voxenergie GmbH (Berlin)
Sonderkündigung bei Preiserhöhung
Bestell-/Kundennummer: 8790418030
Ich habe von der Firma voxenergie am 08.01.2022 ein Schreiben zur Preiserhöhung erhalten.
Darauf hin habe ich Gebrauch von meinem Sonderkündigungsrecht gemacht und der Firma voxenergie am 08.01.2022 per E-Mail und am 10.01.2022 per Post eine außerordentliche Kündigung zukommen lassen.
Leider habe ich keine Kündigungsbestätigung hierzu erhalten, und wie man im Internet reichlich lesen kann, bin ich nicht die einzige, die sich beschwert.
Ich fordere sie hiermit nochmals auf, mein Vertragsverhältnis, entsprechend meines Sonderkündigungsrechts durch die Preiserhöhung, zu bestätigen und zu beenden.
Sollte die Firma voxenergie nicht reagieren, werden wir nicht zögern, diese leidige Angelegenheit an unseren Anwalt weiterzuleiten.
01.03.2022 | 11:50
Abteilung: Kundenbetreuung
Sehr geehrte Frau Hassolt,
wir legen sehr viel Wert auf Kundenzufriedenheit und haben Ihre Beschwerde mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen.
Wir möchten Ihnen mitteilen, dass wir die Abmeldung Ihrer Lieferstelle zum nächstmöglichen Termin, den 04.02.2022, auf Grund Ihrer Sonderkündigung veranlasst haben.
Die Erstellung der Abschlussrechnung erfolgt, sobald uns ein bestätigter Endzählerstand seitens des Netzbetreibers vorliegt. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Bestätigung eines Zählerstandes bis zu 28 Tage dauern kann – hierauf hat voxenergie leider keinen Einfluss. Die anschließende Erstellung der Abschlussrechnung kann bis zu sechs Wochen in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie diesbezüglich um etwas Geduld.
Bitte denken Sie auch daran, die Abschläge bis zum Kündigungsdatum zu begleichen.
Wir bitten Sie zu beachten, dass es auf dem Energiemarkt aktuell zu enormen Anstiegen der Kosten in Strom-und Gasproduktion sowie der Beschaffung dieser Produkte kommt.
Um entstehende Kosten dabei zu decken, die langfristig auch auf unsere Kunden umgelegt werden, erfolgt bereits jetzt eine Anhebung der monatlichen Abschlagskosten.
Die Rückerstattung bereits gezahlter Beträge kommt nicht in Betracht. Zuviel gezahlte Beträge im Vergleich zum Verbrauch werden dann in der Abschlussrechnung verrechnet. Selbstverständlich wird dann die Differenz des aktuellen Abschlages berücksichtigt.
Wir hoffen in Ihrem Sinne eine zufriedenstellende Lösung erzielt zu haben und möchten uns bei Ihnen für die entstandenen Unannehmlichkeiten in aller Form entschuldigen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie - Team