Durch E.ON Energie Deutschland endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 81 Views | 10.01.2022 | 09:07 Uhr
geschrieben von Bettina und Thomas Ascheberg

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Fehlende Jahresabrechnung Strom 01.10.20 - 30.09.21

Bestell-/Kundennummer: Vertrg 403074889, Kd.-Nr. 203035596 (alt X2024989725)

E.ON bucht ab, sendet aber keine Jahresabrechnung!

Am 04.10.2021 hatten wir auf Anforderung telefonisch unseren Zählerstand mitgeteilt.

SCHLAGWORTE

Daraufhin wurde seitens E.ON außer einem neu festgelegten Abschlag auch eine Nachzahlung abgebucht. Eine Jahresabrechnung ging uns jedoch nicht zu.

Seit dem 01.11.2021 haben wir wiederholt mehrfach telefonisch, per E-Mail (deren Eingang uns bestätigt wurde!) und zuletzt per Einschreiben (Auslieferung bestätigt) unter Fristsetzung und Hinweis auf die gesetzliche Verpflichtung darum gebeten, uns die fehlende Jahresabrechnung zu übermitteln. Außerdem hatten wir versucht, uns im Portal anzumelden, um die Abrechnung dort abzurufen - leider auch erfolglos, Anmeldung war nicht möglich.

Um E.ON zu einer Reaktion zu bewegen, haben wir nach entsprechender wiederholter Ankündigung die einbehaltenen Beträge zurückbuchen lassen; was folgte, waren Zahlungserinnerungen, aber immer noch keine Abrechnung.

Wir haben die Zahlungen vorerst eingestellt, bis uns eine nachvollziehbare Abrechnung vorliegt. Selbstverständlich sind wir bereit, den Verbrauch zu bezahlen, allerdings erst, wenn wir die Möglichkeit einer Prüfung der Abrechnung hatten.

Die Verärgerung ist mittlerweile groß, da wir ständig Freizeit und Mühe - und mittlerweile auch Geld - in diese unnötige und lästige Angelegenheit investieren müssen. In der langjährigen Kundenbeziehung zu den Vorgängerdienstleistern gab es nie Probleme (Vertrag wurde in 9/2020 ohne unser Zutun von innogy (vorm. RWE) auf E.ON umgestellt).

Sollten wir bis zum 15.01.2022 auf diesem Wege keine Rückmeldung erhalten, werden wir endgültig den Weg zum Verbraucherschutz bzw. zur Regulierungsbehörde einschlagen.

Wir hoffen, dass wir uns diesen Schritt sparen können.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Zusendung der Jahresabrechnung 01.10.20 - 30.09.21


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
10.01.2022 | 09:07
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Bettina, hallo Thomas,

vielen Dank dafür, dass Sie sich auf diesem Weg bei uns melden. Es tut uns wirklich leid, dass Ihre Jahresrechnung immer noch nicht bei Ihnen angekommen ist.

Ihre Rechnung haben wir heute gern noch einmal per Post an Sie versendet. Sie ist in Kürze in Ihrem Briefkasten. Und die entstandenen Rücklaskosten und die Mahnpauschale haben wir gern für Sie storniert.

Wir freuen uns, wenn wir das Ganze damit zu Ihrer Zufriedenheit lösen konnten.

Viele Grüße und einen schönen Start in die neue Woche

Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH

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Kommentare und Trackbacks (2)


23.01.2022 | 11:30
von Bettina und Thomas Ascheberg noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Guten Tag,

leider haben wir von E.ON das am 10.01. zugesagte Schreiben immer noch nicht erhalten. Damalige Mahnungen und mittlerweie auch die Information über eine Preiserhöhung gingen uns interessanterweise problemlos per Post zu.

Wir erwarten nunmehr letztmalig eine *umgehende* Kontaktaufnahme und Zustellung des zugesagten Schreibens (am besten per Mailanhang), ansonsten wird der nächste Schritt tatsächlich der zur Regulierungsbehörde sein.

Mit sehr verärgerten Grüßen

B. & Th. Ascheberg


06.02.2022 | 13:28
von Bettina und Thomas Ascheberg endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die am 10.01.2022 zugesagte Abrechnung ist definitiv nicht eingegangen. Wir haben mittlerweile eine offizielle Verbraucherbeschwerde eingereicht, um die Schlichtungsstelle einschalten zu können.




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