immergrün-Energie GmbH (Köln)
Einseitige Kündigung und Forderung eines Nichterfüllungsschadens
Bestell-/Kundennummer: 2190704802
1. Ich habe Immergrün meinen Umzug zum 31.12.2021 mitgeteilt, sodass man mir zu diesem Termin ein Sonderkündigungsrecht gewährt hat.
Eine Belieferung an der neuen Entnahmestelle scheiterte grundsätzlich daran, dass Immergrün keinen Nachtstromtarif anbietet, welchen ich aufgrund des Vorhandenseins von Nachtspeicheröfen benötige.
2. Immergrün hat meine Beschwerdemail anlässlich einer kurz darauf mitgeteilten ungerechtfertigten massiven Erhöhung der monatlichen Abschlagszahlungen als Sonderkündigung meinerseits gelesen und unseren Vertrag aufgekündigt. Ungerechtfertigt, da sich die weiteren Abschlagszahlungen an der aktuellen Jahresrechnung orientieren und diese ein Guthaben ausgewiesen hat. Folglich würde es sich de facto um ein zinsloses Darlehen handeln, welches Immergrün von mir verlangt.
3. Nach einer E-Mail, in der ich dargelegt habe, dass es sich weder formal noch inhaltlich um eine Kündigung gehalten hat und ich bis 31.12.2021 vertragskonform beliefert werden möchte, hat mir Immergrün eine weitere Belieferung mit einem Rabatt von 30 Prozent angeboten, was ich via E-Mail angenommen habe.
4. Dennoch habe ich einige Tage später eine weitere E-Mail erhalten, in der mir Immergrün - rückwirkend, sodass weite Teile des Inhalts bzw. der Formulierungen letztendlich sinnlos bzw. absurd waren - zum 12.11.2021 den Liefervertrag einseitig aufgekündigt hat.
5. Auf Nachhaken meinerseits wurde mein Rechnungsguthaben in Höhe von ca. 70 Euro endlich - verspätet - überwiesen.
6. In der Schlussrechnung hat Immergrün einen Nichterfüllungsschaden in Höhe von 75,89 Euro geltend gemacht. Unmittelbar darauf habe ich via E-Mail dargelegt, dass dies ungerechtfertigt ist, da die mir gewährte Sonderkündigung zum 31.12.2021 nicht rechtswirksam geworden ist. Der Grund sei die einseitige Einstellung einer weiteren Belieferung (wohlgemerkt an der alten Entnahmestelle) durch Immergrün zum 12.11.2021. Folglich habe ich um eine um den obigen Betrag reduzierte neue Rechnung gebeten.
7. Immergrün hat ohne Antwort am 3.1.2022 den unkorrigierten Betrag abgebucht.
8. Ich habe mich abermals unmittelbar via E-Mail an Immergrün gewendet und eine Frist bis 14.1.2022 zur Ausstellung einer neuen Rechnung und Gutschrift des Betrags von 75,89 Euro gesetzt. Bei Nichterfüllung würde ich eine Beschwerde verfassen, den Betrag rückbuchen lassen und im Falle weiteres nicht rechtskonformen und kundenunfreundlichen Verhaltens die Schlichtungsstelle einschalten.
9. Die Frist ist verstrichen, ohne dass Immergrün gehandelt hat.
Der gesamte E-Mail-Verkehr ist dokumentiert und liegt Immergrün vor.
ich habe Immergrün kurz nach der Veröffentlichung die Beschwerde via E-Mail zukommen lassen, eine Reaktion ist jedoch bis dato noch nicht erfolgt.
Deshalb werde ich den Betrag rückbuchen lassen und im Falle einer negativen Reaktion von Immergrün die Schlichtungsstelle einschalten.
MfG
René Martin
Immergrün hat meine Forderung erfüllt und den Betrag am 15. Februar 2022 zurückerstattet.
MfG
René Martin