Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 52 Views | 10.01.2022 | 09:30 Uhr
geschrieben von K.E. H.

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Abschlussrechnung wird nicht erstellt

Bestell-/Kundennummer: 401995661

Abschlussrechnung wird nicht erstellt

Das Unternehmen ist seiner gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen und hat meine Abschlussrechnung 6 Wochen nach dem Abrechnungszeitraum noch nicht erstellt.

Vertragsende war 1. Sep 2022, mehrmalige Versuche via Hotline und Kontaktformular (letztmalig am. 6. Dezember 2021) führten nur zu Vertröstungen und Verweis auf technische Probleme und "man kümmere sich darum".

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Meine Abschlussrechnung ist jedoch immer noch nicht erstellt worden. Aus diesem Grund mahne ich hierüber letztmalig.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Umgehende Erstellung meiner Abschlussrechung sowie umgehende Auszahlung meines erwarteten Guthabens


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
10.01.2022 | 09:30
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo K. E. H.,

herzlichen Dank dafür, dass Sie sich auf diesem Weg bei uns melden. Es tut uns sehr leid, dass wir Ihre Schlussrechnung noch nicht für Sie erstellen konnten. Bitte entschuldigen Sie - es war nicht unsere Absicht, Sie zu verärgern.

Wir prüfen das Ganze gern und kümmern uns darum, dass Ihre Rechnung schnellstmöglich bei Ihnen ist.

Viele Grüße und einen schönen Start in die Woche

Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH

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Kommentare und Trackbacks (3)


11.01.2022 | 08:16
von K.E. H. | Regelverstoß melden
Die Rechnung wurde am 10. Jan 2022 erstellt und im Kundenportal zugänglich gemacht. Vielen Dank dafür. Aber schon seltsam, dass es erst des Schrittes in die Öffentlichkeit bedarf, bevor wirklich etwas passiert. Jetzt erwarte ich, dass Sie mir das sich aus der Abrechnung resultierende Guthaben (ca. 250€) fristgerecht innerhalb von 14 Tagen nach ergangener Schlussrechnung auf mein Ihnen bekanntes Bankkonto überweisen. Bitte beachten Sie, dass Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten sind (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12. 2014, Az: I-20 U 136/14) und ansonsten eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist (s. § 288 (1) BGB). Sollten Sie meinen berechtigten Forderungen nicht innerhalb der o. a. Fristen nachkommen, werde ich wegen Ihres Verzugs (siehe § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen sowie die Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen informieren. Wenn das Guthaben überwiesen ist, werde ich diese Beschwerde als gelöst markieren.

13.01.2022 | 12:49
von K.E. H. | Regelverstoß melden
Guthaben ist heute auf meinem Konto eingegangen. Danke dafür. Schließe dann jetzt diesen Vorgang.

13.01.2022 | 12:49
von K.E. H. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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