unwahrscheinlich.

Tja, lieber HDI, klagen macht bei einem Schaden von rund 380,-- Euro (Lackaufbereitung) keinen Sinn. Da geht eure Kalkulation auf. Auf den Versicherungsbeitrag für meine Berufshaftpflichtversicherung i. H. v. rund 1.200,-- EUR werdet ihr dann aber künftig auch verzichten müssen - so, wie ich auf ein mangelfreies Fahrzeug.

Mal ehrlich. Das hat mit Seriosität nichts mehr zu tun. Ich erwarte von meiner Versicherung, dass sie für Schäden auch eintritt und die Geschädigten nicht im Regen stehen lässt.

Es hat nichts mehr mit Versicherung zu tun, wenn ihr die Beiträge nur für euer Einkommen und Juristen verwendet, die Ansprüche abwehren.

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