93 Views | 23.01.2022 | 20:48 Uhr
geschrieben von Esther Bollhöfer

immergrün-Energie GmbH (Köln)

Widerrechtliche Vertragskündigung und falsche Abrechnung

Immergrün wollte innerhalb der Vertragsbindung Preis und Abschlag erhöhen. Nach meinem Widerspruch wurde der Vertrag fristlos gekündigt. Die Abrechnung erfolgte dann ohne den zugesagten Neukundenbonus. Jetzt Inkasso

Ich schloss mit Immergrün unter dem Datum vom 10.12.20 einen Vertrag zur Stromlieferung mit einer Preisbindung von 12 Monaten und einem Neukundenbonus i. H. v. 25 %.

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Nach der Ankündigung einer massiven Preiserhöhung innerhalb der Preisbindung widersprach ich und erhielt darauf am 9.11.21 die Kündigung zum 23.11.21. Diese Kündigung erfolgt weder form- noch fristgemäß, noch gab es einen zulässigen Kündigungsgrund. In dem Schreiben wurde die Abrechnung unter Berücksichtigung des Bonus durch immergrün angekündigt.

Die Abrechnung erfolgte dann jedoch ohne Einbeziehung des Bonus. Ich widersprach der Abrechnung, rechnete mit der fälligen Bonuszahlung auf und forderte nun meinerseits die Auszahlung des für mich positiven Saldos (per Einschreiben). Darauf erfolgte keine Reaktion.

immergrün mahnt den unkorrigierten Rechnungsbetrag an und hat es nun an ein Inkasso-Unternehmen übergeben.

Meine Forderung: Korrektur der Rechnung und Anerkennung des Bonus.

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Meine Forderung an immergrün-Energie GmbH: Anerkennung und Auszahlung des Neukundenbonus


 
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Kommentare und Trackbacks (5)


24.01.2022 | 22:07
von Christian Viafara | Regelverstoß melden
Meines Erachtens kann ein Inkassobüro Beträge nur eintreiben, wenn ein Titel vorhanden ist. Einen solchen Titel kann auch ein Inkassobüro nur durch ein gerichtliches Mahnverfahren erhalten.

30.01.2022 | 11:52
von Esther Bollhöfer | Regelverstoß melden
Lieber Christian,
das stimmt so leider nicht. Ein Unternehmen kann jede Forderung verkaufen, dh sie durch jemand anderen eintreiben lassen. Nur hat dieser Dienstleister dann auch nicht mehr Rechte, als das Unternehmen selbst. Lediglich können weitere Gebühren geltend gemacht werden. Vollstrecken darf dieser DL jedoch. nicht.

30.01.2022 | 11:56
von Esther Bollhöfer | Regelverstoß melden
Inzwischen (nach Einschaltung der Schlichtungsstelle Energie) kam ein "Vergleichsangebot", über das ich nur lachen konnte: Immergrün hat angeboten, lediglich die Mehrkosten durch die Grundversorgung (verursacht durch ihre Kündigung/ Netzabmeldung) zu übernehmen. Keinen Neukundenbonus, sonst nichts. Im Gegenzug soll ich den (für sie) kostenpflichtigen Schlichtungsantrag zurückziehen, niemandem Auskunft über das Vergleichsangebot erteilen und alle Ansprüche für erledigt erklären.
Ein Witz, wenn man bedenkt, dass ich mich vertragstreu verhalten habe. Nächste Runde.

31.01.2022 | 11:49
von Esther Bollhöfer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Inzwischen Schlichtungsstelle Energie. Vergleichsangebot durch Immergrün inakzeptabel


14.02.2022 | 14:51
von Esther Bollhöfer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Immergrün reagiert nicht auf Briefe oder Emails. Haben Inkasso beauftragt




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